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Hallo,
ich unterscheide zuerst ob eigene Linie oder Anverwandte. Bei Anverwandten trage ich den Kindsvater nur ein, wenn er sich selbst bekannt hat oder sonst irgendwie das Kind anerkannt hat (z.B. durch großziehen, eine längere Beziehung mit der Mutter, etc.) Wenn er ausdrücklich nicht der Vater sein will, trage ich den dementsprechenden Text in das Notizfeld beim Kind ein und lasse es so. Bei der direkten Linie hatte ich bislang zumindest immer das Glück, dass die unehelichen Vätern zu ihren Kindern standen. Wenn ich aber auf einen treffen würde, der das anzweifelt, würde ich tendentiell erstmal der Mutter glauben, solange nichts wirklich dagegen spricht (außer das Wort des potentiellen Vaters). Auf jeden Fall würde ich den Einspruch des Vaters beim Kind vermerken, den Vater aber dennoch als Vater übernehmen. Es reicht doch schon, wenn die Kinder, bei denen gar kein Vater genannt wird, im Stammbaum vaterlos bleiben. Ansonsten müssen wir ja auch immer glauben, dass der Ehemann der Vater ist, auch wenn rein statistisch gesehen das nicht unbedingt immer der Fall ist LG, Antje |
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