Polnische Standesämter: Fotokopien

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  • Jolinde43
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2013
    • 794

    Polnische Standesämter: Fotokopien

    Hallo,

    vor etwa 2 Wochen bat ich das Standesamt Myślibórz (Soldin) um Zusendung einer Fotokopie einer Heiratsurkunde aus dem Jahre 1941. Heute erhielt ich die folgende Antwort (übersetzt mit DeepL):

    [...] Eine Fotokopie der Heiratsurkunde kann nur vom Antragsteller persönlich (mit einer Kamera oder einem Telefon) im Amt angefertigt werden. Eine Fotokopie hat nicht die Kraft eines offiziellen Dokuments. Auf Ihren Antrag hin kann das örtliche Amt eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ausstellen. [...]
    Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift der betreffenden Urkunde erhalten möchten, füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit einer Quittung für die Stempelgebühr und Unterlagen, die Ihre Beziehung zu den betreffenden Personen bestätigen, per Post an die Anschrift des Amtes. In Übereinstimmung mit Artikel 45 des Gesetzes vom 28. November 2014. (Gesetzblatt 2021 709, in der geänderten Fassung) kann eine Abschrift eines Personenstandsregisters nur von einem genau definierten Personenkreis angefordert werden, und zwar von der Person, auf die sich das Register bezieht, dem Ehegatten, den Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), den Verwandten in absteigender Linie (Sohn, Tochter, Enkel, Enkelin), den Geschwistern und einer Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, z. B. durch Übersendung eines Dokuments, das den Antragsteller zur Vorlage dieser Abschrift verpflichtet, z. B. durch ein Gericht. [...]


    Demnach gibt es wohl diese beiden Möglichkeiten:
    a) Fotokopie vor Ort ohne irgendeinen Nachweis
    b) beglaubigte Kopie/Abschrift nur mit Antrag und Nachweis

    Habe ich das richtig verstanden? Hat schon jemand Erfahrungen mit polnischen Standesämtern gemacht?

    Viele Grüße
    Brigitte
  • Dudas
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2021
    • 827

    #2
    Zitat von Jolinde43 Beitrag anzeigen
    Habe ich das richtig verstanden
    Um eine Fotokopie machen zu dürfen, musst du im Kreis der Berechtigten sein.

    Kommentar

    • Silvio52
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2021
      • 230

      #3
      Nur sofern Du die Kraft eines offiziellen Dokuments benötigst.
      Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).

      Kommentar

      • Jolinde43
        Erfahrener Benutzer
        • 28.07.2013
        • 794

        #4
        Nein, ich benötige kein beglaubigtes Dokument. Ich möchte nur wissen, wer der Vater des Bräutigams ist. Ich gehöre nicht zum berechtigten Kreis.

        Demzufolge kann ich nach Soldin fahren und die Heiratsurkunde fotografieren?

        Kommentar

        • Dudas
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2021
          • 827

          #5
          Wenn du nicht zu den Berechtigten gehörst, hast du kein Recht auf eine Abschrift, und schon gar nicht auf Einsicht in den Eintrag, um eine Fotokopie zu machen.

          Kommentar

          • Jolinde43
            Erfahrener Benutzer
            • 28.07.2013
            • 794

            #6
            Nun ist mir alles klar.

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            • Dudas
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2021
              • 827

              #7
              Derzeit gibt es einen Rechtsstreit in Polen, da die Gerichte nach einer Novelle unterschiedliche Entscheidungen über den Zugang zu Personenstandseinträgen getroffen haben, deren Schutzfrist abgelaufen ist (in deinem Fall läuft sie erst im nächsten Jahr ab). Dies betrifft auch die Möglichkeit, Fotokopien zu machen. Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts dürfte in einiger Zeit fällen.
              Also abwarten und Tee trinken.

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