Richter bzw. Gerichtsschöppe

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  • Sedulus
    Erfahrener Benutzer
    • 11.11.2018
    • 866

    Richter bzw. Gerichtsschöppe

    Hallo,

    ein Frage an euch die sich in den beruflichen Bezeichnungen ein wenig mehr auskennen als ich.

    Wenn ich jetzt zwei Jacobs habe, bei den einem steht dahinter Richter und bei dem anderen Gerichtsschöppe, kann ich dann davon ausgehen, dass es sich um ein und die selbe Person handelt? Oder hat der Richter als solches mit dem Gerichtsschöppen nichts zu tun?

    Schöne Grüße

    Peter
    Auf der Suche nach den Familien

    Neugebauer, Wax, Metzner, Tillmann, Neumann, Klein, Siegert und Klose

    in Schlesien, und den Familien

    Kral, Schulz (Sulc), Pawelka, Soboda, Tregler/Trägler, Mareček, Frisch, Heyack, Buda, Schwipp, Beyer und Titl

    im Sudetenland.
  • Mismid
    Erfahrener Benutzer
    • 21.02.2009
    • 987

    #2
    Ein Gerichtsschöffe ist ein ehrenamtlicher Richter (Laienrichter), kein Berufsrichter. Normalerweise schließt das eine das andere aus. Es kann natürlich sein, dass zu unterschiedlichen Zeiten ein ehemaliger Richter zum Schöffen wird, oder ein Schöffe zum Richter. Es ist auf jeden Fall nicht das Gleiche

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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5533

      #3
      Hallo zusammen!

      Ein Richter war früher auch nicht zwingend jemand, der das im Hauptberuf machte. Ich habe etliche Vorfahren, die als Richter ("iudex") bezeichnet werden. Ihre eigentliche Profession aber war Ackermann, Halbspänner, Schmiedemeister, also Männer in der dörflichen Gesellschaft.

      Sedulus, um welche Gegend geht es? Wann lebte Josef?

      Viele Grüße
      consanguineus
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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      • Sedulus
        Erfahrener Benutzer
        • 11.11.2018
        • 866

        #4
        Grüßt euch!

        Die Gegend ist die böhmische Schweiz, genauer gesagt Zeidler.
        Der bzw. die Jacobs haben so um 1670 herum gelebt.

        Genau. Der eine Jacob ist auch noch Bauer.

        Genauer steht da bei ihm "Bauer und Gerichtsschöppe" während bei einem anderen Eintrag halt nur Richter steht.

        Schöne Grüße

        Peter
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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Zitat von Sedulus Beitrag anzeigen
          ... Genauer steht da bei ihm "Bauer und Gerichtsschöppe" während bei einem anderen Eintrag halt nur Richter steht ...
          Hallo
          Das ist sicherlich ein und dieselbe Person
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11326

            #6
            Moin zusammen,


            aus einem meiner Forschungsgebiete (Waldeck, heute Hessen) kenne ich den Begriff Richter als eine Art Ortsvorsteher.


            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Bergkellner
              Erfahrener Benutzer
              • 15.09.2017
              • 2351

              #7
              Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
              Hallo
              Das ist sicherlich ein und dieselbe Person
              Da muss ich dir widersprechen, es kann dieselbe Person sein, muss aber nicht. Wenn jemand Gerichtsschöppe war, wurde er nicht zwingend Richter.

              Peter, gibt es einen Hinweis darauf, ob es sich um einen einfachen Dorfrichter oder einen Lehnsrichter handelte? Die Lehnsrichter besaßen in Sachsen oder Böhmen einen großen Bauernhof, der zumeist mit bestimmten Privilegien ausgestattet war(Braurechte, Holzrechte etc.), die Lehens- oder Erbgerichte genannt wurden und vom Vater aus den Sohn vererbt wurden.
              Die Dorfrichter wurden aus der Honorationen des Dorfes ausgewählt und von der Herrschaft bestätigt, meist waren sie schon etwas älter, ergo erfahrener, wenn sie gewählt wurden.

              Gerichtsschöppe konnte man schon in jüngeren Jahren werden.

              Weißt du, wie alt deine Jacobs bei den einzelnen Einträgen waren?


              Lg, Claudia
              Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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              • Paulchen_DD
                Erfahrener Benutzer
                • 30.09.2013
                • 690

                #8
                Hallo,
                ich stimme Claudia zu.


                Außerdem, wie Mismid schon schrieb, konnte sich zwar der Status irgendwann mal ändern - aber zu einer Zeit war jemand entweder Richter oder Schöppe.
                Die Schöppen unterstützten den Richter, waren dessen Beistand und nicht zuletzt auch Zeugen des Gerichtsvorganges (eine Funktion, die sicherlich ihre Wurzeln in einer Zeit hat, wo noch nichts aufgeschrieben wurde, alles lediglich mit Handschlag besiegelt wurde).
                Eine Personalunion (also beide Funktionen gleichzeitig) halte ich für ausgeschlossen.


                Viele Grüße
                Paulchen

                Kommentar

                • Sbriglione
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.10.2004
                  • 1177

                  #9
                  Hallo allerseits,

                  aus meiner eigenen Ahnenforschung heraus habe ich den Eindruck, dass sich die Tätigkeiten als (dörflicher) Richter und als Gerichtsschöppe vielleicht doch nicht gegenseitig ausschließen mussten: die Dorfrichter waren zumindest in meinen Vorfahrenregionen (mit Schwerpunkt um den Harz) tatsächlich eine Art Dorfvorstände.
                  Sie wirkten in erster Line als Streitschlichter und haben sich als Verantwortliche vor Ort beispielsweise um Vormundschaften gekümmert.
                  Ansonsten dienten sie in gewissem Sinne als "verlängerter Arm" der Amtsrichter, auf deren Anweisung sie beispielsweise vor Ort mögliche Zeugen zu suchen und Ortsbegehungen vorzubereiten hatten. Je nach Bedeutung einer zu verhandelnden Sache konnten sie Streitfälle teils selbst entscheiden, teils mussten sie sich mit ihnen - und sei es nur zur Erlangung einer Bestätigung - an die Amtsrichter wenden.
                  In Prozessen, die vor den Amtsgerichten stattfanden, wurden sie bei Angelegenheiten, die Einwohner und Belange ihres Ortes betrafen, anscheinend gerne als Beisitzer und/oder als Zeugen hinzugezogen.
                  Ich habe dazu leider keine Sekundärquelle, habe aber im Laufe der Jahre ziemlich viel in Gerichtsprotokollbüchern und Amtshandelsbüchern geforscht, in denen ich immer wieder auf dörfliche Richter in den genannten Funktionen gestoßen bin.

                  Viele Grüße!
                  Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                  - rund um den Harz
                  - im Thüringer Wald
                  - im südlichen Sachsen-Anhalt
                  - in Ostwestfalen
                  - in der Main-Spessart-Region
                  - im Württembergischen Amt Balingen
                  - auf Sizilien
                  - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                  - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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                  • sternap
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.04.2011
                    • 4072

                    #10
                    das kommt auf ort, zeit und zeitgeist an.


                    ein dorfrichter in doppelunion zu seinem bestehenden schöffenamt macht dann sinn, wenn es zwischen der dorfrichterei und den ganz großen, von den bezirks- bzw. landesgerichten abgehandelten politischen fällen, sowas wie prozesse im sinne heutiger schöffen oder geschworenengerichte gab.


                    wenn nun der erb- oder dorfrichter beim prozess eines höheren richters - häufig des grundherren - schöffe war, nannte man ihn im urteil nicht richter, sondern schöffe, weil das seine funktion in der höheren sache war.
                    du kannst also die frage stellen, ob dein vorfahr im dorf richter , und außerhalb immerhin auch noch was war, gerichtsschöffe.


                    das ist nur eine der erklärungsmöglichkeiten.
                    andere sind, interimistischer richter gewesen, dann wieder schöffe, ales in einem jahr - oder dass er richters, und gerichtsschöffe war, was hieße, er war vom erbrichter ein nachkomme und aktuell schon im schöffenrang.
                    Zuletzt geändert von sternap; 13.11.2022, 23:57.
                    freundliche grüße
                    sternap
                    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Zitate:

                      "Richter gab es schon in früheren Epochen, damals genannt Gerichtsschöppen"




                      "Der Gerichtsschöppe, des -n, plur. die -n, der Schöppe oder Beysitzer eines Gerichtes. Auf einigen Dörfern wird auch der Richter unter den Bauern, welcher in geringen Dingen Recht spricht, Gerichtsschöppe genannt"



                      Es war ehedem wie heute oder gestern: der Gerber Lehmann ist in der Stadt nur als der Friedensrichter, der Bäcker Heinrich Müller nur als Stadtrat bekannt, und so wird auch der Bauer oft genug weniger unter der ihm zukommenden Berufsbezeichnung als vielmehr in seiner Eigenschaft als Träger irgendeines Nebenamtes aktenkundig: er wird Vormund als "Gerichtsschöppe", steht Gevatter als "Gottesvater" und wird unter Weglassung sogar seines Namens begraben als "der alte Richter".
                      Arno Lange: Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern
                      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 14.11.2022, 00:06.
                      Viele Grüße

                      Kommentar

                      • consanguineus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.05.2018
                        • 5533

                        #12
                        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                        Es war ehedem wie heute oder gestern: der Gerber Lehmann ist in der Stadt nur als der Friedensrichter, der Bäcker Heinrich Müller nur als Stadtrat bekannt, und so wird auch der Bauer oft genug weniger unter der ihm zukommenden Berufsbezeichnung als vielmehr in seiner Eigenschaft als Träger irgendeines Nebenamtes aktenkundig: er wird Vormund als "Gerichtsschöppe", steht Gevatter als "Gottesvater" und wird unter Weglassung sogar seines Namens begraben als "der alte Richter".
                        http://krumhermersdorf.de/literatur/...lange_1936.htm

                        Genauso kenne ich das auch! Da wird dann sogar "die Witwe des Richters" begraben. Wobei das in jedem (halberstädtischen) Dorf anders gehandhabt wurde, je nach Vorlieben des Kirchenbuchführers. In anderen (halberstädtischen) Orten erfährt man aus Kirchenbucheinträgen nie, wer gerade das Richteramt innehatte, was ja hier nicht erblich war. Im Übrigen kenne ich Dorfrichter nur aus dem Halberstädtischen. Im direkt angrenzenden Wolfenbüttelschen ist diese Amtsbezeichnung vollkommen unbekannt. Ich habe bis heute nicht herausbekommen, wie der Dorfrichter, der "iudex", im Fürstentum Wolfenbüttel genannt wurde, und ob es so ein Amt überhaupt gab. Manchmal liest man vom "Ortsvorsteher", aber das ist, wie der "Maire" aus einer späteren Epoche.

                        Viele Grüße
                        consanguineus
                        Suche:

                        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
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                        • Sedulus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 11.11.2018
                          • 866

                          #13
                          Einen schönen guten Morgen allerseits.

                          @Claudia @all

                          Nein habe ich jetzt nichts zu. Ich hänge mal die Links der Hochzeiten an. Vielleich erkennt ja ein geschultes Auge dann mehr.
                          Was mich halt ein wenig irritiert und ich auch nur deshalb den Thread hier eröffnet habe, es gibt zwei Ehen einer Tochter mit Namen Elisabeth. Also beim Richter und Schöppe. Sonst hätte ich wohl alle anderen Ehen auch nur unter einen Jacob gepackt.

                          Der Richter. Rechte Seite letzter Eintrag.

                          Der Gerichtsschöppe. Rechte Seite Mitte


                          Und danke für eure Wortmeldungen.


                          LG
                          Peter
                          Auf der Suche nach den Familien

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                          im Sudetenland.

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                          • Gastonian
                            Moderator
                            • 20.09.2021
                            • 3303

                            #14
                            Hallo Peter:


                            Ich würde dies für zwei verschiedene Jacob Rößler halten, und nämlich weil der Richter Jacob bei der ersten Heirat in 1677 schon als "seelig" und seine Elisabeth als "hinterlassene" Tochter bezeichnet wird, während der Gerichtsschöppe Jacob bei der zweiten Heirat in 1683 weder selig noch eine Tochter hinterlassend ist, also wohl noch am Leben (NB das der Bräutigam in 1683 ein hinterlassener Sohn eines seligen Vaters ist, daher ist das Nichterwähnen von "selig" oder "hinterlassen" bei der Braut bedeutsam).


                            VG


                            --Carl-Henry
                            Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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                            • Sedulus
                              Erfahrener Benutzer
                              • 11.11.2018
                              • 866

                              #15
                              Hallo Carl-Henry,


                              das sind eben die Feinheiten auf die man auch noch achten soolte.

                              Danke Dir!

                              Gut, dass es dieses Forum gibt!


                              LG

                              Peter
                              Auf der Suche nach den Familien

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