Trauungen Großeltern - verschiedene Daten

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  • Theresiavor64
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2021
    • 273

    Trauungen Großeltern - verschiedene Daten

    Guten Tag,

    ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum richtig bin.

    Es geht um meine Großeltern mütterlicherseits.

    Lt. deren Heiratsurkunde haben sie am 3.8.1939 geheiratet (beigefügt). Ich habe aber jetzt durch Zufall einen Eintrag im Traubuch von Niederabsdorf gefunden und nach dem haben sie aber am 3.5.1925 geheiratet.

    letzter Eintrag https://data.matricula-online.eu/de/.../02a-02/?pg=46

    Alle Daten stimmen überein. Kann es sein, dass die zweite Heirat mit der Kriegszeit etwas zu tun hat?

    Weil wir haben uns bei der späteren Heirat, schon erst gefragt, warum sie so spät geheiratet haben, obwohl zu dieser Zeit außer zwei Kinder schon auf der Welt waren.

    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hinweise, Theresia
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  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19713

    #2
    Offenbar haben die Brautleute 1925 nicht geheiratet.
    Ansonsten wäre die Trauung hier auf dieser Seite:

    Da ist aber nur ein anderer Franz Horak.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Theresiavor64
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2021
      • 273

      #3
      Den Franz Horak, der in deinem Link aufscheint gehört auch zu dem Zweig - er ist der Cousin meines Großvaters.

      Jedoch den Franz Horak mit Anna geb. Chwoika, sind meine Großeltern - und mich würde es interessieren, warum sie da eingetragen sind bzw. was hat ein Trauungsrapular für eine "Bedeutung".

      Aber danke für deine Antwort, Theresia

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19713

        #4
        Rap(p)ular ist wörtlich ein Schmierheft.
        Es geht in Richtung Verkündigungsbuch.
        Seltsam, dass der Cousin nur in Heiratsbuch, nicht aber im Rapular aufscheint.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Theresiavor64
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2021
          • 273

          #5
          Ich habe es auch als so eine Art Verkündigungsbuch angesehen, aber dass dann die Eheschließung erst 14 Jahre später stattfand?

          Ich werde an die zuständige Pfarre schreiben und nachfragen, vielleicht erfahre ich dann mehr.

          Aber nochmals vielen lieben Dank an dich!

          Kommentar

          • Rheingauner
            Erfahrener Benutzer
            • 07.08.2006
            • 259

            #6
            Vielleicht gab es auch 1925 bereits eine standesamtliche Trauung, welche jedoch später für ungültig erklärt wurde (warum auch immer). Für die kirchliche Trauung muss ja eine standesamtliche Trauung vorausgegangen sein.
            Ich würde mich mal an das Standesamt am damaligen Wohnort wenden und dort in den Heiratsregistern eine standesamtliche Trauung suchen lassen. Wenn es eine solche gab und diese annuliert wurde, dann ist dort auch ein handschriftlicher Nachtrag angebracht und evtl. gibt es in den Nebenakten (hier den Aufgebotsunterlagen) noch ein Schreiben weshalb die Ehe annuliert wurde.
            Grüße
            Björn
            -----------

            IG Rheingau
            http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

            Kommentar

            • Basil
              Erfahrener Benutzer
              • 16.06.2015
              • 2414

              #7
              Moin!

              Zitat von Rheingauner Beitrag anzeigen
              Für die kirchliche Trauung muss ja eine standesamtliche Trauung vorausgegangen sein.
              Galt das nicht erst ab 1. August 1938?

              In dem Trauungsrapular fehlen die Daten der Verkündigung und der Trauung, auch die Unterschriften der Brautleute fehlen. Vielleicht war der Pfarrer etwas voreilig. Wann wurden denn die Kinder geboren? Außerdem steht bei der Braut, dass sie in der Lutherkirche im XVIII. Bezirk getauft wurde. Vielleicht war sie ev.-luth., er war kath., darum keine kirchliche Heirat. Und es wurde erst standesamtlich geheiratet, als es möglich war. Allgemein zuständig wurden die Standesämter erst ab dem 1. Januar 1939, oder?

              Grüße
              Basil
              Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
              Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
              Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
              Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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              • Andre_J
                Erfahrener Benutzer
                • 20.06.2019
                • 1900

                #8
                Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                Moin!
                Galt das nicht erst ab 1. August 1938?
                Ebend. In Österreich gab es vorher nur kirchliche Trauungen. Wenn die beiden dann verschieden kofessionell waren, kämen beide Kirchen in Frage. Oder sie lebten einfach so zusammen, wenn sie keinen Segen bekamen, aber schon Kinder unterwegs waren.

                Nach Einführung des deutschen Rechts ging das wohl nicht mehr durch. Also musste fleißig "nachverheiratet" werden.
                Zuletzt geändert von Andre_J; 26.07.2021, 12:28.
                Gruß,
                Andre

                Kommentar

                • Theresiavor64
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.02.2021
                  • 273

                  #9
                  Vielen lieben Dank für eure Antworten.

                  Also ich habe die zuständige Pfarre angeschrieben, leider aber noch keine Antwort bekommen.
                  Weiters hat mir jemand vom Staatsarchiv in Wien gesagt, dass es vielleicht sein kann, dass die kirchliche Trauung damals abgelehnt wurde, da meine Großmutter evangelisch war.
                  Bin wirklich neugierig, welche Antwort ich von der Pfarre bekomme.

                  Auf die Frage der Geburt des ersten Kindes - meine Tante kam am 1. 6. 1925 zur Welt.

                  Liebe Grüße Theresia

                  Kommentar

                  • Andre_J
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.06.2019
                    • 1900

                    #10
                    Zitat von Theresiavor64 Beitrag anzeigen

                    Auf die Frage der Geburt des ersten Kindes - meine Tante kam am 1. 6. 1925 zur Welt.
                    Da war das Kind also bei der Hochzeit schon fast in den (Tauf-)Brunnen gefallen!

                    Wenn der kath Pastor den Ehesegen verweigert hätte, hätte er sich aber auch die Verkündigungen sparen können.

                    Hast du mal bei den evangelischen Gemeinden nachgeschaut? Gemischte Parre heiraten ja nur einmal.

                    Was steht denn bei der Taufe deiner Tante? Uneheliches Kind?
                    Zuletzt geändert von Andre_J; 26.07.2021, 17:13.
                    Gruß,
                    Andre

                    Kommentar

                    • Andrea1984
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2017
                      • 2547

                      #11
                      Wieso soll uneheliches Kind stehen, wo doch die Heirat der Eltern vor der Geburt des Kindes gewesen ist ? Zwar "nur" ein paar Wochen davor, doch besser als gar nicht.

                      Herzliche Grüße

                      Andrea
                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                      Kommentar

                      • Theresiavor64
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.02.2021
                        • 273

                        #12
                        Liebe Andrea,
                        laut Heiratsurkunde unserer Großeltern haben diese 1939 geheiratet.
                        Im Trauungsrapular war der Eintrag Mai 1925 - das wäre aber nur eine Vorankündigung gewesen. Aber es scheinen keine Zeitdaten wann diese Vorankündigungen stattfanden und es scheint auch nirgendwo ein Trauungsdatum auf. Deshalb wäre alle Kinder bis zur Trauung 1939 unehelich.

                        Ich habe die betreffende Pfarre angeschrieben und warte auf deren Antwort.
                        Nach den Antworten von Andre und Björn habe ich auch das Standesamt angeschrieben.

                        Liebe Grüße Theresia

                        Kommentar

                        • Andrea1984
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.03.2017
                          • 2547

                          #13
                          Hallo Theresia.

                          Alles klar. Vielleicht ist wo ein Fehler in der Trauungsurkunde ?
                          Oder das Paar hat zuerst standesamtlich und danach kirchlich geheiratet, aus ökumenischen Gründen ?

                          Was meinst du zu dieser Theorie ?

                          Hast du schon eine Antwort von der Pfarrer erhalten ?

                          Meine Großeltern mütterlicherseits, beide selig, haben 1950 standesamtlich und 50 Jahre später kirchlich geheiratet, aus ökumenischen Gründen.

                          Das könnte bei deinen Ahnen daher auch der Fall gewesen sein.

                          Herzliche Grüße

                          Andrea
                          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                          Kommentar

                          • Theresiavor64
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.02.2021
                            • 273

                            #14
                            Hallo Andrea,

                            leider gibt es noch keine Antwort von der Pfarre und auch vom Standesamt, das ich jetzt auch angeschrieben habe.

                            Ich hoffe, dass wir eine bekommen, denn irgendwie lässt es einen doch nicht in Ruhe.

                            Leider kann man aus Datenschutzgründen nicht in die Trauungseinträge für 1925 Einsicht nehmen.

                            Sobald ich eine Antwort bekomme, gebe ich euch Bescheid.

                            Ganz liebe Grüße Theresia

                            Kommentar

                            • Andrea1984
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.03.2017
                              • 2547

                              #15
                              Hallo Theresia.

                              Das ist ja schade mit dem Datenschutz. Es dauert dann noch mindestens 4 Jahre bis die Daten freigegeben werden ?

                              In Österreich ist die Sperrfrist bei Hochzeiten 80 Jahre, in Deutschland auch, soweit ich weiß.

                              Wo suchst du ? Wie sind dort die Sperrfristen ?

                              Ich drücke dir die Daumen, dass du die Trauungsdaten findest bzw. zuordnen kannst.

                              Herzliche Grüße

                              Andrea
                              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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