Hallo zusammen,
ich habe bei meinem ortsnahen Pfarramt eine Anfrage bzgl. der Heiratsurkunde meiner Vorfahren gestellt.
Konkret habe ich nach einer Kopie des Heiratseintrags 16/1873 (August Joseph Kuczora & Luise Auguste, geb. Lißt) gebeten.
Die Anfrage wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung ,dass " Kopien oder Ablichtungen bzw. Fotos dürfen nicht angefertigt werden [...] da es nicht von größter juristischer Bedeutung ist. "
Als Alternative "darf" ich den Eintrag vor Ort abschreiben ...
Sind hier - 1873 - nicht schon sämtliche Rückhaltefristen abgelaufen?
Gibt es eine Erklärung, weshalb ich den Eintrag nicht digital erfassen darf?
Ich hätte gern eine Kopie des Originals da ich es dann als "Beleg" in meine Unterlagen nehmen kann. Ein abgeschriebener Eintrag hat für mich den gleichen Wert wie eine selbstgemalte Banknote...
Komisch, oder?
Viele Grüße!
Sascha
ich habe bei meinem ortsnahen Pfarramt eine Anfrage bzgl. der Heiratsurkunde meiner Vorfahren gestellt.
Konkret habe ich nach einer Kopie des Heiratseintrags 16/1873 (August Joseph Kuczora & Luise Auguste, geb. Lißt) gebeten.
Die Anfrage wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung ,dass " Kopien oder Ablichtungen bzw. Fotos dürfen nicht angefertigt werden [...] da es nicht von größter juristischer Bedeutung ist. "
Als Alternative "darf" ich den Eintrag vor Ort abschreiben ...
Sind hier - 1873 - nicht schon sämtliche Rückhaltefristen abgelaufen?
Gibt es eine Erklärung, weshalb ich den Eintrag nicht digital erfassen darf?
Ich hätte gern eine Kopie des Originals da ich es dann als "Beleg" in meine Unterlagen nehmen kann. Ein abgeschriebener Eintrag hat für mich den gleichen Wert wie eine selbstgemalte Banknote...
Komisch, oder?
Viele Grüße!
Sascha
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