Bundesarchivgesetz
Ich habe mal eine Frage zu dem Bundesarchivgesetz.
Da ich nun auch ein ähnliches Schreiben bekommen habe.
"Frei zugänglich [...] erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw. 110 Jahre nach ihrer Geburt."
Bedeutet, sollte die Person min. 30 Jahre Tod sein, bekommt man einfach eine Auskunft, ohne irgendwelche Nachweise bzw. Zustimmungen?
Sollte die Person weniger als 30 Jahre Tod sein, braucht man Nachweise der Hinterbliebenen, es sei denn, die Person ist vor über 110 Jahren geboren worden?
Und eine weitere Frage.
"Die Auskunft [...] darf zunächst nur an den Betroffenen selbst und [...] an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen."
Ist die Aufzählung auch eine bindende Reihenfolge? Sprich, sollten noch Eltern leben, müssen die ihre Zustimmung geben, wenn die nicht mehr leben, müssen die Geschwister zustimmen, wenn die nicht mehr leben, die Ehepartner und so weiter?
Oder kann man auch springen, wenn man selber bpsw. das Enkelkind ist, aber noch Kinder leben, braucht man keine Zustimmung, da man schließlich ebenfalls Verwandt ist?
Da es bei einigen Personen ein riesen Aufwand wäre, die Zustimmungen einzuholen. Bei manchen ist außerdem noch nicht bekannt, wo die Nachfahren leben.
Ich habe mal eine Frage zu dem Bundesarchivgesetz.
Da ich nun auch ein ähnliches Schreiben bekommen habe.
"Frei zugänglich [...] erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw. 110 Jahre nach ihrer Geburt."
Bedeutet, sollte die Person min. 30 Jahre Tod sein, bekommt man einfach eine Auskunft, ohne irgendwelche Nachweise bzw. Zustimmungen?
Sollte die Person weniger als 30 Jahre Tod sein, braucht man Nachweise der Hinterbliebenen, es sei denn, die Person ist vor über 110 Jahren geboren worden?
Und eine weitere Frage.
"Die Auskunft [...] darf zunächst nur an den Betroffenen selbst und [...] an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen."
Ist die Aufzählung auch eine bindende Reihenfolge? Sprich, sollten noch Eltern leben, müssen die ihre Zustimmung geben, wenn die nicht mehr leben, müssen die Geschwister zustimmen, wenn die nicht mehr leben, die Ehepartner und so weiter?
Oder kann man auch springen, wenn man selber bpsw. das Enkelkind ist, aber noch Kinder leben, braucht man keine Zustimmung, da man schließlich ebenfalls Verwandt ist?
Da es bei einigen Personen ein riesen Aufwand wäre, die Zustimmungen einzuholen. Bei manchen ist außerdem noch nicht bekannt, wo die Nachfahren leben.
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