WASt oder Bundesarchiv?

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  • My_name_is_Hank
    Erfahrener Benutzer
    • 19.05.2012
    • 166

    #16
    Bundesarchivgesetz

    Ich habe mal eine Frage zu dem Bundesarchivgesetz.

    Da ich nun auch ein ähnliches Schreiben bekommen habe.
    "Frei zugänglich [...] erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw. 110 Jahre nach ihrer Geburt."

    Bedeutet, sollte die Person min. 30 Jahre Tod sein, bekommt man einfach eine Auskunft, ohne irgendwelche Nachweise bzw. Zustimmungen?

    Sollte die Person weniger als 30 Jahre Tod sein, braucht man Nachweise der Hinterbliebenen, es sei denn, die Person ist vor über 110 Jahren geboren worden?

    Und eine weitere Frage.
    "Die Auskunft [...] darf zunächst nur an den Betroffenen selbst und [...] an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen."

    Ist die Aufzählung auch eine bindende Reihenfolge? Sprich, sollten noch Eltern leben, müssen die ihre Zustimmung geben, wenn die nicht mehr leben, müssen die Geschwister zustimmen, wenn die nicht mehr leben, die Ehepartner und so weiter?

    Oder kann man auch springen, wenn man selber bpsw. das Enkelkind ist, aber noch Kinder leben, braucht man keine Zustimmung, da man schließlich ebenfalls Verwandt ist?

    Da es bei einigen Personen ein riesen Aufwand wäre, die Zustimmungen einzuholen. Bei manchen ist außerdem noch nicht bekannt, wo die Nachfahren leben.
    Suche Informationen zu Immilla und Reimann (Schlesien: Hennersdorf, Greiffenberg, Friedersdorf am Queis, Krummöls, Steinbach), Häselhoff (Mülheim an der Ruhr), Giesen (Mülheim an der Ruhr), Diekmann (Niedersachsen: Hessisch-Oldendorf, Bakede, Hülsede und Umgebung), Bremer (Niedersachsen: Rodenberg und Umgebung), Lucht (Pommern: Naseband, Kreis Neustettin)

    Kommentar

    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1417

      #17
      Zitat von My_name_is_Hank Beitrag anzeigen
      Und eine weitere Frage.
      "Die Auskunft [...] darf zunächst nur an den Betroffenen selbst und [...] an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen."

      Ist die Aufzählung auch eine bindende Reihenfolge? Sprich, sollten noch Eltern leben, müssen die ihre Zustimmung geben, wenn die nicht mehr leben, müssen die Geschwister zustimmen, wenn die nicht mehr leben, die Ehepartner und so weiter?
      Hallo,

      kannst du mir diese Passage im BarchG einmal zeigen? Habe auf die schnelle nichts gefunden.

      Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen reicht es aus, wenn die betroffene Person länger als 30 Jahre tot bzw. 110 Jahre seit Geburt vergangen sind. Habe bisher immer anstandslos Auskunft bekommen, ohne Vollmacht etc...

      Gruß Alex
      Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
      www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
      www.vksvg.de (Forum)

      Kommentar

      • My_name_is_Hank
        Erfahrener Benutzer
        • 19.05.2012
        • 166

        #18
        Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
        Hallo,

        kannst du mir diese Passage im BarchG einmal zeigen? Habe auf die schnelle nichts gefunden.

        Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen reicht es aus, wenn die betroffene Person länger als 30 Jahre tot bzw. 110 Jahre seit Geburt vergangen sind. Habe bisher immer anstandslos Auskunft bekommen, ohne Vollmacht etc...

        Gruß Alex
        Hallo Alex,

        habe mal das Schreiben eingescannt und hochgeladen.

        Wie sieht es denn mit der Aufzählung aus, ist das eine bindende Reihenfolge? Da ich gleich für mehrere Personen anfragen möchte, einige jedoch weniger als 30 Jahre verstorben sind.

        Gruß,
        Hank
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        • Henry Jones
          Erfahrener Benutzer
          • 31.12.2008
          • 1417

          #19
          Hallo Hank,

          ich denke dass ist keine bindende Reihenfolge. Ein Ehepartner dürfte in der Rangfolge klar vor den Geschwistern stehen. Womöglich auch die Kinder und die Enkelkinder.

          Ich denke wenn du eine verwandtschaftliche Beziehung herstellen kannst und entsprechende Vollmachten beibringen kannst, wird das mit der Auskunft schon klappen. Das Bundesarchiv ist da eigentlich ganz kooperativ.

          Viel Erfolg.

          Gruß Alex
          Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
          www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
          www.vksvg.de (Forum)

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          • My_name_is_Hank
            Erfahrener Benutzer
            • 19.05.2012
            • 166

            #20
            Hallo Henry,

            sehr gut, dann werde ich ein paar Dokumente mitschicken, die belegen das ich in einer Linie mit den Personen stehe. Sollte das nicht reichen, müssen sie sich halt nochmal melden.

            Gruß,
            Hank
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