Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1718
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Vörstetten
Namen um die es sich handeln sollte: Binninger
Jahr, aus dem der Text stammt: 1718
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Vörstetten
Namen um die es sich handeln sollte: Binninger
Auch hier fehlen nur 2 Worte.
danke Gruß Harald
auf den Stripfelgraben fernin werts
auf die Straß; Welche güter außerhalb
dieser versatzung sousten ohnversetzt
und ohnverpfändt auch von vns Vogt und
Gericht vor des Capitals doppelten werth
mithin vor ein genügsames unterpfandt
erkannt werden; die aber wieder ver-
halten der debitor [Schuldner] mit abrichtung des
Jährlichen Zinßes säumig seys oder
besagtes Capital den 20. t. auf begehre
nicht abstatten und erlegen wurde
so solle obbesagte fürstl. Burgvogtey
oder statt derer ein jeweiliger Burg-
vogt, gut fug, Macht und erlangtes recht
haben, obige unterpfandlich eingesetzt
Güter, oder da solche Zu Bezahlung Ca-
pitals und Interehse nicht Zu länglich
von übrigem des debitoris vermögen
so viel hierzu von nöthen anzugen ist?
Zu pfänden, Zu versetzen, Zu verkaufen,
an sich selbst Zu Ziehen, oder in andere
weeg nach gafallung damit Zu schalten und Zu
walten j..... …. und viel, biß
mehr erwehnt fürstl. Burg vogtey
umb Capital und Zinß sambt Costen
und …. vollkomen befriediget seyn
wird dar wieder den debitorem oder
deßen Erben freyen, fristen
schützen noch schirmen solle keine
Exception, guad freyheit Geist u noch
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