Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 13

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1683

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 13

    Quelle bzw. Art des Textes: juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833/35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Hallo zusammen,
    leider komme ich nur sehr mühsam weiter und freue mich auf Eure Hilfe:

    Abschrift des Urtheils w.w. hieher gelangte, ____ zu _______
    der Official Anwaldt, welcher die Untersuchungs Acten zur Einsicht
    versteht sich vor dem dasigen Kurfürstlichen Amte in Eschwege, ___
    ___ zugeschickt worden sind, daß er in der Sache folgt, blos ad narrata
    ____ und in Ermangelung eines Urtheils Actuar
    ____auch nur oberflächliche Arbeit ____könne, zumal er
    dieses auch blos zwangsweise erreichte, obgleich der § 27 der [W.0??]
    vom 29ten Xber1828 auf ihn ____. Er schweig sodann
    von der ___ gegen die Frist resonniert, die dem Appellan-
    ten zu gut kommen müßte, weil er, der Official Anwaldt, ob er
    gleich darum ___ gehabt die Abschrift des Erkenntnißes
    vor dem Ablauf der Frist nicht erhalten, überläßt die _____
    der _________ dem Appelations Gerichte, und empfiehlt dem
    Appellanten dessen Offici nobile in dieser zweifachen Be-
    rufung, ver_____ sich wegen seines Officii, in solchen mannig-
    faltigen Galli ____, daß man seine Noth haben mußte zu
    verstehen, was er eigentlich sagen will.
    Endlich kömt der Offical Anwaldt doch dahin zurück, dessen
    in allgemeiner Anfahrt?, wie Appellant ___ [wollen?], das
    ____sich ihm nicht erweisen, was im Urtheil w.w. für erwiesen
    angenommen, und über ___ nur zur harter Strafe erkannt worden.
    Es wird sich dann über das Ergebnis des Spe[cial] Proto[coll] ver-
    breitet und behauptet, bey diesem sey die gesetzliche Förmlich-
    keit, die Bürger ___ Amt Bischhausen [beaufsichtigt] werden
    sollen, insofern verletzt, als der Actuar den Appellanten
    be-
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    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Abschrift des Urtheils w.w. hieher gelangte, bemerkt zunächst
    der Official Anwaldt, welchem die Untersuchungs Acten zur Einsicht
    versteht sich vor dem dasigen Kurfürstlichen Amte in Eschwege, entge-
    gen geschickt worden sind, daß er in der Sache selbst, blos ad narrata
    deduziren und in Ermangelung einer Urtheils Ausfer-
    tigung____auch nur oberflächliche Arbeit ____können, zumal er
    dieses auch blos zwangsweise verrichte, obgleich der § 27 der [W.0??]
    vom 29ten Xber1828 auf ihn nicht passe.
    Zuletzt geändert von mawoi; 11.02.2021, 20:24.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Er schweig sodann
      von der Restitution gegen die Fristversäumnis, die dem Appellan-
      ten zu gut kommen müßte, weil er, der Official Anwaldt, ob er
      gleich darum nachgesucht gehabt die Abschrift des Erkenntnißes
      vor dem Ablauf der Frist nicht erhalten, überläßt die Prüfung
      der _________ dem Appelations Gerichte, und empfiehlt dem
      Appellanten dessen Offici nobile in dieser zweifachen Be-
      rufung, verbreitet sich wegen seines Officii, in solchen mannig-
      faltigen Galli Mathias, daß man seine Noth haben mußte zu
      verstehen, was er eigentlich sagen will.

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3968

        #4
        Endlich kömt der Offical Anwaldt doch dahin zurück, daß er
        im allgemeinen anführt, wie Appellant vermeinen wollen, das
        jenige sich ihm nicht erwiesen, was im Urtheil w.w. für erwiesen
        angenommen, und überall eine zu harte Strafe erkannt worden.
        Es wird sich dann über das Ergebnis des Spe[cial] Proto[coll] ver-
        breitet und behauptet, bey diesem sey die gesetzliche Förmlich-
        keit, die beym Justiz Amt Bischhausen berücksichtigt werden
        sollen, insofern verletzt, als der Actuar den Appellanten
        be-


        VG
        mawoi


        ( Galli Mathias= Kauderwelsch)

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        • Christian40489
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2008
          • 1683

          #5
          Hallo liebe Forumsmitglieder,
          hier der Text der leichteren Lesbarkeit wegen noch einmal zusammenhängend:

          Abschrift des Urtheils w.w. hieher gelangte, bemerkt zunächst
          der Official Anwaldt, welcher die Untersuchungs Acten zur Einsicht
          versteht sich vor dem dasigen Kurfürstlichen Amte in Eschwege,entge-
          gen geschickt worden sind, daß er in der Sache selbst, blos ad narrata
          deduziren und in Ermangelung eines Urtheils Ausfer-
          tigung auch nur oberflächliche Arbeit ___ könne, zumal er
          dieses auch blos zwangsweise verrichte, obgleich der § 27 der [W.0??]
          vom 29ten Xber1828 auf ihn nicht passe. Er [schweigt?] sodann
          von der Restitution gegen die Fristversäumnis, die dem Appellan-
          ten zu gut kommen müßte, weil er, der Official Anwaldt, ob er
          gleich darum nachgesucht gehabt, die Abschrift des Erkenntnißes
          vor dem Ablauf der Frist nicht erhalten, überläßt die Prüfung
          der Devocation dem Appellations Gerichte, und empfiehlt dem
          Appellanten dessen Offici nobile in dieser zweifachen Be-
          rufung, verbreitet sich wegen seines Officii, in solchen mannig-
          faltigen Galli Mathias, daß man seine Noth haben mußte zu
          verstehen, was er eigentlich sagen will.
          Endlich kömt der Offical Anwaldt doch dahin zurück, daß er
          im allgemeinen anführt, wie Appellant vermeinen wollen, das
          jenige sich ihm nicht erwiesen, was im Urtheil w.w. für erwiesen
          angenommen, und überall eine zur harte Strafe erkannt worden.
          Es wird sich dann über das Ergebnis des Spe[cial] Proto[coll] ver-
          breitet und behauptet, bey diesem sey die gesetzliche Förmlich-
          keit, die beym Justiz Amt Bischhausen berücksichtigt werden
          soll, insofern verletzt, als der Actuar den Appellanten
          be-
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          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3968

            #6
            auch nur oberflächliche Arbeit liefern könne,

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            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 1674

              #7
              Endlich kömt der Offical Anwaldt doch dahin zurück, daß er
              im allgemeinen anführt, wie Appellant vermeinen wollen (=wolle? oder habe vermeinen wollen?), das-
              jenige sey
              ihm nicht erwiesen, was im Urtheil w.w. für erwiesen
              angenommen
              Zuletzt geändert von M_Nagel; 12.02.2021, 12:55.
              Schöne Grüße
              Michael

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              • M_Nagel
                Erfahrener Benutzer
                • 13.10.2020
                • 1674

                #8
                die Prüfung
                der Devolution

                ----
                Devolution - Heimfall; Vererbung; Übertragung (auf einen anderen)
                Schöne Grüße
                Michael

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                • M_Nagel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.10.2020
                  • 1674

                  #9
                  der § 27 der V. O. (= Verordnung?)
                  vom 29ten Xber 1828
                  Zuletzt geändert von M_Nagel; 12.02.2021, 12:45.
                  Schöne Grüße
                  Michael

                  Kommentar

                  • M_Nagel
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.10.2020
                    • 1674

                    #10
                    und empfiehlt den
                    Appellanten (Akkusativ) dessen Officio nobili (Dativ) in dieser zweifachen Be-
                    ziehung
                    Zuletzt geändert von M_Nagel; 12.02.2021, 16:46.
                    Schöne Grüße
                    Michael

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2008
                      • 1683

                      #11
                      Prima, vielen Dank! Ihr seid super!
                      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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