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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #16
    Hallo Andrea,

    auf meinem Avatarbild sieht man meine 5xUrgroßmutter Marie Lucie Hoffmeister (1779-1853). Das Gemälde wurde vermutlich von ihrem Mann in Auftrag gegeben. Hat er die Urheberrechte? Legt er Wert darauf? Ich kann ihn nicht mehr fragen, denn er ist seit 192 Jahren tot. Nun hängt das Bild bei einer angeheirateten Verwandten von mir. Hat sie die Urheberrechte an dem Bild von ihrem verstorbenen Mann, wie ich Nachfahre der Porträtierten, geerbt? Wie auch immer, sie hat mir gestattet, das Bild zu fotografieren und das Foto nach Belieben zu verwenden. Ist das alles so in Ordnung?

    Viele Grüße
    consanguineus
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    • Scherfer
      Moderator
      • 25.02.2016
      • 2512

      #17
      Hallo consanguineus, interessante Fragen, auf die ich natürlich auch keine allgemeingültige Antwort habe. Aber wenn ich z.B. die Geburtsurkunde einer noch lebenden Person ohne deren Wissen hochlade, ist die Lage schon eindeutiger. Und wenn ich eine Kopie einer Archivakte ohne Erlaubnis des Archivs einfach so einstelle, ist die Sache wohl auch klar.

      Und selbst, wenn ich etwas rein rechtlich darf, gibt es da ja auch noch den gesunden Geschmack und Einfühlungsvermögen. Das Foto einer gerade Verstorbenen ist ebenso wenig gut im für Familienangehörige zugänglichen Stammbaum aufgehoben.

      Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
      Hallo Scherfer,

      wie kann ich, grundsätzlich gefragt, urheberrechtsfreie Fotos von anderen unterscheiden? Die geerbten Fotos längst verstorbener Verwandter sind sicherlich urheberrechtsfrei. Sind es auch Fotos längst verstorbener Verwandter, die sich im Besitz anderer Menschen befinden? Bezieht sich die Urheberschaft auf die Person, die das Foto vor vielleicht 130 Jahren aufgenommen hat (oder in einem Studio hat aufnehmen lassen), oder sind damit die Rechte derjenigen Person gemeint, die sich aktuell im Besitz des Fotos befindet? Mich als Nicht-Juristen verwirrt das Thema sehr.

      Viele Grüße
      consanguineus

      Kommentar

      • Ilja_CH
        Erfahrener Benutzer
        • 05.11.2016
        • 755

        #18
        Ich würde alles, was man online findet, verwenden und einfach mit einer Quelle versehen. Ob das nun frei via Suchmaschine gefunden wurde oder auf einer Plattform (wo man etwas zahlen muss dafür) ist vermutlich egal, Hauptsache die Quellen sind korrekt.

        Ich habe schon viele Befragungen gemacht für Ahnenforschung und je nach Thema, wenn ich das Gefühl habe, das ist etwas riskant, frage ich nach, was ich davon anderen erzählen oder zeigen dürfte oder ob sie gewisse Passagen zensiert haben möchte, daher, falls ich mal für mich privat alles aufschreibe, steht es drin, wenn ich den Text jemandem zeigen möchte, muss ich gewisse Passagen entfernen. Auch hier würde ich alle Aussagen mit Quellen belegen, Person X hat am Tag X dies gesagt usw.

        Das grosse Problem sind meiner Meinung nach all die diversen Behörden und Archive. Oft gibt man als Grund „Ahnenforschung“, „private Recherche“ oder etwas Ähnliches an. Möchte man später etwas zusammenfassen und publizieren, muss man mühsam wieder all diese Archive und Behörden kontaktieren und um Erlaubnis bitten in der Hoffnung, dass sie das auch erlauben.

        Kommentar

        • Garfield
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2006
          • 2140

          #19
          Hallo miteinander

          Hier werden verschiedene Themen gemischt, aber zugegebenermassen finde ich das auch nicht einfach, und wir hatten diese rechtlichen Themen sogar in der Berufschule (Bibliothek & Archiv).

          Urheberrecht: das Urheberrecht hat immer die Person, die etwas von "schaffendem" Wert erstellt hat. Dazu muss der Urheber nichts anmelden (wie zB ein Patent oä), in dem Moment wo das "Werk" erschaffen wird, ist er/sie der Urheber. Nun haben aber verschiedene Länder verschiedene Gesetze, unter anderem was überhaupt schützenswert ist (beispielsweise ist man sich offenbar relativ einig, dass das reine Zusammentragen von standesamtlichen Daten noch kein eigenes Werk ist - weder beim Standesamt noch bei den Ahnenforschern). Bei Musik, Gemälden oder Fotos ist man sich relativ einig, dass darauf ein Urheberrecht gilt. In manchen Ländern unterliegen aber sogar besonders hübsche Grabsteine dem Urheberrecht.
          Die Dauer des Urheberrechts ist auch nicht in allen Ländern gleich. In der EU und der Schweiz erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, unabhängig davon, wann genau das Werk geschaffen wurde. Auch das ist in anderen Ländern anders, mancherorts ist das Urheberrecht sogar vererbbar (siehe Musikbranche... wenn es um viel Geld geht).

          Datenschutz: dazu muss ich hier wohl nicht viel mehr schreiben. Im Fall von Fotos mit Personen greift wahrscheinlich die DSGVO, ausser die abgelichtete Person wäre bereits verstorben.
          Und hier kommen tatsächlich noch Geschmack und Einfühlvermögen dazu.

          Nutzungsrecht: Viele Archive oder kommerzielle Anbieter haben Nutzungsrechte für online gestellte Inhalte, müsste man eigentlich irgendwo im Kleingedruckten auf der Webseite finden. Die Nutzungsrechte der einzelnen Anbieter weichen teils extrem voneinander ab. Auch hier gibt es wieder grosse Unterschiede zwischen manchen Ländern: während in Europa tendenziell die Gesetzte höher gewertet werden als die AGB, ist es in den USA eher anders rum.

          Was also nun, wenn man Inhalte aus Europa auf eine amerikanische Plattform stellen will? Welche Gesetze und Bedingungen gelten nun? Lieber kein Riskio eingehen, damit man nicht etwa abgemahnt wird, oder?
          Mir ist das ehrlich gesagt viel zu unübersichtlich und deshalb lasse ich es möglichst sein.

          Im Falle von Stammbaum-Plattformen beschränke ich mich möglichst auf reine Daten, allenfalls werde ich später mal bei lange verstorbenen Personen ein einzelnes Porträt-Foto hochladen, sofern ich das Original davon besitze (wobei das rein rechtlich egal wäre). Und auch nur dann, wenn ich sicher sein kann, damit niemandem zu nahe zu treten.
          Urkunden uä. zitiere ich nur und verlinke sie, falls sie online frei verfügbar sind (also ohne Abo).
          Zuletzt ge?ndert von Garfield; 21.01.2021, 20:49.
          Viele Grüsse von Garfield

          Suche nach:
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          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11323

            #20
            Moin zusammen,


            grundsätzlich: Auch für Fotos/Bilder gilt das Urheberrecht. Vor Jahren hatten wir mal eine Diskussion darüber (ich find's jetzt auf die Schnelle nicht), inwieweit sich das auf den Inhaber der Bilder bezieht, d.h. denjenigen, dem der Apparat gehört, oder denjenigen, der vielleicht als zufällig vorbekommender Passant ein Foto einer Gruppe für einen in dieser Gruppe gemacht hat.


            Unabhängig davon erlischt das Urheberrecht aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers! Wenn man die Bilder also besitzt, dürfte das kein Problem sein. Oft wurden die Fotos ja auch in Auftrag gegeben, und dann kann man m. E. davon ausgehen, dass man die Nutzungsrechte hat.



            Friedrich


            PS: Hier ist die alte Diskussion: https://forum.ahnenforschung.net/sho...t=urheberrecht
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

            Kommentar

            • Garfield
              Erfahrener Benutzer
              • 18.12.2006
              • 2140

              #21
              Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
              Unabhängig davon erlischt das Urheberrecht aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers! Wenn man die Bilder also besitzt, dürfte das kein Problem sein. Oft wurden die Fotos ja auch in Auftrag gegeben, und dann kann man m. E. davon ausgehen, dass man die Nutzungsrechte hat.
              Betreffend Urheberrecht spielt es eben keine Rolle, ob man die Fotos besitzt oder nicht. Nehmen wir meinen Avatar als Beispiel: das Foto wurde von meinen Eltern (keine Ahnung wer genau) gemacht, die leben nich, also müsste ich sie korrekterweise eigentlich um Erlaubnis fragen. Da ich auf dem Foto abgebildet bin, muss ich betreffend Datenschutz immerhin nur mich selbst fragen. Da meine Eltern mir das Fotoalbum, das dieses Foto enthält, überlassen haben, gehe ich immerhin davon aus, dass ich das Nutzungsrecht für das Foto habe.
              Bei Fotos, von denen ich das Original besitze, gehe ich auch davon aus, dass ich dafür Nutzungsrechte habe, egal ob das Foto von einer Privatperson oder einem Fotostudio erstellt wurde. Urheberrecht ist aber eben nicht das gleiche wie Nutzungsrecht.

              Beim Onlinestellen von Inhalten wird es aber schnell komplizierter als wenn ich nur eine Kopie per Post an jemanden schicke.
              Viele Grüsse von Garfield

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              • Heinz_Bonn
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2012
                • 308

                #22
                Urheberrecht

                Hallo in die Runde,


                wenn ich z.B. ein Passfoto im Fotostudio machen lasse ist das Urheberrecht beim Fotografen und nicht bei mir, so paradox das ist. Ich habe den Fotografen danach gefragt und er hat mir sein Einverständnis für die Nutzung schriftlich gegeben.


                Gruß Heinz

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                • Andrea1984
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.03.2017
                  • 2547

                  #23
                  Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                  Hallo Andrea,

                  auf meinem Avatarbild sieht man meine 5xUrgroßmutter Marie Lucie Hoffmeister (1779-1853). Das Gemälde wurde vermutlich von ihrem Mann in Auftrag gegeben. Hat er die Urheberrechte? Legt er Wert darauf? Ich kann ihn nicht mehr fragen, denn er ist seit 192 Jahren tot. Nun hängt das Bild bei einer angeheirateten Verwandten von mir. Hat sie die Urheberrechte an dem Bild von ihrem verstorbenen Mann, wie ich Nachfahre der Porträtierten, geerbt? Wie auch immer, sie hat mir gestattet, das Bild zu fotografieren und das Foto nach Belieben zu verwenden. Ist das alles so in Ordnung?

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Hallo consanguineus.

                  Alles klar, bezogen auf deinen Avatar und deine Ahnen.

                  Ich bin da eher unsicher und verwende kein Avatar hier.

                  Theoretisch könnte ich etwas photographieren, dass mich mit meinen Ahnen verbindet z.B. eine Küchenkredenz (Küchenkasten) und das Bild dann hier hochladen, weil ich ja das (c) für das Bild habe.

                  Es existieren viele Bilder von Räumen, Möbeln etc. aus der ehemaligen Wohnung meiner Großeltern mütterlicherseits. Die Photos habe ich selbst gemacht. Die Wohnung ist inzwischen verkauft, das Inventar teilweise erhalten geblieben und verkauft/verschenkt worden, teilweise zerstört worden z.B. die Küchenkredenz.

                  Wäre das als Avatar verwendbar, wenn ich das Bild verkleinere ?
                  Für mich war die Küchenkredenz was besonders, dass mich - wie auch andere Gegenstände - mit meinen Großeltern mütterlicherseits verbindet.

                  Auch bei den Großeltern väterlicherseits gibt es noch einige Bilder vom Inventar - das Haus ist verkauft - , wo ich die Photos selbst gemacht habe.
                  Für Außenstehende mag z.B. ein alter Dachboden nichts besonders sein, doch mir bedeutet er etwas.

                  Herzliche Grüße

                  Andrea
                  Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                  Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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