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#11
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Das ist ein interessanter Punkt! Wobei die Frage ist, wer bestraft worden wäre, der 13jährige Junge oder das 17jährige Mädchen. Heutzutage würde das Mädchen bestraft.
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#12
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Vielen Dank für die tolle zeitliche Aufschlüsselung!
Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen, den möglichen beruflichen Werdegang näher zu untersuchen (und auch die Bahnlinien damals). VG Bienenkönigin Zitat:
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#13
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zur unfruchtbarkeit.
in den 70 er und 80 er jahren des 20.jahrhunderts war es in den wg- wohnungen der großen städte üblich, dass die jungen männer abends seeehr warm baden geschickt wurden. man wollte empfängnisverhütung ohne hormone forcieren, nach altem vorbild. als eine der methoden kannte man, das früher an heißen arbeitsplätzen arbeitende männer - entscheidend war die hitze untenrum - entschieden weniger zeugungsfähig waren, obwohl alles weiterhin klappte. dein vorfahr arbeitete am schmelzofen. |
#14
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Danke, sternap, das mit der berufsbedingten Unfruchtbarkeit wäre eine mögliche Erklärung.
Ich überlege auch immer noch, warum im Taufeintrag zwar der Abschnitt mit der Anerkenntnis der Vaterschaft war, aber auch ein Standardtext zur Legitimierung durchgestrichen war. Was ist denn der Unterschied zwischen Legitimierung und nachträglicher Anerkenntnis der Vaterschaft (bei späterer Heirat)? PS: Ich hänge noch mal beide Teile des Taufeintrags an, den durchgestrichenen Abschnitt und die Anerkenntnis. Danke euch, Bienenkönigin Geändert von Bienenkönigin (05.12.2021 um 21:12 Uhr) |
#15
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Hallo,
da das Ehedatum ja nicht stimmt, dass in dem Text Legitimation gestrichen wurde, könnte es ein fehlerhafter Eintrag sein, der zu einem anderen Kind gehörte?! Geändert von Balthasar70 (05.12.2021 um 21:17 Uhr) |
#16
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Zitat:
also heute ist an mir kein Sherlock verlorengegangen. Du hast vollkommen recht, wenn man den Taufeintrag aufruft, sieht man darunter einen Eintrag mit diesem Legitimationstext und dem anderen Datum. Es war fehlerhaft eingetragen und darum durchgestrichen! Auf das Datum hatte ich gar nicht geachtet. Danke! VG Bienenkönigin |
#17
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du kommst meiner meinung nach durch logik nicht mehr weiter, denn das ist ein spezialfall.
unter dem späteren heiratseintrag steht ein erlass mit nummer, dazu bräuchtest du einen eigenen thread, und zu verjährungsfristen, wobei zu bedenken ist, dass die zwei ehemals minderjährigen unterschiedliche fristen hatten. erfragt müsste auch werden der rechtliche unterschied zwischen den beiden texten. interessant sind die am limken bild links hingekritzelten daten für die jahre 02, 03, 04. rechts, laut erlasses der statthalterei in graz vom 19.mai 1904, z 20723, hat carl novak, schmelzmeister in segengottes in mähren am 5.dezember 1902 vor der k u k bezirkhauptmannschaft brünn in vorschriftsmässiger weise sich als vater des nebenstehend derzeichneten kindes bekannt und die kindesmutter josefa anna scholz inhaltlich der trauungsmatriken des vorstadtpfarramztes des heiligsten herzen jesu im graz, tom.1. pag.248, am 17.september 1895 geehelicht. gest. prot.nr 1515 oder eher 2515, 2.06.04. sehr wichtig wäre nun der erlass, bitte übersetzen und erklären. laut ad. erlass 27.05.04. z 3559. Geändert von sternap (05.12.2021 um 21:47 Uhr) |
#18
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Danke, sternap, dann stelle ich da eine Frage im Österreich-Unterforum, aber nimmer heute...
VG Bienenkönigin |
#19
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meiner meinung nach verhält es sich so, erlasse regeln, wie, wann und vor wem sich ein mann später als vater seines kindes bekennen kann.
der zeitpunkt, den der vater für den antrag zur anerkennung wählte, könnte von ihm bewusst gewählt und von verjährungsfristen bestimmt gewesen sein. der ort, wo er darum erstansuchte, war beim arbeitsplatz in mähren.dort kannte und schätzte man ihn wohl, empfehlungsschreiben wären mutmaßlich leicht zu erhalten gewesen. bis zum bürokratischen vermerk in graz und wahrscheinlich vollerledigung des aktes, dauerte es zwei jahre. da erkundigungen bzw. ermittlungen veranlasst worden sein könnten, wie es sich in dem speziellen fall verhält, sich aber herausstellte, dass alles verjährt war, könnte die lange bearbeitungszeit erklärt sein. eventuell bezieht sich der zweite hinweis auf einen erlass genau darauf, auf verjährung. das ist nur eine arbeitshypothese. Geändert von sternap (05.12.2021 um 22:01 Uhr) |
#20
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Da hilft wohl nur ein DNA-Test, um die Frage zu klären ?
Das wäre meine Anmerkung dazu. Herzliche Grüße Andrea |
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