Hessen: weilandt, see, Nachbars, allhier

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  • Marmorkuchen
    Benutzer
    • 24.04.2019
    • 28

    [gelöst] Hessen: weilandt, see, Nachbars, allhier

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 17. und 18. Jhdt.
    Region, aus der der Begriff stammt: Nenderoth Gemeinde in Hessen


    Liebe Deutschlandkenner!

    Was bedeuten diese Ausdrücke? Sie tauchen oft auf in den Kirchenbüchern von Nenderoth in Hessen.

    weiland(t)

    see (selig, verstorben?)

    Nachbar(s) Frage: Identifizierte man Menschen nach ihren Nachbarn??)

    allhier (Frage: Die Kirchenbücher wurden in Nenderoth geführt, und dort war die Reformierte Kirche. Wenn also „allhier“ steht, meinte man „genau hier in Nenderoth“ und nicht in einem Nachbarort? Ab und zu gibt es Männer mit den gleichen Namen, z.B. einen in Odersberg und einen in Nenderoth. Wenn „allhier“ steht, kann ich davon ausgehen, dass derjenige aus Nenderoth gemeint ist?)

    Zitate:
    a) 1706: Johann Conradt Nies, weilandt Johann Paulus Niesen see: gewesenen Nachbars alhier hinterlasener ehlicher Sohn undt Susanna, Johann Conradt Conradi nachbars alhir undt Senioris dieser Kirchen ehliche Tochter. Proclamirt alhier zu Nendenrodt den 31. January Anno 1706, copuliret 27. April.
    b) 1660: Den 2. Marty starb Paulus Conradt, Nachbar zu Arborn u. ward zu Nendenrodt begraben.
    c) 1607: Jost, Henn Jost Mertens seliger gewessener nachbars zu Emrichenhain hinderlassener eheliger Sohn undt Cathrein, Weigel Schlichers nachbars alhir zu Nenderodt ehelige Tochter. Den 3. Dezember copuliret worden
    d) 1667: Johann Seibel Wittiber zu Arborn undt Catharina, weilandt Paulus Conradts see: hinderlasene Wittib zu Arborn. Proclamirt in der Pfarrkirche Nendenrodt den Novembris Ao 1667 folgends den 29. ej... daselbst copulirt.



    Mit freundlichen Grüβen
    Arlene Hansen in Norwegen
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    Hallo,

    weiland(t)
    https://forum.ahnenforschung.net/sho...and#post891595 Beitrag 1924 oder
    https://forum.ahnenforschung.net/sho...and#post864259 Beitrag 1875

    Das heißt, derjenige war bereits verstorben

    see (selig, verstorben?) ja

    Nachbar(s)

    Nachbar
    Berufsbezeichnung

    Bedeutung: Bewohner, Einwohner - auch gemeint als Grundstücksnachbar, Kirchennachbar, Flurnachbar
    In einigen Gebieten ist ein Nachbar ein Einwohner, der ein Bauerngut besitzt.


    allhier (Frage: Die Kirchenbücher wurden in Nenderoth geführt, und dort war die Reformierte Kirche. Wenn also „allhier“ steht, meinte man „genau hier in Nenderoth“ und nicht in einem Nachbarort? Ab und zu gibt es Männer mit den gleichen Namen, z.B. einen in Odersberg und einen in Nenderoth. Wenn „allhier“ steht, kann ich davon ausgehen, dass derjenige aus Nenderoth gemeint ist?) Ja


    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Hallo,
      "weiland" bedeutete ursprünglich so etwas wie: "ist vor Zeiten gewesen", "war einmal"


      In den Kirchenbucheinträgen kann man das Wort "weiland" übersetzen mit "ist", bzw. "war", um den korrekten Sinn zu erhalten

      Beispiel:
      1706: Johann Conradt Nies, weilandt Johann Paulus Niesen see: gewesenen Nachbars alhier hinterlasener ehlicher Sohn
      =>
      a) 1706: Johann Conradt Nies, ist Johann Paulus Niesen dem Verstorbenen gewesenen Nachbars alhier hinterlasener ehlicher Sohn
      b) 1706: Johann Conradt Nies, war Johann Paulus Niesen dem Verstorbenen gewesenen Nachbars alhier hinterlasener ehlicher Sohn


      Dass heißt, dass der Vater verstorbenen ist, ergibt sich v.a. aus dem Wort "seelig". Wenn dort nur "weiland" stünde, könnte man eigentlich nicht automatisch folgern, dass der tot sei.
      Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 20.05.2019, 15:09.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15111

        #4
        Aber im Laufe der Zeit, bzw. in manchen Gegenden, wurde wohl nur das Wort "weiland" benutzt, um zu verdeutlichen, dass jemand Verstorben ist, also das "seelig" weggelassen.
        Viele Grüße

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        • Marmorkuchen
          Benutzer
          • 24.04.2019
          • 28

          #5
          einigermassen verstanden

          Herzlichen Dank für alle Antworten! "Nachbar" ist am schwierigsten zu verstehen. Ich ersetze es (in meinem Kopf) mit "Menschen" oder "Herrn."


          Ich finde nicht heraus, wie ich das Thema als "gelöst" bezeichnen kann.

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28326

            #6
            Hallo,

            verwende statt Nachbarn einfach Bewohner oder Einwohner.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine
            sigpic .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15111

              #7
              Nachbar = "Dorfsgenosse, vollberechtigter bäuerlicher Grundbesitzer mit Nutzungsrechten in der Allmende ... im Unterschied zum minderberechtigten Dorfbewohner ohne Grundbesitz, Nutzungsrechte" -- https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...a&term=nachbar

              "Nachbar ist zusammengesetzt aus ... nahe und Bauer" -- http://www.woerterbuchnetz.de/cgi-bi...&lemid=GN00121


              "ein jeder cleger der an gericht kompt, ist der ein eingesessener nachbaur, geburet dem gericht von der klag zwey pfennig, ist er aber außlendisch, so gipt er von der klag vier pfennig" (1543 Niederrad)
              Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 20.05.2019, 20:53.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15111

                #8
                "wann ein frembter ußlendischer man will sich hie zu ... niderlaßen und häußlich hieblich wohnen, ist verordnet, daß er geben soll drey gülden den burgermeistern ... umb die allmen, alß wie andern nachbauren der allmen zu gebrauchen" (Württemberg 1573)
                Viele Grüße

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                • HGHerrmann
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2012
                  • 150

                  #9
                  Hallo
                  Weiland bedeutet eigentlich nicht, das jemand tot war. Es bezieht sich eher auf die Vergangenheit. Im Grimmschen Wörterbuch wird es als "vor Zeiten" übersetzt.
                  Auch wurde dieses Wort noch vor wenigen Jahrzehnten in der Literatur benutzt. Jedenfalls ist es mir sehr geläufig.

                  Gruß Hans-Gunter
                  Suche Familien Herrmann bislang in Baden und USA und Schweinefleisch in Thüringen und Sachsen.

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