Freilediges Eigen

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    Freilediges Eigen

    Hallo,

    beim Durchsehen von bayerischen Gerichtsprotokollen kommen gelegentlich Grundstücke, selten auch ganze Höfe, vor, die als "freilediges Eigen", mitunter mit dem Zusatz "unbelehnt" versehen, bezeichnet werden. Das ist im Gegensatz zu der Angabe eines Grundherrn.

    Was mich interessieren würde: Wie entstanden solche Grundstücke? Sind die "schon immer" freies Eigentum gewesen? Oder hat ein Bauer die einem Grundherrn in Geldnöten mal abgekauft?


    Ich habe einen Beleg für letzteres (Leihebrief für eine Mühle 15xx, freies Eigen um 1750), aber das sagt natürlich wenig aus.
    Gruß
    gki
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