Pflegevater evt. der Erzeuger ???

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  • Mährischer Westpreuße
    Erfahrener Benutzer
    • 16.07.2022
    • 228

    Pflegevater evt. der Erzeuger ???

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1866
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Toschendorf Neugericht
    Konfession der gesuchten Person(en): ev.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): div.
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): 0


  • Mährischer Westpreuße
    Erfahrener Benutzer
    • 16.07.2022
    • 228

    #2
    Frage:

    Der Carl August WILLNER war ein uneheliches Kind.

    Nun steht weder von Carl August (Joh. Christiane Dorothea WILLNER),
    noch von Charlotte (Johanne Eleon. Becker) in dem o.a. Heiratsregister die Mutter.

    August war zum Zeitpunkt der Heirat 29 Jahre alt.

    Ist es damals üblich gewesen, dass der Pflegevater in diesem Alter noch angegeben wird,
    oder liegt es dadurch nahe, dass "Carl August RÖSNER" der Erzeuger ist?

    „Carl August“ war damals als Vorname nicht selten, ist aber evt. mit Grund identisch ?!?

    Gruß
    Michael

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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4072

      #3
      die angabe des pflegevaters will vielmehr sicherstellen, dass er nicht späterhin fälschlich als vater eingetragen wird.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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      • Mährischer Westpreuße
        Erfahrener Benutzer
        • 16.07.2022
        • 228

        #4
        1. Weil die Mutter das so wollte?
        2. Weil der Pflegevater es so wollte?
        oder
        3. Weil der Pfarrer keine Mütter eintragen wollte und nur diese Alternative hatte?


        Zu 1.
        Evt. war er ja doch der Einzige in Frage kommende Vater.

        Zu 2.
        Damit keine nachträglichen Zahlungen auf ihn zukommen. Es war ja oft bei der Hochzeit üblich, zuvor gezeugte Kinde anzuerkennen.

        Zu 3.
        Liegt beim Verhalten der Geistlichen auch nahe.


        ODER

        Die Mutter Joh. Christiane Dorothea WILLNER war zum Zeitpunkt der Heirat schon verstorben.
        Darüber habe ich aber keine Infos.

        Gruß
        Michael

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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4072

          #5
          möchtest du ahnen erforschen oder ahnenphantasien?
          entscheide dich.


          der pflegevater ist in diesem fall genauest angeführt, wenn dir das geühlsmäßig zuwenig ist, erforsche seine vorfahren mit, weil er ein anscheinend guter sozialer vater war.


          zur nichrwähnung von frauen.
          adam hatte beim sitzen vielleicht immer bauchweh, ein rippenpaar störte ihn.
          aus den überschussknochen wurde eva geformt, ein nur halbwegs menschentaugliches ding.
          deshalb musste man die frauen in kirchenbüchern nicht anführen, wenn es dem bischof nicht gefiel,sie waren bloß ein zum mann gehöriges anhängsel.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • hagggi
            Erfahrener Benutzer
            • 19.08.2012
            • 721

            #6
            Was steht denn im Taufeintrag von Carl August WILLNER zum Vater?
            Alles andere ist Spekulation .
            Viele Grüße Hagggi

            Ich suche:im Raum Wanzleben, Haldensleben, nordwestliches Magdeburg
            Kinder( 19 von 21!!! schon gefunden) von Carl August Friedrich PLATE *:15 Jan 1863 Erxleben, Ohrekreis +:22 November 1945 Groß Ottersleben, Magdeburg
            °° 20 Oktober 1887 Olvenstedt, Magdeburg
            mit: Henriette Emma Bertha SCHÖNEBERG *:11 April 1866 Olvenstedt, Magdeburg +:09 May 1939 Groß Ottersleben, Magdeburg

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #7
              die gemeinden versuchten zunehmend, die armenfürsorge zu kontrollieren.

              es kann daher sein, dass du im städtischen urbar, in der chronik der stadt, die jährlichen abrechnungen der kinder - pflegeverhältnisse findest, so kämest du dann bis zum ereignisjahr, wo die kinder waisen wurden und man ihnen diesen pflegeelter zuteilte und so kannst u eventuell die namen erfahren. die pflegekinder wurden eher nach dem namen der kinder buchhalterisch abgeechnet. schon das würde dir helfen.

              von da ginge es zu den erbfällen des jahres, da sollte man alles über die ganze familie des kindes nachlesen können.
              Zuletzt geändert von sternap; 22.01.2023, 22:23.
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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              • Mährischer Westpreuße
                Erfahrener Benutzer
                • 16.07.2022
                • 228

                #8
                Zitat von hagggi Beitrag anzeigen
                Was steht denn im Taufeintrag von Carl August WILLNER zum Vater?
                Alles andere ist Spekulation .
                1836-06-02 *Carl August Willner in Toschendorf




                Vielen Dank sternap und hagggi

                Gruß
                Michael

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                • Manni1970
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.08.2017
                  • 2396

                  #9
                  Hallo Michael,

                  Schlesien - das war Preußen. Und da wurde die Führung der KB nicht von den Kirchen, Adam und Eva oder sonstwem bestimmt, sondern von Berlin.

                  Bereits gegen Ende des 18. Jh. wurde im Allg. Pr. Landrecht (ALR), Zweiter Theil, Eilfter Titel, § 483 u. 484 vorgeschrieben:

                  Bei Trauungen müssen die Vor-, Zu- u. Geschlechternamen, ingleichen das Alter beider Verlobten; auch ob sie schon verheirathet gewesen, oder nicht; ob sie noch unter Aeltern und Vormündern stehen, oder nicht, verzeichnet werden.

                  Stehen die Verlobten, oder einer von ihnen, noch unter Aeltern oder Vormündern: so muss der Pfarrer dabei bemerken; wie ihm die Einwilligung derselben nachgewiesen worden.


                  Mit Einführung der Standesamtsregister im gesamten Preußen zum 1.10.1874 hieß es dann: ... Die Kirchen haben jetzt vollkommen freie Hand in der Gestaltung ihres Kirchenbücher-Wesens, welches jetzt nur noch eine rein kirchliche Bedeutung hat.

                  In Berlin gab es das Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medicin-Angelegenheiten. Das hat sich dann bspw. mit dem Provinzial-Consistorium für die ev. Kirche in Schlesien in Breslau über die Ausführungsbestimmungen zu den betref. §§ ausgetauscht, und Breslau hat diese im Amtsblatt der ev. Ki. i. Schlesien veröffentlicht. Die Superintendenten der Kirchenkreise mußten bei ihren regelmäßigen Visitationen u.a. eben auch die KB-Führung überwachen und ggf. die örtlichen Pfarrer zu Korrekturen anhalten.

                  In einer dieser Ausführungsbestimmungen muß es demnach heißen: Die Väter der Brautleute sind dann und dann einzutragen. War einer der Brautleute unehelich, dann wurde die Mutter eingetragen, war der Vormund oder Pflegevater bekannt, dann eben der.

                  Das ALR trat 1794 in Kraft u. wurde für die KB-Führung also im Herbst 1874 aufgehoben. Da wird es im Verlauf dieser 80 Jahre bestimmt einige Anpassungen in der KB-Führung gegeben haben, die bspw. in den Amtsblättern der Kirchen nachzulesen sind.

                  MfG
                  Manni

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                  • Mährischer Westpreuße
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.07.2022
                    • 228

                    #10
                    Hallo Manni,

                    danke für die tolle Aufklärung.
                    Du bist gewohnt genial.

                    "War einer der Brautleute unehelich, dann wurde die Mutter eingetragen, war der Vormund oder Pflegevater bekannt, dann eben der. "

                    Das o.a. bedeutet also, das obwohl die leibliche Mutter noch evt. lebte, wurde der Pflegevater eingetragen?


                    Was steht denn rechts im Taufeintrag?

                    "...2. Fall der Mutter?"

                    Es gab ja noch eine uneheliche Schwester von Carl August.
                    Die ist dann wohl 1834 geboren und Carl August war dann der 2. Fall einer unehelichen Geburt ?!?


                    Gruß
                    Michael
                    Zuletzt geändert von Mährischer Westpreuße; 25.01.2023, 13:54.

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                    • U.Christoph
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.08.2008
                      • 1213

                      #11
                      Hallo Michael,

                      genau! Carl August war das 2. uneheliche Kind der Mutter.

                      Gruß
                      Ursula

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                      • Manni1970
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.08.2017
                        • 2396

                        #12
                        Zitat von Mährischer Westpreuße Beitrag anzeigen
                        Das o.a. bedeutet also, das obwohl die leibliche Mutter noch evt. lebte, wurde der Pflegevater eingetragen?
                        Hallo Michael,

                        ich glaube nicht, daß man aus dem KB-Eintrag sicher herauslesen kann, was mit der Mutter zu diesem Zeitpunkt geschehen ist.

                        War sie früh verstorben oder hatte ihre Kinder zurückgelassen, weshalb die Geschwister zu Pflegeeltern kamen. Oder war sie mit dem Pflegevater verheiratet, der hatte den Kindern aber nicht seinen Namen gegeben.

                        Es gab aber vermutlich eine Bestimmung zur KB-Führung, die dem Vormund/Pflegevater einen Vorrang vor der noch lebenden leiblichen Mutter einräumte.

                        MfG
                        Manni

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                        • Mährischer Westpreuße
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.07.2022
                          • 228

                          #13
                          Danke Ursula und Manni für eure Überlegungen und Antworten.

                          Gruß
                          Michael

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