Welchen Nachnamen soll ich eintragen?

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  • alex13
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2010
    • 1232

    Welchen Nachnamen soll ich eintragen?

    Hallo,

    folgende Frage ergibt sich bei mir:

    ein Verwandter hat ein gemeinsames Kind mit seiner Freundin. Diese hatte bislang (8 Jahre) den Nachnamen der Mutter.

    Nun heiraten die Eltern und die Mutter und das Kind nehmen den Nachnamen des Vaters an.

    Welcher Nachname wird dann ihr Mädchenname? Also welchen trage ich jetzt in meinem Stammbaum als Mädchennamen ein?
    Ist sie dann eine geborene (Nachname des Vaters oder der Mutter) ?

    Kennt sich da jemand aus?

    Vielen Dank im Voraus!
    LG Alex
  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2012
    • 1426

    #2
    Hallo,
    in der Familie haben wir einen ähnlichen Fall:

    Kind nimmt im Alter von 10 Jahren bei der Heirat ihrer Mutter den Namen des Ehemanns der Mutter an. Statt des eigentlichen Geburtsnamen (ebenfalls Geburtsname der Mutter) steht nun in der neu erstellten Geburtsurkunde der neue Name. Es gibt damit kein offizielles Dokument, das den alten Namen aufweist mit Ausnahme der Schulzeugnisse. Jetzt im Alter von 18 Jahren kam es zu Problemen, z. B. mit Konten, die vor der Namensänderung angelegt wurden. Die Mutter muß in solchen Fällen immer mit von der Partie sein und einen Beweis vorlegen (ihren Geburtsnamen nämlich) damit das Kind nun Zugriff auf diese Sachen hat. Selbst kann es sich nicht mehr mit dem eigentlichen Geburtsnamen ausweisen.

    Lg von Econ

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    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4397

      #3
      Hallo Alex,

      Bisher habe ich, so die Eltern geheiratet haben, auch diesen Namen als Geburtsnamen eingetragen. Habe mir aber den Vermerk gemacht, dass das Kind vor der Eheschießung der Eltern mit dem Namen der Mutter geboren wurde.

      LG Silke

      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • econ
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2012
        • 1426

        #4
        Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigen
        Bisher habe ich, so die Eltern geheiratet haben, auch diesen Namen als Geburtsnamen eingetragen. Habe mir aber den Vermerk gemacht, dass das Kind vor der Eheschießung der Eltern mit dem Namen der Mutter geboren wurde.

        Äh, genau das wollte ich dazu auch noch gesagt haben: Mach einfach einen Vermerk auf den dann nicht mehr vorhandenen Geburtsnamen.

        LG von Econ

        Kommentar

        • alex13
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2010
          • 1232

          #5
          Vielen DANK Euch beiden!! Werde also den "alten" Namen notieren und den "neuen" Namen eintragen als Geburtsnamen.
          LG Alex

          Kommentar

          • M. Lützeler
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2009
            • 214

            #6
            Zitat von econ Beitrag anzeigen
            Es gibt damit kein offizielles Dokument, das den alten Namen aufweist mit Ausnahme der Schulzeugnisse.
            Lg von Econ
            Das stimmt nicht ganz, im Geburtsregistereintrag steht weiterhin der ursprüngliche Name, hier wird aber über einen Randvermerk auf die Namensänderung hingewiesen. Eine Geburtsurkunde, die dann aktuell daraus erstellt wird, erwähnt nur den rechtsgültigen Familiennamen.

            Ich handhabe es übrigens genau andersherum, ich führe die Personen immer nur unter den ursprünglichen Geburtsnamen, spätere Änderungen kommen in die Notizen. In meinen Personenregistern führe ich alle Versionen, so daß die Person grundsätzlich auffindbar ist, egal, mit welchem Namen man sie kennt.

            Grüße

            Matthias

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            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3277

              #7
              Hallo,

              das kann jeder so machen, wie es für ihn am besten ist.
              Ich habe die Großmutter meines Mannes unter dem Ehenamen der Mutter eingetragen,
              obwohl es ein voreheliches Kind war, also unter dem Geburtsnamen der Mutter geboren wurde.

              Oft wurde das uneheliche auch Kind unter dem Geburtsnamen des Vaters eingetragen,
              was uns mal richtig in die Irre geführt hat. Die Eltern hatten nie geheiratet.

              Viele Grüße
              Gudrun

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              • econ
                Erfahrener Benutzer
                • 04.01.2012
                • 1426

                #8
                Zitat von M. Lützeler Beitrag anzeigen
                Das stimmt nicht ganz, im Geburtsregistereintrag steht weiterhin der ursprüngliche Name, hier wird aber über einen Randvermerk auf die Namensänderung hingewiesen. Eine Geburtsurkunde, die dann aktuell daraus erstellt wird, erwähnt nur den rechtsgültigen Familiennamen.
                Das ist natürlich richtig, Matthias. Da habe ich mich mißverstädnlich ausgedrückt. Im Geburtsregister steht selbstverständlich der eigentliche Geburtsname, der, den das Kind mit der Beendigung seiner Geburt erhielt. Jedoch in keinem Dokument, das man einfach so vorlegen kann, wie Perso oder Reisepass.

                LG von Econ

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                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1500

                  #9
                  Das stimmt natürlich - aber man kann sich ja eine beglaubigte Fotokopie des Geburtseintrags machen lassen. Dann muss man nicht immer die Mama mitnehmen, um seinen Geburtsnamen nachweisen zu können.
                  Meine Mutter ist mit 13 einbenannt worden, als ihre Mutter erneut heiratete. Sie hat so ein kleines Dokument vom Standesamt bei ihren Unterlagen, wo draufsteht, dass der Stiefvater der Tochter seiner Ehefrau, (Name und Geburtsdatum + -ort des Kindes), seinen Familiennamen XY erteilt. Damit könnte sie also jederzeit nachweisen, dass sie tatsächlich in ihrer Kindheit mal anders hieß.
                  Gruß Asphaltblume

                  Kommentar

                  • econ
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.01.2012
                    • 1426

                    #10
                    Sowas hat das obengenannte Kind nicht.
                    Jetzt, mit Erreichen der Volljährigkeit, müssen alle Sachen, auf die jetzt Zugriff durch das Kind genommen werden kann, so was wie Sparkonten, umgeschrieben werden. Damit sollte das "Dilemma" dann ein Ende haben...

                    Lg von Econ

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                    • Daniel86
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.08.2010
                      • 148

                      #11
                      Auch bei mir gibt es einen ähnlichen Fall. Die geschiedene Mutter heiratete in zweiter Ehe. Der ältere, volljährige Sohn ließ sich vom Stiefvater adoptieren. Bei dem zweiten, minderjährigen Sohn gab es eine Einbenennung. Er führt einen Doppelnamen aus bisherigem Nachnamen und neuem Nachnamen der Mutter. Ich führe beide mit ihrem ursprünglichen Nachnamen und dem angehängten Zusatz "adopt. X" bzw. "gnt. X-X". Mir kam damals der hier schon genannte Gedanke bzgl. Schulzeugnissen usw., weshalb ich mich für diese Vorgehensweise entschied. Ich denke, beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
                      Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

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