Hallo,
ich habe einige allgemeine Fragen zum Thema Pachtverträge Mitte des 18. Jahrhunderts in Sachsen, resp. Deutschland:
Wenn jemand ein Bauerngut pachtete, wurde doch ein Vertrag abgeschlossen, den man schriftlich fixierte. - Wo wurden diese Verträge niedergelegt? Gab es so etwas wie ein Pachtbuch beim Amtsgericht? Oder kamen die mit in die Gerichtshandelsbücher? Wurden sie notariell abgeschlossen oder vor dem Dorfrichter?
Lg, Claudia von den bergkellnern
ich habe einige allgemeine Fragen zum Thema Pachtverträge Mitte des 18. Jahrhunderts in Sachsen, resp. Deutschland:
Wenn jemand ein Bauerngut pachtete, wurde doch ein Vertrag abgeschlossen, den man schriftlich fixierte. - Wo wurden diese Verträge niedergelegt? Gab es so etwas wie ein Pachtbuch beim Amtsgericht? Oder kamen die mit in die Gerichtshandelsbücher? Wurden sie notariell abgeschlossen oder vor dem Dorfrichter?
Lg, Claudia von den bergkellnern
Kommentar