Vorgehen bei Auskunftsersuchen Standesamt

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  • Hausy
    Benutzer
    • 17.06.2010
    • 96

    #76
    Hallo,

    ich bin doch jetzt etwas verwirrt. :-)
    Ich habe mir hier die Seiten mal alle durchgelesen und habe mal doch noch die eine oder andere Frage. Als Grundlage würde ich die hier erwähnte pdf nehmen, eine Ausweis- und Geburtsurkundenkopie und 100 Kronen beilegen.
    1. Da ich in meinem Fall der Urenkel wäre, was kreuze ich an bzw. bekomme ich als 3. Generation die Infos die ich haben will?
    2. Da es um eine Geburtsurkunde aus Tschachwitz aus dem Jahr 1906 geht, liegt diese dem Amt noch vor oder wurde diese (da über 100 Jahre) bereits an ein anderes Archiv gegeben?
    Mit meiner Anfrage würde ich mich jetzt erstmal an das Stadtamt in Komotau wenden.

    Gruß Hausy

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    • Ex-DeutschLehrer
      Erfahrener Benutzer
      • 20.07.2012
      • 413

      #77
      Ich habe gerade nachgesehen, Chomutov hat eigene Antragsformulare:



      Erklärungen:

      Žádost o vydání matričního dokladu - Antrag auf Ausstellung von Standesamtsurkunden

      úmrtní list = Sterbeurkunde
      oddací list = Eheurkunde
      rodný list = Geburtsurkunde


      Gruß DL
      Zuletzt geändert von Ex-DeutschLehrer; 17.10.2012, 19:46.

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      • rionix
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2010
        • 1196

        #78
        Hallo Hausy,

        ich würde ganz hinten "andere" ankreuzen und "pravnuk" (=Urenkel) dazuschreiben, hat bei mir immer geklappt. Und ja, Du hast Anspruch auf Auskunft als Urenkel gemäß dem Gesetz 301/2001.

        Das zuständige Gemeindeamt für Deinen gesuchten Ort wäre Březno, die Bücher liegen aber laut risy.cz in Komotau.

        Bis jetzt hast Du also nichts verkehrt gemacht.

        @DL

        Du hast recht, aber jedes von mir bisher angeschriebene Standesamt hat auch das Formular von genealogienetz.de akzeptiert.
        Zuletzt geändert von rionix; 17.10.2012, 20:26.

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        • Hausy
          Benutzer
          • 17.06.2010
          • 96

          #79
          Hallo Ex-DeutschLehrer, hallo rionix,

          leider kann ich auf diesen Formularen der Homepage nichts lesen :-D
          Und ich kenne leider auch niemanden, der tschechisch kann.
          Daher versuche ich es jetzt erstmal mit der Briefanfrage und hoffe auf Erfolg.
          Spätestens wenn ich nicht das bekommen habe, wonach ich such melde ich mich wieder. :-)
          Vielen Dank.

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          • rionix
            Erfahrener Benutzer
            • 24.03.2010
            • 1196

            #80
            Ok Hausy, nur für Dich:



            Ganz oben ist ein pdf-Formular verlinkt, zu öffnen mit dem Adobe Reader. Dieses (zweisprachige) Dokument füllst Du aus und schickst es mit den zugehörigen Unterlagen und den 100.- Kc nach Komotau.

            Viel Erfolg!

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            • Ex-DeutschLehrer
              Erfahrener Benutzer
              • 20.07.2012
              • 413

              #81
              Ich habe gerade die Information von der Leiterin des Standesamtes in Jablonec erhalten, dass seit 1.7.2012 Unterschriften auf Anträgen zur Ausstellung von Urkunden beglaubigt werden müssen.

              Gruß DL

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              • wied25
                Benutzer
                • 04.01.2013
                • 47

                #82
                Beglaubigung / Apostille

                Ich habe im Oktober 2012 beim Standesamt Trebivlice (Triblitz) eine Geburtsurkunde meines Vaters beantragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass der Antrag mit einer Apostille, also einer Beglaubigung in einer für den internationalen Urkundenverkehr vorgeschriebenen Form, versehen sein muss. Dazu müsste ich nun zum Notar, habe aber den damit verbundenen Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten gescheut. Hat bereits jemand Erfahrung mit dieser neuen Regelung?
                Ich persönlich habe den Eindruck, dass man durch diese Regelung die Vielzahl der Anfragen an die Standesämter der tschechischen Städte und Gemeinden eindämmen will.

                Grüße
                wied25
                "Ich beneide sie nicht, ich beklage sie nicht, sie sind ein Teil von mir, und ich bringe sie zur Sprache."
                (Heinz Küpper, "Beschreibung einer Fotografie")

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                • Ex-DeutschLehrer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.07.2012
                  • 413

                  #83
                  Es heißt einfach, dass die bisherige pragmatische Praxis (100 Kc in Brief und einfacher Antrag) nicht mehr funktioniert. Selber zum Standesamt oder zu einer tschechischen Auslandsvertretung gehen. Wenn man da vor Ort unterschreibt, hat sich die Beglaubigung erledigt.
                  Wer allerdings nicht allzu weit von der tschechischen Grenze wohnt, kann auch die Beglaubigung für 50 Kc (ca. 2 Euro) bei jeder tschechischen Gemeinde erhalten. Ansonsten ist eben die briefliche Anforderung von Urkunden aus dem Ausland passé.

                  Gruß DL

                  Kommentar

                  • Sir Michael
                    Benutzer
                    • 25.02.2013
                    • 83

                    #84
                    Was brauche ich, um mich als Nachkomme auszuweisen?

                    Moin, Moin, Gemeinde!
                    Vorweg als erstes: Ich hatte in meinem Leben noch nie mit tschechischen Behörden zu tun, kann die Sprache nicht und weiß nicht, wie die so drauf sind.
                    Der Deutschlehrer meint, man könne auch bei tschechischen Auslandsvertretungen und Gemeinden die Beglaubigung erledigen lassen:
                    Zitat von Ex-DeutschLehrer Beitrag anzeigen
                    Es heißt einfach, dass die bisherige pragmatische Praxis (100 Kc in Brief und einfacher Antrag) nicht mehr funktioniert. Selber zum Standesamt oder zu einer tschechischen Auslandsvertretung gehen. Wenn man da vor Ort unterschreibt, hat sich die Beglaubigung erledigt.
                    Wer allerdings nicht allzu weit von der tschechischen Grenze wohnt, kann auch die Beglaubigung für 50 Kc (ca. 2 Euro) bei jeder tschechischen Gemeinde erhalten. Ansonsten ist eben die briefliche Anforderung von Urkunden aus dem Ausland passé.
                    Gruß DL
                    Die Frage, die sich mir stellt, ist nun: Wovon genau eigentlich? Welche Papiere weisen mich für die tschechischen Behörden als zugriffsberechtigter Nachkomme aus? Ich habe (wie die meisten Deutschen)
                    • 1 Personalausweis
                    • 1 Geburtsurkunde

                    von denen aber auch gar nichts auf meine Großeltern schließen läßt. Was also sollte man mitbringen, damit die einem glauben?

                    Gruß
                    Michael
                    Suche nach Familien Tödt aus Hohenaspe / SH und Quolfinger von Steinsberg aus Böhmen, Österreich, Deutschland

                    Kommentar


                    • #85
                      Hallo Michael,

                      da wäre
                      1. die Geburtsurkunde Deiner Mutter / Deines Vaters (also vom Kind dieser Großeltern) und

                      2. die Sterbeurkunde der Großeltern.

                      Und natürlich die beiden Dokumente, die Du bereits genannt hast.

                      Gruß Joanna

                      PS: Aber ich sehe gerade, Du hattest eine Urkunde für Deinen Vater beantragt. Da musst Du entweder eine Vollmacht Deines Vater beibringen oder aber die Sterbeurkunde, falls er nicht mehr lebt. Und immer Deine Geburtsurkunde und Personalausweis in Kopie. Für Deinen Hinweis auf die Großeltern dann die obengenannten Dokumente.
                      Zuletzt geändert von Gast; 15.03.2013, 12:37. Grund: Ergänzung

                      Kommentar

                      • Ex-DeutschLehrer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.07.2012
                        • 413

                        #86
                        Joanna hat Recht, der eigene Personalausweis und die lückenlose Folge von Geburtsurkunden weisen die Verwandtschaft eindeutig nach. Die Sterbeurkunde ist nicht erforderlich.

                        Gruß DL

                        Kommentar

                        • Sir Michael
                          Benutzer
                          • 25.02.2013
                          • 83

                          #87
                          Dankeschön!

                          Na, dann weiß ich ja Bescheid. Übrigens hat mein Vater damit nichts zu tun, der ist Holsteiner. Mir geht's um Opa...

                          Gruß
                          Michael
                          Suche nach Familien Tödt aus Hohenaspe / SH und Quolfinger von Steinsberg aus Böhmen, Österreich, Deutschland

                          Kommentar


                          • #88
                            Zitat von Sir Michael Beitrag anzeigen
                            Na, dann weiß ich ja Bescheid. Übrigens hat mein Vater damit nichts zu tun, der ist Holsteiner. Mir geht's um Opa...

                            Gruß
                            Michael
                            Hallo Michael,

                            das kommt davon, wenn nicht jeder User ein eigenes Thema sein eigen nennt.

                            Tschuldigung.

                            Gruß Joanna

                            Kommentar

                            • rionix
                              Erfahrener Benutzer
                              • 24.03.2010
                              • 1196

                              #89
                              Guten Abend zusammen,

                              also auch der Erhalt von Kopien aus Personenstandsbüchern ist möglich. Ich habe heute den Taufeintrag meines Vaters, den Sterbeeintrag einer Urgroßmutter sowie den Trauungseintrag meiner Großeltern in Kopie erhalten. Notwendig hierzu war ein Anschreiben, die Nachweise der direkten Verwandtschaft in Form der entsprechenden Geburtsurkunden sowie ein 200.- Kc Schein. Die Scans waren in einer hervorragenden Qualität. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu kopierenden Seiten. Ein einseitiger Scan kostet 15.- Kc, ein zweiseitiger (vor allem bei Tauf- bzw. Traueinträgen) kostet 30.- Kc. Im Preis inbegriffen ist die Beglaubigung der Kopien. Das Wechelgeld bekam ich auf die Krone genau per Post mit den Fotokopien.

                              Kommentar

                              • rionix
                                Erfahrener Benutzer
                                • 24.03.2010
                                • 1196

                                #90
                                Bezahlung von Verwaltungsgebühren

                                Hallo zusammen,

                                es wurde hier kürzlich erst besprochen. In der Zwischenzeit habe ich mal ein Standesamt angeschrieben, mit welchem ich schon öfter zu tun hatte. Da es aber viele interessieren dürfte, poste ich die Antwort hier.
                                • Die Begleichung der Verwaltungsgebühren hat grundsätzlich in tschechischer Währung zu erfolgen.
                                • Die Bezahlung muß immer vorab erfolgen und kann sowohl in bar als auch per Überweisung (in CZK!) erfolgen.
                                • Einzige Ausnahme: bei Zustellung der Urkunden über die tschechische Botschaft, hier erfolgt vorab ein Gebührenbescheid. Dieser ist in EURO zu begleichen.
                                Soll der Betrag überwiesen werden, muß man vorher die Bankverbindung und das Kassenzeichen erfragen. Vermutlich wird man die Bankverbindung in dieser Form mitgeteilt bekommen: 00-0000000000/0000 In diesem Falle kann man sich hier die SEPA-Bankverbindung berechnen lassen:



                                Da es sich in diesem Falle um eine Fremdwährungsüberweisung handelt, sollte man sich vorher über die Gebühren informieren. Die VR-Bank in meiner Stadt verlangt stolze 11.50 Euro.

                                Grundlage für die entstehenden Verwaltungsgebühren ist das Gesetz 634/2004 Sb. Die uns interessierenden Gebührentatbestände sind im Anhang Teil1 geregelt.


                                Für uns sind besonders wichtig:
                                • Položka 2: "a) Einsichtnahme in Personenstandsbücher oder Urkundensammlungen."
                                • Položka 3: "a) Herausgabe von Abschriften, Kopien aus Büchern, Sammlungen etc."
                                • Položka 3: "b) Herausgabe von Abschriften von (Personenstands-) Urkunden."
                                Zuletzt geändert von rionix; 26.11.2013, 13:13.

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