Ist der spätere Ehemann der Kindsvater? Brauche eine Einschätzung!

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5535

    Ist der spätere Ehemann der Kindsvater? Brauche eine Einschätzung!

    Hallo zusammen!

    Ich brauche Euren Rat.

    Einer meiner Ururgroßväter wird am 3.2.1832 unehelich geboren und am 26.2.1832 getauft. Der Vater wird im Taufeintrag nicht angegeben. Am 29.7.1832 heiratet die Mutter in ihrem Elternhause "nach erfolgter Dispensation". Noch immer wird nirgendwo erwähnt, wer der Vater des Kindes ist.

    Interessanterweise ist einer der Taufpaten der Vater der Mutter. Ein anderer ist der Vater des späteren Ehemannes. Würdet Ihr das als Hinweis darauf betrachten, daß alle Beteiligten wussten, wer der Vater ist, nämlich der spätere Ehemann? Beide Familien, sowohl die der Mutter als auch die ihres späteren Ehemannes waren seinerzeit sehr angesehen. Ich glaube nicht, daß sich mein mutmaßlicher 4xUrgroßvater als Pate für das uneheliche Kind einer Frau hergegeben hätte, wenn nicht sein Sohn der Vater des Kindes gewesen wäre. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

    Als Erwachsener sieht mein Ururgroßvater seinem jüngeren Bruder nicht sonderlich ähnlich, so daß man geneigt sein könnte, die beiden nur für Halbbrüder zu halten. Allerdings trugen beide einen Vollbart, der die Mundpartie sehr verdeckt.

    Fotovergleiche zwischen meinem mutmaßlichen 3xUrgroßvater (also dem vermutlichen Vater meines Ururgroßvaters) und einigen seiner Enkel und Urenkel (also Söhnen und Enkelsöhnen meines Ururgroßvaters), welche teils, wie mein mutmaßlicher 3xUrgroßvater, gar keine, teils wenigstens keine Vollbärte trugen, zeigen jedoch eine auffallende Ähnlichkeit der Mundpartie. Diese Mundpartie hat sich übrigens bis zu manchen Vertretern der heutigen jungen Generation durchgesetzt.

    Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ich habe so gut wie keine Erfahrung mit unehelichen Kindern unter meinen Vorfahren. Bei dem einzigen anderen Fall bekannte sich der Vater bei der rund zwei Jahre nach der Geburt stattfindenden Hochzeit ausdrücklich zu seinem Kind. Dies ist bei dem in Rede stehenden Fall hingegen nicht so.

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • fajo
    Erfahrener Benutzer
    • 08.10.2018
    • 2351

    #2
    Guten Morgen consanguineus!

    Ich würde ganz stark davon ausgehen das dieser kleine uneheliche Junge, der Sohn des späteren Ehemannes ist. Schon alleine wegen der Paten Konstellation. Außerdem habe ich (glaube hier im Forum) mal gelesen das einige gut Konstituierte Familien sogar manchmal erst in Erfahrung bringen wollten ob die Frau auch Kinder bekommen konnte. Hast du vielleicht mal die Zeiträume zwischen Geburt und Eheschließung (5 Monate) bzw. auch zwischen Eheschließung und zweitem Kind genauer angesehen?

    Meine Oma (zwar knapp 100 Jahre später) hat erst als das dritte Kind unterwegs war meinen Opa geheiratet. Allerdings lebten die beiden schon die ganze Zeit über im Hause meine väterlichen Uroma zusammen.

    Hoffe ich konnte dir mit meinen Gedanken weiter helfen, lg fajo
    Zuletzt geändert von fajo; 02.03.2020, 04:11.
    Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5535

      #3
      Vielen Dank, fajo!

      Wenn der Vater erst testen wollte, ob er mit der Frau Kinder haben kann, dann hätte er sie doch eigentlich noch während der Schwangerschaft heiraten können. Wozu warten, bis das Kind fünf Monate alt ist?

      Viele Grüße
      consanguineus
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      Kommentar

      • fajo
        Erfahrener Benutzer
        • 08.10.2018
        • 2351

        #4
        ... da fragt du mich zuviel , bei dem Gedankengang habe ich auch ein , hab es nur irgendwo gelesen! -
        Ich hätte dann eher auf Ablehnung / Probleme mit der Familie getippt. - Vielleicht bringt der Abstand zum zweiten Kind für uns beide eine klarere Sicht?
        Oder vielleicht ein Krieg bzw. das der Vater nicht vor Ort (durch seinen Beruf) war.
        Zuletzt geändert von fajo; 02.03.2020, 10:19.
        Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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        • iheinrich
          Erfahrener Benutzer
          • 30.07.2009
          • 866

          #5
          Guten Morgen consanguineus,

          nach meinen Erfahrungen wurde die Legitimation eines unehelich geborenen Kindes nach der Hochzeit auch vermerkt. Entweder im Taufeintrag oder in der Eheschließung. Wenn es gar keine Vermerke dazu gibt, ist alles natürlich nur Spekulation.... und trotz Legitimation muss der Ehemann nicht Vater sein. Vielleicht gibt es ja Aufgebotsunterlagen zur Eheschließung, aus denen hervor geht, wer der Vater des Kindes ist?

          VG Ines

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          • AKocur
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2017
            • 1371

            #6
            Hallo,

            ich muss sagen, ich finde es ein bisschen seltsam, dass zwar der vermeindliche Großvater väterlicherseits Pate steht, andererseits aber kein Anerkennen der Vaterschaft erfolgt. War das denn üblich in dem KB zu der Zeit, dass der Vater eines unehelichen Kindes nicht angegeben wurde?

            Ich hab einige uneheliche und voreheliche Kinder in meinen Unterlagen. Bei den vorehelichen ist eigentlich immer der Vater angegeben, bei den unehelichen ist es mal so, mal so. Spätere Vaterschaftsanerkennungen kenne ich nur aus dem Forum. Ich hatte aber schon ausdrückliche Erklärungen, dass ein Bräutigam nicht Vater des Kindes der Braut ist.

            Bei dir scheinen die Paten ja drauf hinzuweisen. Ich würde mir aber trotzdem mal die Familie des vermeindlichen Vaters genauer anschauen. Gab es schon vorher Verbindungen zur Familie der Mutter? Könnte eventuell auch jemand anders aus der Familie als Kindsvater in Frage kommen (z.B. jemand der während der Schwangerschaft der Mutter verstarb)?
            Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
            Ich glaube nicht, daß sich mein mutmaßlicher 4xUrgroßvater als Pate für das uneheliche Kind einer Frau hergegeben hätte, wenn nicht sein Sohn der Vater des Kindes gewesen wäre. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
            Er hat doch aber auch die Zustimmung zur Hochzeit gegeben, oder war er da schon nicht mehr am Leben? Taufpate eines unehelichen Kindes zu sein wäre aber doch auf jeden Fall sehr viel unverbindlicher als die Erlaubnis für den Sohn die Mutter eines unehelichen Kindes zu heiraten.

            LG,
            Antje

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            • assi.d
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2008
              • 2681

              #7
              nach meinen Erfahrungen wurde die Legitimation eines unehelich geborenen Kindes nach der Hochzeit auch vermerkt. Entweder im Taufeintrag oder in der Eheschließung.
              Ja, das kenne ich auch so, allerdings auch nicht immer.

              Gruß
              Astrid

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              • Andrea1984
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2017
                • 2551

                #8
                Hallo.

                Ich glaube nicht, dass der spätere Ehemann der Vater des Kindes ist.

                Bei meinen Ahnen steht entweder kein Vater angegeben oder der spätere Ehemann der Mutter legitimiert das Kind, dann wird es wohl seines gewesen sein.

                Herzliche Grüße

                Andrea
                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5535

                  #9
                  Hallo Antje,

                  ich kann es Dir aus dem Handgelenk leider nicht beantworten, wie es in diesem Kirchenbuch bei vergleichbaren Fällen gehandhabt wurde. Wenn ich mal wieder im Archiv bin, werde ich da mal nachhaken.

                  Ja, es gab Verbindungen zwischen beiden Familien. Ich würde diesem Umstand jedoch nicht zu viel Bedeutung zugmessen. Man wohnte drei Kilometer auseinander und der Heiratskreis war ohnehin nicht groß. Über eine dritte Familie war man weitläufig miteinander blutsverwandt. Aber wenn ich wollte, könnte ich herausarbeiten, daß hier bei den Ackerleuten ohnehin jeder mit jedem irgendwie verwandt oder verschwägert war. Ein Jahr nach der Hochzeit meines Vorfahrenpaars heiratete der Bruder der Braut die Schwester des Bräutigams. Soviel dazu. Ich werde dennoch einmal nachsehen, ob der Ehemann noch einen Bruder hatte, der als Vater infrage kommt. Vielen Dank für den Tip!

                  War die Zustimmung des Bräutigamvaters zur Hochzeit in jener Zeit ein Muß? Ich habe mir darüber nie Gedanken gemacht. Vermutlich hätte wohl jeder Vater damals Hurra geschrieen, wenn sein Sohn eine Salge heimführen durfte. Es sei denn, das Mädel war durch einen liederlichen Lebenswandel aufgefallen. Dieser Tatbestand lag ja augenscheinlich vor. Daß der Vater des Bräutigams mit der Hochzeit dennoch einverstanden gewesen sein muß, die Braut also in Wahrheit gar nicht liederlich war, zeigt sich ja auch daran, daß der Sohn den Hof bekommen hat. Es hätte auch jemand anderes erben können.

                  Im übrigen hat auch eine Generation später der nicht legitimierte Sohn seinerseits den Hof geerbt. Und das, obwohl er einen jüngeren Bruder (oder Halbbruder, wie auch immer) hatte, der nun nicht nur definitiv legitim, sondern auch ein sehr guter Landwirt war. Dennoch erbte der nicht legitimierte Sohn. Und das in einer Gegend, in der gewohnheitsmäßig das Jüngstenrecht galt! Diese Erbgeschichte zeigt mir, daß der Sohn in der Familie vollkommen anerkannt war, was doch eigentlich darauf hindeutet, daß man den Mann der Mutter als den Vater angesehen haben muß. Oder sehe ich das falsch?

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Zuletzt geändert von consanguineus; 03.03.2020, 21:09.
                  Suche:

                  Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                  Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                  • AKocur
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.05.2017
                    • 1371

                    #10
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                    War die Zustimmung des Bräutigamvaters zur Hochzeit in jener Zeit ein Muß?
                    Ob es ein absolutes Muss war, weiß ich nicht. Aber üblicherweise gibt es doch im 19. Jh. eine Spalte für die Einwillingung von Eltern bzw. Vormund, in der dann meist sowas wie "die Eltern mündlich" oder "die Mutter schriftlich" etc. eingetragen wurde. Und das selbst noch bei ü40ern, sofern es noch lebende Eltern(teile) gab.

                    Die Erbgeschichte ist natürlich ein dicker Hinweis darauf, dass es sich wirklich um ein leibliches Kind beider Eltern handelt. Was natürlich schon die Frage aufwirft, warum sie nicht während der Schwangerschaft geheiratet haben.

                    LG,
                    Antje

                    Kommentar

                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 5535

                      #11
                      Hallo Antje,

                      diese Einwilligungsspalte ist mir nie aufgefallen. Möglicherweise unterscheiden sich die Kirchenbücher zwischen 1815 und der Einführung der Standesämter, also diese "Spaltenkirchenbücher", ja auch nach Region oder Konfession.

                      Ich wüsste gerne, was mein Großvater geantwortet hätte, wenn ich ihn nach der Sache gefragt hätte. Er hat seinen Großvater ja noch gekannt. Es war soweit ich weiß, in der Familie nie ein Thema. Sowohl meinem Großvater als auch einem Vetter von ihm, die beide Ahnenforschung betrieben haben, hätte es doch auffallen müssen. Und es ist keine Familie, in der man nicht spricht! Die diversen außerehelichen Kinder gewisser Verwandter wurden jedenfalls nicht totgeschwiegen. Und da ging es wirklich um Ehebruch und nicht um ein Kind, was (vermutlich) von zwei Menschen, die später geheiratet haben, vorehelich gezeugt wurde....

                      Viele Grüße
                      consanguineus
                      Suche:

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                      • AKocur
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.05.2017
                        • 1371

                        #12
                        Hallo,

                        also zumindest hatte ich diese Spalte, trotz Unterschiede in der genauen Ausgestaltung der Spalten, bisher immer im KB gehabt. Sowohl bei meinen katholischen als auch bei den evangelischen Vorfahren. Die Regionen waren unterschiedlich, aber alle zu der Zeit preußisch; möglich also, dass das in nicht-preußischen Regionen anders gehandhabt wurde.

                        Ja, das wäre manchmal echt hilfreich, nochmal bei den Großeltern nachfragen zu können.

                        LG,
                        Antje

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                        • Andrea1984
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.03.2017
                          • 2551

                          #13
                          Hallo.

                          Es gibt nur zwei Optionen in diesem Fall:

                          a) Der spätere Ehemann der Mutter ist der Vater des Kindes

                          b) Der spätere Ehemann der Mutter ist nicht der Vater des Kindes, doch er hat es als das seinige anerkannt bzw. adoptiert

                          Wäre das vom zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext her möglich ?

                          Herzliche Grüße

                          Andrea
                          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                          • Asphaltblume
                            Erfahrener Benutzer
                            • 04.09.2012
                            • 1500

                            #14
                            Die Einwilligung der Eltern der Brautleute war nur bei der ersten Eheschließung vorgesehen/erforderlich, wenn Verwitwete heiraten, fällt diese Angabe meiner Erfahrung nach weg.


                            Und die ausdrückliche Anerkennung der Vaterschaft bei einem un-/vorehelich geborenen Kind ist eigentlich immer nötig gewesen. Schließlich hängt davon ab, ob dieses Kind die Rechte eines legitimen Erstgeborenen erhält (erbrechtlich +/- relevant) oder diese dem ersten in der Ehe geborenen Kind vorbehalten sind.
                            Gruß Asphaltblume

                            Kommentar

                            • consanguineus
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.05.2018
                              • 5535

                              #15
                              Hallo Asphaltblume,

                              Zitat von Asphaltblume Beitrag anzeigen
                              Die Einwilligung der Eltern der Brautleute war nur bei der ersten Eheschließung vorgesehen/erforderlich, wenn Verwitwete heiraten, fällt diese Angabe meiner Erfahrung nach weg.
                              Das mag sein, aber ich habe noch nie in einem Kirchenbuch eine Einwilligung der Eltern zu einer Ehe gesehen. Die Ehe wurde doch ohnehin aufgeboten. Wenn die Eltern gegen die Ehe gewesen wären, dann wäre das der Zeitpunkt gewesen, einzuschreiten. Selbstverständlich gehe ich aber davon aus, daß man das Hochzeitsvorhaben vorher einvernehmlich im Familienkreise besprochen hat! Wo würde man denn diese Einwilligung der Eltern finden? War das vielleicht so ein regionales Ding?

                              Zitat von Asphaltblume Beitrag anzeigen
                              Und die ausdrückliche Anerkennung der Vaterschaft bei einem un-/vorehelich geborenen Kind ist eigentlich immer nötig gewesen. Schließlich hängt davon ab, ob dieses Kind die Rechte eines legitimen Erstgeborenen erhält (erbrechtlich +/- relevant) oder diese dem ersten in der Ehe geborenen Kind vorbehalten sind.
                              Wie gesagt, mein Ururgroßvater war Haupterbe. Sein Bruder und seine drei Schwestern bekamen nur eine geringe Abfindung. Irgendwie scheint niemand an der Legitimität des Erben gezweifelt zu haben. Aber eine ausdrückliche Anerkennung der Vaterschaft habe ich im Kirchenbuch nicht entdeckt. Und wo sollte die sonst stehen, wenn nicht dort?

                              Viele Grüße
                              consanguineus
                              Suche:

                              Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                              Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                              Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                              Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                              Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                              Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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