"zeitig" im Sinne von "derzeitig"?

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  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #16
    es ergibt sich aus der satzstellung, ob er zeitens bzw. zeitig der schulmeister war oder ob der zeitige schulmeister starb.
    xy, zeitens schulmeister in glücksdorf oder es starb der zeitige schulmeister.
    letzteres würde mir sagen, dass er vielleicht schon zu den ältesten gehörte.
    die haargenaue formulierung wäre erhellend.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5533

      #17
      Zitat von sternap Beitrag anzeigen
      die haargenaue formulierung wäre erhellend.

      Hier ist sie:
      Angehängte Dateien
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #18
        hier hilft uns nur mathematik.
        nehmen wir das alter des berufseintritts spätestens nach dem militär an, bei uns wäre das mit 25 gewesen, dann 44 berufsjahre.
        er wäre somit schon 9 jahre berufsfrei gewesen


        wenn aber mit zeitig der frühaufsteher gemeint ist, war er das vielleicht bis zu seinem letzten tag.


        grammatikalisch gibt es vielleicht das problem, dass gewesen für verstorbene verwendet wird.
        zu schreiben, es starb der gewesene schulmeister hieße, es starb der gestorbene.
        hier wäre zeitig bzw. zeitens eine möglichkeit, auf frühere tätigkeit zu verweisen.


        vormaliger schulmeister eignet sich möglicherweise nicht, weil er ja den ehrentitel weiter trug.
        Zuletzt geändert von sternap; 26.06.2022, 13:34.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5533

          #19
          Ich vermute eher, daß er anderenorts auch schon Lehrer oder so etwas war, bevor er die Stelle in Windhausen antrat.

          Das Adjektiv "gewesen" bedeutet in diesem Kontext genau das, was man erwarten würde, nämlich daß der Verstorbene zu Lebzeiten denjenigen Beruf ausgeübt hat, der im Sterbeeintrag als "gewesen" bezeichnet wird. Ich kann nicht sagen, ob der Verstorbene das dann generell bis zu seinem Tode war, oder ob er den genannten Beruf schon vorher an den Nagel gehängt hat. Bei Bauern beispielsweise steht häufig "gewesener Ackermann/Halbspänner etc.", auch wenn er bereits auf dem Altenteil saß. Aber da ist es dann auch mehr Standes- als Berufsbezeichnung.
          Suche:

          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 2756

            #20
            Adjunktus des Schulmeisters

            Aus einer späteren Zeit und aus einem anderen Ort nahe Bremen, habe ich etwas zum
            Leben der Schulmeister gefunden.

            Schulmeister Stoffer Bollman stirbt 1736 in Uphusen. Er hatte das Amt bis zu seinem Tode 1741 insgesamt 56 Jahre inne.
            Auch hier wieder eine lange Lebensarbeitszeit, die erst mit dem Tod endet.
            Der Begriff "zeitig" bezeichnet auch in diesem Text den derzeitigen Schulmeister.

            Zum Adjunktus:

            "Von 1747 bis 1788 stand Hinrich Winkelmann der Uphuser Schule vor, 1775 nahm er sich aus gesundheitlichen Gründen seinen Sohn Ludewig Winkelmann als "Adjunktus" (Gehilfen) dazu. Wenn es dem Lehrer einigermaßen gut ging, dann konnte er aus eigenen Mitteln einen Hilfslehrer bezahlen.
            Dieser ging meistens noch einem anderen Beruf wie Schuster oder Schneider nach und hatte in der Regel nur die Aufgabe, die unteren Jahrgänge zu beaufsichtigen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Allerdings konnten diese meistens nur ein paar Bibelsprüche aus der eigenen, meist mangelhaften Vorbildung weitergeben."


            http://www.geschichtswerkstatt-achim.de/gwa_x_1_0/3_usch03.htm

            Grüße
            Scriptoria
            Zuletzt geändert von Scriptoria; 26.06.2022, 14:29.

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #21
              @scriptoria
              ab welchem alter war man schulmeister?
              wie wurde die dienstezeit gerechnet?
              ab der gehilfenzeit oder schulmeisteramt?
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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              • Scriptoria
                Erfahrener Benutzer
                • 16.11.2017
                • 2756

                #22
                Hallo sternap,

                im Text gibt es darüber keine genauen Angaben. Dort ist von 56 Jahren Schulmeisterleben Bollmans die Rede.

                In meinen Unterlagen habe ich zwei Fälle, in denen Männer von 20 Jahren direkt zum Schulmeister ernannt wurden. Beide dienten vorher als Bauernknechte. Eine Gehilfenzeit war nicht nötig. Das bezieht sich auf Preußen um 1732. Lesen, schreiben und Bibelfestigkeit waren die Voraussetzungen, dann konnte es losgehen.

                Gruß
                Scriptoria
                Zuletzt geändert von Scriptoria; 26.06.2022, 14:46.

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                • sternap
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.04.2011
                  • 4072

                  #23
                  Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen
                  lmeister ernannt wurden. Beide dienten vorher als Bauernknechte. Eine Gehilfenzeit war nicht nötig. Das bezieht sich auf Preußen um 1732.

                  toll, danke für die antwort.
                  schön , wieder von dir zu lernen!


                  ich liebe solche threads, wo es was zu lernen gibt.
                  freundliche grüße
                  sternap
                  ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                  wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                  Kommentar

                  • Scherfer
                    Moderator
                    • 25.02.2016
                    • 2512

                    #24
                    Hallo consanguineus,

                    eine objektiv gültige Antwort auf Deine Frage ist natürlich nicht möglich, aber da ich zahlreiche Lehrer unter meinen Vorfahren habe, möchte ich zumindest anekdotisch meinen Ahnen Johann Heinrich Henkelmann (1691-1762) in Staufenberg, Hessen, nennen, der 1710 nach Staufenberg kam und laut Sterbeeintrag "über 50 Jahr an dortiger Schul gestanden und solche treulich als ein geschickter Schulmann versehen". Er war also mindestens 69 Jahre alt, als er aus dem Schuldienst ausschied.

                    In Deinem Fall würde ich aber analog auch überlegen, ob er zum Zeitpunkt des Todes noch als Lehrer tätig war oder ob die 44-jährige Amtszeit sich auf seine (der)zeitige Tätigkeit bezog.

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                    • mawoi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2014
                      • 3968

                      #25
                      Hallo,
                      in Hannover wurde das erste Schullehrerseminar 1751 gegründet. Dort wurden drei verschiedene Gruppen ausgebildet.
                      - Präparanden bekamen eine dreijährige Ausbildung und hatten Aussicht auf eine gut dotierte Stelle (in einem größeren Ort mit einer wohlhabenden Gemeinde)
                      - Schulmeister, die schon unterrichteten ohne eine Ausbildung zu haben, wurden in den Sommermonaten, wenn die Dorfkinder bei der Ernte gebraucht wurden, in Kursen unterrichtet.
                      - junge Gehilfen , die den Schulmeistern adjungiert waren oder vom Pastor oder dem Superintendenten, die die Schulaufsicht hatten, gefördert wurden, wurden in dreimonatigen Kursen unterrichtet. Sie waren zum Teil erst 16 Jahre alt.


                      Die Dorfgemeinden mussten das Lehrereinkommen aufbringen, nur zu einem geringen Teil handelte es sich dabei um bares Geld, sondern sie statteten die Schulstellen mit Ländereien und mit anderen Naturalien aus. Die Höhe des Lehrereinkommens war staatlich vorgeschrieben, aber fast nie erreicht. Es gibt skurrile Rechnungen über den Wert von Dünger, Holz, Getreide Wurst usw. , die den Dorfschullehrern von der Gemeine geliefert werden mussten. Wenn ein alter Schulmeister den Dienst nicht mehr versehen konnte und ein Nachfolger eingestellt wurde, musste dieses Dienseinkommen geteilt werden. So ist es zu erklären, dass viele Landschullehrer sehr lange im Dienst belassen wurden und ihre eigenen Söhne als Adjunkten anlernten.


                      VG
                      mawoi

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #26
                        Ich denke schon, dass sich die Ausgangsfrage beantworten lässt, wenn man sich nur genug Anwendungsbeispiele anschaut.
                        Sucht man z.B. nach "der zeitige Organist", ist das Ergebnis eindeutig:

                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 5533

                          #27
                          Hallo zusammen!

                          Allen sei gedankt für die Beantwortung meiner Frage!

                          Viele Grüße
                          consanguineus
                          Suche:

                          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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