copulation auf decret

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  • debert
    Erfahrener Benutzer
    • 22.03.2012
    • 898

    [gelöst] copulation auf decret

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1794
    Region, aus der der Begriff stammt: Franken, Bayern



    Guten Abend,
    Ich habe eine Frage zu einem Traueintrag. Am Rand steht: "Conrad Mainer Maurer Copulation auf ein Decret."


    Im Text daneben "Den 29. Novembr. wurde der Maurer Gesell
    Conrad Mainer mit der Christina Baumännin beide von hier auf ein Königl. Regierungs De=
    cret d.d. 27. Nov. allhier copulirt."


    Wenn dies das richtige Forum ist, könnte mir jemand erklären, was das bedeutet?



    Dankeschön
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19751

    #2
    Zitat von debert Beitrag anzeigen
    [fragebogen]Am Rand steht: "Conrad Mainer Maurer Copulation auf ein Decret."

    Da steht Mainers Maurers Copulation, also grammatikalisch korrekt.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Zitat von debert Beitrag anzeigen
      ... Wenn dies das richtige Forum ist, könnte mir jemand erklären, was das bedeutet? ...
      Hi, vermutlich hätte irgendein kirchliches Recht der Heirat entgegengestanden, so dass von ziviler Regierungsseite her, ein Machtwort gesprochen werden musste, um sich über die Bedenken der Kirche hinwegsetzen zu können. Welche kirchlichen Bedenken das in Deinem Fall wären, könnt' ich nur mutmaßen. Jedenfalls scheint das Dekret wohl die Anweisung an den Pfarrer zu sein, diese Copulatation durchzuführen. Soweit meine Vermutung.
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 27.10.2022, 22:31.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Andre_J
        Erfahrener Benutzer
        • 20.06.2019
        • 1908

        #4
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        Welche kirchlichen Bedenken das in Deinem Fall wären, könnt' ich nur mutmaßen.
        - falsche Konfession
        - geschieden
        - uneheliche Kinder
        - aus der Kirche ausgetreten

        Für den Staat waren das keine Hinderungsgründe. Nach 1815 ging man damit auch entspannter um.
        Gruß,
        Andre

        Kommentar

        • Schlumpf
          Erfahrener Benutzer
          • 20.04.2007
          • 358

          #5
          Hallo

          Nun, ich denke, die Personen waren lutherisch? Wenn dem so war, so ist die Sache nämlich
          so:
          Der Landesfürst war Landesbischof der ev. Kirche in seinen Landen. Hier könnte es sich um
          Friedrich Wilhelm III von Preußen handeln, falls der Eintrag aus der Gegend Ansbach-
          Bayreuth stammt.
          Nach der Kirchenordnung von 1662 war die Sache etwas anders, als beschrieben. Der König
          als Landesbischof konnte eine Ehe 1) zwischen sehr nahen Verwandten genehmigen.
          2) Falls der einer der beiden schon versprochen (mit einem anderen verlobt) war.
          In dem Falle hatte der "sitzen" gelassene Partner vor dem Consistorium oder der Synode
          ein Eheverbot erwirkt.
          3) Dass die Eltern der Brautleute die Ehe ihrer Kinder ablehnen (den väterl. oder mütterl.
          Consens nicht erteilten).
          4) Die Heirat war nicht von der Kanzel verkündigt worden, bzw. man hatte den Pfarrer
          bestochen.
          In diesem Falle war aber die Heirat gültig, der Pfarrer wurde aber bestraft.

          Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe gab es von Seiten der ev. Kirchen meines Wissens
          keine großen Beschränkungen. Allerdings konnte der "rechtgläubige" Part des Brautpaares
          in eine sog. "Kirchenstrafe" getan werden. Dieses war aber nicht gerade wenig.

          Ausgetreten aus der Kirche kam meines Wissens nach nicht vor. Wenn jemand aus der
          Kirche austrat, so war das nach meinen Unterlagen in späteren Jahrhunderten, da er
          eine konfessionsverschiedene Ehe vermeiden wollte. "Ausgetreten aus der Kirche, aber
          nicht von Gott" steht da manchmal in Kirchenbüchern. Es folgt dann Heirat in der kath.
          Kirche oder beim Messpriester.
          Uneheliche Kinder wurden durch eine spätere Heirat "legitimiert". Sie wurden also "ehelich".
          Eine Scheidung ist mir in den Jahren vor 1802 nicht vorgekommen. Eine der ersten Ehe-
          scheidungen soll Anton Maria Karl von Belderbusch, Maire von Bonn ab 1804 vorge-
          kommen sein. Erst ab etwa 1900 ist es mir in ev. Kirchenbüchern vorgekommen, dass
          eine verstorbenen Person als "geschieden" genannt wird.

          Viel Spaß damit
          Schlumpf
          Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

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