Fortsetzung Vorbehaltszettel 31 Juli 1898

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  • Flominator
    Erfahrener Benutzer
    • 06.05.2018
    • 449

    [ungelöst] Fortsetzung Vorbehaltszettel 31 Juli 1898

    Quelle bzw. Art des Textes: eine Art Hofübergabevertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1898
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Münstertal, Breisgau, Baden
    Namen um die es sich handeln sollte: Pfefferle (Heinrich, Trudpert, Roman, Maria)


    Fortsetzung von https://forum.ahnenforschung.net/sho....php?p=1133462

    ---------------------------------------------------------(Beginn S. 11)
    II. Forderungen
    .................. 4000 M

    2.

    bei verschiedenen Kunden
    - in kleineren Beträgen, aus
    Schmiedearbeiten fabrizierend?
    zusammen ungefähr 1000 M
    - Einhundert Mark
    Summa II 4100


    III Liegenschaft

    Gemarkung Obermünsterthal
    Langenbach N. 2788
    ..... Nr. 6 _ _ 82 Ar 46 M?....
    ....... ..... "unterer Gipfel",
    ...... ..... unteren Gipfelhof
    und Trudpert ..........., ....
    ............... .... Anschlag

    dreitausend Sechshundert Mark

    /: ... ... VIII S... 345 Nr. 47 :/
    der Eigentümer am Grundstück
    Nr. 27 hat keine Ueber....... über
    Grundstück Nr. 24, ......... ..
    ... ... das .... auf jenem
    Grundstück mit .... .........
    --------------------------------------------------------(Beginn S. 12)
    II. Forderungen
    .. Erlaubnis .... Grundstück
    ... VI S .... 62 N 18.
    Der Eigentümer von Grundstück
    N 196 darf nur dann das Wasser?
    nur dem ...zufluss oberhalb
    dem ..... von Grundstück N. 27
    zu seinem Wasser.... auf N. 196
    leiten, wenn für den Eigentümer
    von N. 27 genügend Wasser zum
    Betrieb seiner .........
    vorhanden ist, - ... Grundstück
    .... IV S.... 120 N 33.-

    Die Uebergeber erhalten ferner:

    IV Nothpfennig
    beziehungsweise .......
    beim Sohn Trudpert Pfefferle 500
    - Fünfhundert Mark
    ....
    I. Fahrnisse S.... 10 708
    II. Forderungen " 11 4100
    III. Liegenschaften " 11 3600

    ..... ganzer Eigentümer-..... 8900

    -------------------------------------------------------------------(Beginn S. 13)
    Schlussbemerkungen

    1.
    Der Nothpfennig mit 500 M ist verzinslich
    zu 3 1/2 % von 1. Februar 1898 an
    und ...... ..... ......licher Auf-
    kündigung.

    2.
    ....... und .................. des
    übergebenen Barvermögens greift mit 1. Februar
    1898 auf den Uebernehmer über.

    3.
    Die Kosten werden von dem Ueber
    geber getragen. ............

    a. die .........-.......... N 396
    für .... und ............. 90 ... 65
    b. die Gebühren der Hilfs..... 15.50
    c. die bez. .... .... Nr. 13988 5.500
    ... 111.65

    4. Der Eigentumsübergang bezüglich dem ...
    Sohn Trudpert Pfefferle übergebenen Lie-
    geschaften ist eingetragen im Grundbuch
    Obermünsterthal Land q S... 31 N 156 am
    31. Juli 1898.----------

    ---------------------------------------------------------------- (Beginn S. 14)
    Der ............. des Notpfennigs ist
    eingetragen im Pfandbuch .... Land? VIII
    S... 738 St. 332 am gleichen Tage.

    5.
    Falls ... irgend einen ........lichen
    ..... .... ..... .......
    .... müssten, so ... übergänglich der
    ..........zwang des Vermögen d..
    ............ der ..... 2+9
    kxm in
    Kraft.

    6. Dieser Vertrag ist mit dem 1. Februar
    1898 in Kraft getreten; von diesem Tage
    an ist ... der Uebernehmer Eigen-
    tümer des übernommenen Vermögens-Uebergabe
    geworden.

    Danke und Gruß,
    Flo
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Flominator; 10.11.2018, 11:26.
    Dauersuche: FN Steurenthaler und Meszecsov sowie jegliche Verweise auf den Ort Hinterzarten
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Ich hol den Beitrag noch mal her.

    II. Forderungen

    Uebertrag 4000 M

    2.

    bei verschiedenen Kunden
    - in kleineren Beträgen, aus
    Schmiedearbeiten herrührend
    zusammen ungefähr 1000 M
    - Einhundert Mark
    Summa II 4100



    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      III Liegenschaft

      Gemarkung Obermünsterthal
      Langenbach N. 2788
      Plan Nr. 6 _ _ 82 Ar 46 M?....
      Wiese ___ "unterer Gipf",
      neben einseits untern Gipfhof
      und Trudpert Muckenhirn, ....
      ............... .... Anschlag

      dreitausend Sechshundert Mark

      /: ... ... VIII S... 345 Nr. 47 :/
      der Eigentümer von Grundstück
      Nr. 27 hat keine Ueberfahrtrecht über
      Grundstück Nr. 24, vielmehr be-
      ruht das Fahren auf jenem
      Grundstück auf stets widerruf-

      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Flominator
        Erfahrener Benutzer
        • 06.05.2018
        • 449

        #4
        Vielen Dank, Verano!

        Die obere Hälfte von Seite 12 (mit dem Wasserrecht) würde mich noch interessieren, der Rest scheint nicht mehr ganz so spannend zu sein ...

        Fühlt sich vielleicht noch jemand berufen?

        Danke und Gruß,

        Flo
        Dauersuche: FN Steurenthaler und Meszecsov sowie jegliche Verweise auf den Ort Hinterzarten

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Seite 12:


          II. Liegenschaften

          licher Erlaubniß laut Grundbuch
          Band VI Seite 62 N 18.
          Der Eigentümer von Grundstück
          N 196 darf nur dann das Wasser
          aus dem Neumagenfluß oberhalb
          dem Wehr von Grundstück N. 27
          zu seinem Wasserwerk auf N. 196
          leiten, wenn für den Eigentümer
          von N. 27 genügend Wasser zum
          bewässern seines Wiesenstücks
          vorhanden ist, - laut Grundbuch
          Band IV Seite 120 N 33.-



          Die Uebergeber erhalten ferner:

          IV Nothpfennig
          beziehungsweise Gutssübernahms preis
          beim Sohn Trudpert Pfefferle 500
          - Fünfhundert Mark
          dazu
          I. Fahrnisse Seite 10 708
          II. Forderungen " 11 4100
          III. Liegenschaften " 11 3600

          Wieder ganzer Eigentums – Vorbehalt 8900
          Zuletzt geändert von Verano; 09.12.2018, 16:37.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Noch etwas zu Seite 11:

            Gemarkung Obermünsterthal
            Langenbach N. 2788
            Plan Nr. 6 _ _ 82 Ar 46 Meter?
            Wiese Gewann "unterer Gipf",
            neben einseits untern Gipfhof
            und Trudpert Muckenhirn, ....
            Neumagen Anschlag

            dreitausend Sechshundert Mark

            /: Grundbuch Band (abgek.)VIII Seite 345 Nr. 47 :/
            der Eigentümer von Grundstück
            Nr. 27 hat keine Ueberfahrtrecht über
            Grundstück Nr. 24, vielmehr be-
            ruht das Fahren auf jenem
            Grundstück auf stets widerruf-
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Da habe ich „Gewann“ gefunden. Ich kannte das Wort nicht:


              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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