Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?

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  • Christian2006
    Neuer Benutzer
    • 13.09.2006
    • 28

    Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?

    Hallo,

    ich bin relativ neu im Thema Ahnenforschung und ich hätte ein paar Fragen, die mir das Forum noch nicht so richtig beantwortet hat:

    1. Wie weit kann ich realistisch gesehen meine Ahnen zurückverfolgen, ohne daraus einen Fulltime- Job zu machen?
    Wie weit seid ihr bei euch gekommen?

    2. Wo kann man seine Ergebnisse am sinnvollsten veröffentlichen oder/und eine .ged Datei hochladen?

    3. Wenn auf alten Urkunden das Hakenkreuz als Stempel drauf ist, bekomme ich dann eine Kopie davon beglaubigt?
    Oder muß man das dann entfernen?
    Ist ja ein verbotenes Zeichen oder ist das bei Stammbüchern/Urkunden geduldet?

    Danke für jede Info.

    Gruß

    Christian
  • BenediktB
    Erfahrener Benutzer
    • 31.05.2006
    • 540

    #2
    Zu 1.) kann ich dir sagen, dass für die meisten bürgerlichen und bäuerlichen Familien um die Zeit des 30-jährigen Krieges (also Mitte 17. Jahrhundert) Schluss ist. Entweder wurden die Kirchenbücher aus der Zeit davor durch eben diesen Krieg zerstört, die Aufzeichnungen sind mangelhaft oder schlichtweg wurden keine Bücher geführt.
    Mehr Glück hast du wenn du aus dem Adel stammst, viele adelige Familien führen schon seit Jahrhunderten Ahnentafel und diese gehen i.d.R. weiter zurück.
    Mein Ancestry-Stammbaum

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    • #3
      RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?

      Hallo Christian2006,

      wozu benötigst du eine beglaubigte Kopie, wenn du das Original hast?

      Ich habe jede Menge Originale aus dieser Zeit. Aber deshalb sind sie doch rechtskräftig. Andere Urkunden werden doch auch nicht vernichtet, nur weil sie für heutige Zeiten ein verbotenes Symbol haben.

      Und entfernen auf keinen Fall. Ich habe zwar noch keine beglaubigten Kopien aus dieser Zeit benötigt, aber das wäre dann ja Urkundenfälschung. Eine beglaubigte Abschrift erstellen? Wäre m.E. aber auch nicht i.O., denn das Original mit diesem Symbol hast du ja dann immer noch.

      Ich würde an deiner Stelle einfach im Ordnungsamt anfragen, denn die nehmen schließlich Beglaubigungen vor.

      Ich habe in FOKO gerade eine Ahnenliste mit Daten aus dem 16./15. Jahrhundert gesehen, die die Familie meines Mannes betrifft. Sind aber ganz normale Bürgersleut. Vielleicht ist es wichtig, in welcher Gegend geforscht wird. Schließlich sind ja nicht alle KB in den Kriegen vernichtet worden.

      Zur Veröffentlichung deiner Daten kann ich nichts sagen. War für mich bisher nicht so relevant. Ich erfasse meine Daten mit FTM2006 seit März 2006 und muss noch viel tun, um an eine Veröffentlichung zu denken.

      Schöne Grüße,
      Ursula

      Kommentar

      • Christian2006
        Neuer Benutzer
        • 13.09.2006
        • 28

        #4
        RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?

        Original von Carlton
        wozu benötigst du eine beglaubigte Kopie, wenn du das Original hast?
        Die Originale gehören meinen Eltern und sind schon vom Verfall bedroht d.h. vergilbt und das Papier löst sich auf.
        Ich möchte das ganze "Zukunftssicher" machen für meinen Sohn und für die kommenden Generationen.

        Ich erfasse meine Daten mit FTM2006 seit März 2006
        Wie ist das Programm denn so?
        Zufrieden?
        Ich benutze die Freeware Ahnenblatt. Ist nicht so schlecht, finde ich ...

        Original von BenediktB
        Mehr Glück hast du wenn du aus dem Adel stammst
        Bis jetzt noch nicht

        Gruß Christian

        Kommentar


        • #5
          RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?

          Hallo Christian2006,

          "Zukunftssicher" machen für meinen Sohn und für die kommenden Generationen
          Habe mich mal soeben für dich beim Ordnungsamt in Hannover erkundigt. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
          bei Personenstandsurkunden kannst du die beglaubigten Kopien immer nur beim Erst-Standesamt anfordern (Ausnahme: für Rentenrechnungsstelle). Aber davon mal ganz abgesehen: das Hakenkreuz spielt dabei keine Rolle.

          Wie ist das Programm den so ?
          Sagen wir mal so: da ich zur Zeit nur die Daten erfasse sowie Bilder und Urkunden hinterlege, bin ich sehr zufrieden. Für mich als Anwender sehr übersichtlich. Habe bisher noch keine Daten gehabt, die nicht ordnungsgemäß untergebracht werden können. Auch finde ich es sehr schön, dass ich ein Fotoalben und Urkunden hinterlegen und zu den einzelnen Ereignissen zuordnen kann.

          Doch ich habe schon mal eine Ahnentafel für einen Verwandten angedruckt. War lesbar - habe mich aber noch nicht ausführlich damit beschäftigt. Was mir aber sehr gut gefällt, sind die Notizen und Fakten, die im Bericht ordentlich aufbereitet erscheinen.

          Muss aber dazu sagen, dass ich die Software geschenkt bekommen habe. Erst hat mir Werner "Der Ahnenforscher 3.0" geschenkt. Da fand ich die Erfassung zum "Heulen" - alles sehr unübersichtlich. Aber vielleicht kann ich davon ja noch einmal etwas gebrauchen.

          Gruß,
          Ursula

          Kommentar

          • menestrel
            Erfahrener Benutzer
            • 25.07.2007
            • 211

            #6
            RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?

            Moin Christian2006,
            zu 1) Bei bürgerlichen Familien scheint a) in reformierten Gegenden mit Beginn der Reformation (ev.) Schluß zu sein und b) in katholisch gebliebenen Gegenden
            könnte man Glück haben, dass noch ältere Kirchenbuchaufzeichnungen irgndwo vorhanden sind.
            zu 2) Man sollte erst mindestens 6 Generationen zurück aufarbeiten, um an eine Veröffentlichung zu denken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. als FOKO-Liste erstellen (s. Anleitung oben in diesem Forum) oder in einer eigenen
            Web-Seite darstellen (s. private Seiten).
            zu 3) Jede Ordnungsbehörde darf alte Urkunden als Fotokopie amtlich beglaubigen, kostet aber Gebühr.
            Ich würde Dir raten, bei dem alten Zustand der Papiere eine oder jeweils 2 saubere Foto-Kopien anzufertigen und diese dann amtlich beglaubigen zu lassen. Das hält sicherlich länger als die alten "Schinken"!
            Ansonsten darf ich Dir sagen, dass man "persönlich" in der Öffentlichkeit keine verbotenen Zeichen oder Symbole zeigen oder tragen darf. Mit den Stempeln auf Urkunden hat das nichts zu tun!
            Gruß
            bongolit

            Kommentar

            • Rheingauner
              Erfahrener Benutzer
              • 07.08.2006
              • 259

              #7
              Wie wäre es, die alten vom Zerfall bedrohten Urkunden zu laminieren?
              Dann wären sie gegen weiteren Verfall geschützt und allzu teuer ist es auch nicht.
              Grüße
              Björn
              -----------

              IG Rheingau
              http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

              Kommentar

              • Hugo
                Benutzer
                • 05.03.2006
                • 86

                #8
                Guten Tag
                Original von Rheingauner
                Wie wäre es, die alten vom Zerfall bedrohten Urkunden zu laminieren?
                Dann wären sie gegen weiteren Verfall geschützt und allzu teuer ist es auch nicht.
                Oh, oh, bloß nicht. Der Kunststoff zerstört alles.
                Lieber einfach nur Kopien erstellen.
                Das beste ist sogar einscannen und auf Archivpapier drucken
                Dazu gibt es hier auch ein Thema über Papierbeschaffenheit
                Schau mal bitte hier "Rost durch Tackerklammern"
                Rost durch Tackerklammern

                Original von Christian2006
                ... bekomme ich dann eine Kopie davon beglaubigt ...
                Warum willst Du sie umbedingt beglaubigen lassen
                Für amtliche Zwecke müßtest Du das nach jedem Jahr erneuern, ansonsten sind sie dort ungültig.

                Original von Christian2006
                Ich benutze die Freeware Ahnenblatt. Ist nicht so schlecht, finde ich ...
                Hast Du schon die neue Ahnenblatt 2.0 Beta3 ausprobiert?
                Läuft einwandfrei und absolut stabil

                Gruß Hugo

                Kommentar

                • Lars Heidrich
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.09.2006
                  • 145

                  #9
                  Hallo,

                  zu 1.) Im günstigsten Fall kommt man bei KBs bis etwa 1500 zurück, dass heisst, die Bücher sind nicht durch widrige Umstände verlustig gegangen oder unleserlich geworden. Ich selbst habe bisher KB´s ev.-luth. bis 1624 zurück in der Hand gehabt.

                  Was die weitere Rückverfolgung betrifft, so ist man dann auf Sekundärquellen, wie Steuerlisten, Einwohnerlisten etc. angewiesen. Wenn populäre Personen der Vergangenheit dabei sind kann es durchaus noch weiter zurück gehen, bei mir mittlerweile bis etwa 1180, was dann die 28./29. Generation ist. Manchmal sind Archive und Museen dabei sehr hilfreich.

                  MfG! Lars

                  Kommentar

                  • menestrel
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.07.2007
                    • 211

                    #10
                    Moin Hugo,
                    Du glaubst:
                    "Für amtliche Zwecke müßtest Du das nach jedem Jahr erneuern, ansonsten sind sie dort ungültig."
                    Woher hast Du diese Weisheit? Ich kann da nur sagen - Unsinn! Wenn ich früher was beglaubigen durfte, mit Behördenstempel, Datum und Unterschrift, dann galt das für alle Zeiten!
                    Aber bitte, ich bin nun 2 Jahre a.D., weiß also nicht, ob irgendeine Landesregierung etwas Neues erfunden hat, was im Übrigen wirklicher Unsinn und Schildbürgerstreich wäre! Aber sicherlich kannst Du uns sagen, woher Du Deine Behauptung hast oder wo gefunden hast?
                    Gruß
                    bongolit

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                    • BenediktB
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.05.2006
                      • 540

                      #11
                      Original von Lars Heidrich
                      Was die weitere Rückverfolgung betrifft, so ist man dann auf Sekundärquellen, wie Steuerlisten, Einwohnerlisten etc. angewiesen. Wenn populäre Personen der Vergangenheit dabei sind kann es durchaus noch weiter zurück gehen, bei mir mittlerweile bis etwa 1180, was dann die 28./29. Generation ist. Manchmal sind Archive und Museen dabei sehr hilfreich.
                      Eine Frage dazu: Steuerlisten befinden sich ja i.d.R. im Staatsarchiv, habe ich festgestellt (und wurde dabei u.a. auf Salbücher aus dem frühen 16. Jahrhundert aufmerksam - die muss ich unbedingt ansehen). Ich habe auch vom Stadtarchiv München alte Meldeunterlagen aus dem 19. Jahrhundert bekommen können. Wo sind diese Meldeunterlagen jedoch für kleinere Orte gelagert? Liegen diese auch im Staatsarchiv, beim Landkreis oder wo? Nicht jeder Ort hat ja ein Stadtarchiv?
                      Danke für eure Hilfe!
                      Mein Ancestry-Stammbaum

                      Kommentar

                      • Hugo
                        Benutzer
                        • 05.03.2006
                        • 86

                        #12
                        Guten Tag Bongolit
                        Original von bongolit2005
                        "Für amtliche Zwecke müßtest Du das nach jedem Jahr erneuern, ansonsten sind sie dort ungültig."
                        Woher hast Du diese Weisheit? Ich kann da nur sagen - Unsinn!
                        Leider habe ich dieses gerade aktuell in Hamburg mit meiner Geburtsurkunde und Heiratsurkunde erlebt.
                        Meine "alten" wurden nicht anerkannt und ich mußte neue anfordern
                        Gruß Hugo

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                        • #13
                          Hallo Hugo,

                          das verstehe ich auch nicht. Allerdings reichte bei meiner Heirat die Geburtsurkunde nicht aus. Wir mussten Abstammungsurkunden vorlegen.

                          Ansonsten reichen wir dort, wo Geburts- und Heiratsurkunden angefordert werden, immer noch die beglaubigten Urkunden von vor über 3o Jahren aus. Wir hatten damals einfach sehr viel mehr als benötigt erstellen lassen. Und Schwierigkeiten haben wir damit noch nie gehabt.

                          Warum hat man denn diese beglaubigten Kopien nicht anerkannt?

                          Schöne Grüße,
                          Ursula

                          Kommentar

                          • Hugo
                            Benutzer
                            • 05.03.2006
                            • 86

                            #14
                            Guten Tag
                            Original von Carlton
                            Warum hat man denn diese beglaubigten Kopien nicht anerkannt?
                            In dem von mir erwähnten Fällen brauchte ich die Unterlagen nicht für die Ahnenforschung.
                            Vielleicht kam es auch daher, weil es sich um Bundesbehörden handelte.
                            Und die wollten die Urkunden mit aktuellen Datum haben.
                            Bei der Heiratsurkunde hieß es, diese sei nur 364 Tage für amtszwecke gültig, da ich ja schon geschieden sein könnte.
                            Bei der Geburtsurkunde weiß ich keinen Grund.

                            Seit in Hamburg (Landesbehörde) komplett auf EDV umgestellt ist, geht gar nichts mehr.
                            Gruß Hugo

                            Kommentar


                            • #15
                              Hallo,

                              danke für die Information. Kann uns dann ja künftig alle treffen.

                              Bei der Heiratsurkunde hieß es, diese sei nur 364 Tage für amtszwecke gültig, da ich ja schon geschieden sein könnte.
                              Allerdings hätte die Behörde schon eine bessere Begründung geben können. Bin ich erst ein paar Tage oder Monate geschieden, glaubt man mir, dass ich dieses bekannt gebe. Aber bei länger als einem Jahr sage ich den Behörden nicht alles?

                              Ich weiß sogar, dass bestimmte Diplomurkunden nicht länger als vor einem Monat beglaubigt sein dürfen. Warum ist mir aber nicht bekannt!

                              Aber für die Ahnenforschung ist das m.E. doch egal. Es können doch immer wieder Abschriften angefordert werden, falls einmal erforderlich.

                              Gruß,
                              Ursula

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