Standesamt zickig?

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    Standesamt zickig?

    Hallo,


    nach dem ich dieses Jahr heiratete wollte ich mal die Ahnen meiner Frau durchleuchten.


    So richtig wollte ich bei ihren Großeltern (vor rund 20 Jahren gestorben) einsteigen.
    Die Schwiegermutter wusste zu beiden die Sterbeorte und auf dem Grabstein stand das jeweilige Datum.


    Damit die Sache einfacher wird lies ich die Mail ans Standesamt von meiner Frau schreiben. Angefordert hatte ich einfache, unbeglaubigte, Kopien der Sterbeeinträge mit sämtlichen Randvermerken und die zugehörigen Sammelakten.


    Ergebnis:
    Sammelakten würden nicht kopiert aber kostenpflichtige Einsicht vor Ort wäre möglich. Ok, kann ich verstehen da ja oft die Namen und Adressen der Kinder aufgeführt sind.


    Problem ist, das man die Sterbeeinträge angeblich nicht kopieren kann/ will. Es gingen angeblich nur beglaubigte Abschriften.



    Soweit ich mich erinnere sind Abschriften aber immer unvollständig im Vergleich zum Original, oder?


    Viele Grüße,
    Jürgen
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Soweit ich das bisher hatte, "Abschriften" sind Fotokopien.
    Das was die machen wollen sind also im allgemeinen Sprachgebrauch beglaubte KOPIEN der original Urkunde.
    Schreib denen das du Ahnenforschung betreibst und das nicht für einen offiziellen Zweck benötigst und daher
    die Kosten für eine Beglaubigung zu hoch und überhaupt nicht nötig sind.

    Noch etwas anderes wäre es, wenn du "die Urkunde" angefordert hättest,
    dann würdest du eine neue (!) Urkunde bekommen.
    Da würden dann die Nebenbemerkungen fehlen weil ja eine neue Urkunde.

    Achso, das Thema war doch schon mal oder?
    Hallo, beantragt hatte ich bei einem Standesamt Kopien der Sammelakten von einem Onkel 2. Grades (+1975) und von meinem Vater (+2001). Jetzt erhielt ich folgende Mail: "...ich habe Rücksprache mit unserer Fachaufsicht gehalten. Dort habe ich nun die Auskunft erhalten, dass ich zu Zwecken der Ahnenforschung nur

    und hierauf wurde verwiesen:
    Ich hab mehrfach versucht mir Kopien meiner Geburtssammelakte vom Standesamt Leipzig erteilen zu lassen. Leider verweigert mir das Standesamt dies. Ich habe deswegen bereits beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Anweisung an das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung gestellt. Ich frage mich aber derzeit ob ihr bereits
    Zuletzt geändert von OliverS; 12.11.2021, 12:00.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

    Kommentar

    • HelenHope
      Erfahrener Benutzer
      • 10.05.2021
      • 709

      #3
      Abschriften sind Kopien des Originals - allerdings meint das nicht eine Fotokopie, sondern eine handschriftliche oder getippte Abschrift des Originals. Und von dieser Abschrift erhält man dann eine Fotokopie.
      Manchmal gibt es nur noch die. In Köln bekam ich nur abgetippte Abschriften zu meinen Großeltern.

      Wichtig in der Formulierung : Du möchtest eine Kopie des originalen Sterberegisters mit allen Randvermerken.
      Ohne genaue Formulierung erhälst du nicht das, was du möchtest.
      Und selbst dann klappt es leider nicht immer.

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Hallo,

        mit meiner für einen "normalen Menschen" etwas komisch anmutenden Formulierung bin ich bislang gut gefahren.
        Ich bestelle grundsätzlich eine "vollständige, unbeglaubigte Ablichtung aus dem Hauptregister mit allen Randbemerkungen". - Der Begriff "Ablichtung" ist zwar recht antiquiert und hört sich zunächst mal blöd an, meint aber definitiv, dass ich keine "Kopie" haben möchte, die bekanntlich nicht immer eine Fotokopie sein muss .

        Okay, manche Standesämter "dürfen" wohl nur beglaubigte Ablichtungen machen und füllen damit die Stadtkassen, aber damit muss man dann eben leben.
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • HelenHope
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2021
          • 709

          #5
          Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
          Hallo,

          mit meiner für einen "normalen Menschen" etwas komisch anmutenden Formulierung bin ich bislang gut gefahren.
          Ich bestelle grundsätzlich eine "vollständige, unbeglaubigte Ablichtung aus dem Hauptregister mit allen Randbemerkungen". - Der Begriff "Ablichtung" ist zwar recht antiquiert und hört sich zunächst mal blöd an, meint aber definitiv, dass ich keine "Kopie" haben möchte, die bekanntlich nicht immer eine Fotokopie sein muss .

          Okay, manche Standesämter "dürfen" wohl nur beglaubigte Ablichtungen machen und füllen damit die Stadtkassen, aber damit muss man dann eben leben.
          Oh das klingt toll.

          Kommentar

          • wowebu
            Erfahrener Benutzer
            • 29.01.2012
            • 653

            #6
            Hallo Scheuck und Helen,

            dass eine beglaubigte Kopie mit erhöhten Kosten verbunden sein muss, ist nicht immer so. Ich bin zur Zeit im Raum Pommern unterwegs und habe aus dem Stadtarchiv Anklam den Hinweis mitbekommen, dass immer beglaubigte Kopien versandt werden, da es sich um amtliche Dokumente handelt und damit die Herkunft der Unterlagen nachweisbar ist. Eine Erhöhung der Kosten ist damit nicht verbunden oder gar beabsichtigt.
            Ich schreibe immer, "unbeglaubigt genügt mir" und dann kommt es wie es kommt.
            Gruß Wolfgang

            www.bulicke.com

            BULICKE Berlin/Brandenburg
            KRAUEL MV/Berlin und USA
            KÜTTNER Sachsen
            SCHMIDL Böhmen/Sachsen
            und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

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