Aufgebotsverhandlung

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  • Any
    Erfahrener Benutzer
    • 27.02.2011
    • 226

    Aufgebotsverhandlung

    Hallo allerseits und noch ein gutes neues Jahr!

    Ich forsche ja nun schon ein paar Jahre, doch erst jetzt fällt mir etwas auf/ein:

    1. es gab vor jeder Ehe bzw. bei der Anmeldung eine Aufgebotsverhandlung.
    War das einfach nur eine Anmeldung oder wurde da etwas "ver/ausgehandelt" ? (spätere Versorgung ect.)
    Ps. Aufgebot gab es nur in der Kirche, oder?



    2. Sind diese Aufgebotsverhandlungen nicht tolle zusätzliche Forschungsunterlagen? Wie kommt man an diese heran? (Kirche?)
    Ich denke das wurde schriftlich festgehalten...
    Ich kann mir vorstellen das dort eventuell noch interessante Hinweise stehen die auf der eigentlichen Heiratsurkunde nicht zu finden sind.



    3. Seit und bis wann gab es Aufgebotsverhandlungen?



    Vielen dank im vorraus!



    Any
    Zuletzt geändert von Any; 20.01.2023, 18:09.
    Suche: Krenzke / Gall / Gensicke
  • idrzewiecki
    Erfahrener Benutzer
    • 15.12.2019
    • 226

    #2
    Ich bin mir nicht sicher, ob "Aufgebotsverhandlungen" das ist, was ich denke. Für jede Eheschließung gab es ja vorher die Bestellung eines Aufgebotes. Bei den Standesämtern sind diese Unterlagen dann in den sogenannten Sammelakten zu finden. Ich habe da welche bei meiner Forschung gefunden, da sind dann beispielsweise die Genehmigungen der (Braut)Eltern drin, dass geheiratet werden darf oder auch Bescheinigungen darüber, wie lange die zukünftigen Eheleute bereits in der Stadt leben.
    Zuletzt geändert von idrzewiecki; 20.01.2023, 18:20.
    ~~~~~
    RIBBENTROP - Hildesheim & Niedersachsen & KLUWE - Hildesheim & Drengfurt (Ostpreußen)
    DRZEWIECKI - Hildesheim & MNICH - Hildesheim & Oschiek (Oberschlesien)
    www.familienforschungdrzewiecki.de

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    • Andre_J
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2019
      • 1904

      #3
      Es war wohl regional sehr unterschiedlich.

      Im Fürstentum Lippe mussten die Heiratswilligen erst zum Gericht, um dort die Erbrechtsansprüche mit den Eltern und Geschwistern schriftlich festzuhalten, bevor sie zur Kirche durften.
      Diese Unterlagen sind auch als Gerichtsprotokolle erhalten.
      Gruß,
      Andre

      Kommentar

      • Any
        Erfahrener Benutzer
        • 27.02.2011
        • 226

        #4
        Dankeschön für eure Antworten!
        Suche: Krenzke / Gall / Gensicke

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        • DerBerliner
          Erfahrener Benutzer
          • 14.01.2015
          • 2905

          #5
          Guten Abend Any,
          Aufgebotsverfahren gab es nicht nur im kirchlichen, sondern auch im staatlichen - standesamtlichen - Eheschließungsrecht. Der Zweck war, die Öffentlichkeit auf die beabsichtigte Eheschließung hinzuweisen, um Gelegenheit zu geben, etwaige Ehehindernisse geltend zu machen. Die Wurzeln des Aufgebots reichen bis in das Hochmittelalter zurück, das vierte Laterankonzil von 1215 setzte das Vorbild (habe ich abgeschrieben).

          Das Aufgebot (vom Standesbeamten durchzuführen) war in § 1316 des BGB in der Fassung von 1896 geregelt, dann in § 16 des Ehegesetzes von 1938 und zuletzt ab 1946 in § 12 Abs. 1 des Ehegesetzes. Zum 1. Juli 1998 wurden das Ehegesetz und die Notwendigkit des Aufgebotsverfahrens aufgehoben.


          In den Bei- oder Sammelakten zu den standesamtlichen Ehebüchern (in den Archiven) gibt es gelegentlich auch Einzelurkunden aus den Aufgebotsverfahren.


          Elmar

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          • Hugbaldus
            Benutzer
            • 09.11.2010
            • 34

            #6
            Hallo zusammen,

            in den meisten Fällen gab es ein Aufgebot, aber nicht immer. Das habe ich gerade bei der digitalen Erfassung der "Chronik" der Familie Dietrich erfahren.

            Da steht

            " 1625.Den 20.IX. ist George Dehne jun. mit Hans Dittriches sel.T. Anna, welche er geschwängert, sine procl. allhier cop. worden."

            sine = ohne;

            procl. = proclamiert = verkündet er;

            cop. = copuliert =verheiratet

            somit ist die sinngemäße Bedeutung " es mußte ohne Aufgebot sofort geheiratet werden."

            Ich stelle die Seite mal hier mit rein, es steht ganz unten.
            Angehängte Dateien
            Viele Grüße aus Frankenberg

            Hugbaldus

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