Verständnisfrage: Gründe für das Verschweigen der Vaterschaft?

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  • Bienenkönigin
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2019
    • 1695

    Verständnisfrage: Gründe für das Verschweigen der Vaterschaft?

    Guten Morgen zusammen,

    in einem Post neulich hat jemand gefragt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein vor einer Heirat geborenes Kind von dem Mann ist, den die Mutter später geheiratet hat.

    Die Antwort war, dass es auf einen relativ kurzen Abstand ankommt, und ob das Kind später den Nachnamen des "neuen" Vaters annimmt.

    Meine Frage ist nun grundsätzlich:
    Was kann eine Frau dazu bewogen haben, den Vater bei der Taufe zu verheimlichen?
    Habt Ihr bei Euren Forschungen da Hinweise gefunden oder eigene Theorien? Kann es sein, dass der Vater Druck ausgeübt hat, um nicht genannt zu werden?
    Kann es sein, dass die Mutter tatsächlich so einen unsteten Lebenswandel hatte, dass sie sich nicht sicher war über die Vaterschaft?
    Kann es sein, dass die Konstellation sehr peinlich für alle war, z.B. Liebhaber sehr viel älter oder sehr viel jünger?
    Oder eine Vergewaltigung?

    In meinem Fall geht es um eine Geburt 1884 in Oberbayern (Saulgrub).
    Der Lebenslauf meiner Ahnin sieht so aus:
    1873, mit 21 Jahren, unehelicher Sohn mit bekanntem Vater (in Bayersoien); Sohn hat lebenslang Nachnamen der Mutter
    1884, mit 32 Jahren, unehelicher Sohn mit nicht genanntem Vater (in Saulgrub, dem nächstgrößeren Ort, wo sie als Dienstmagd lebte); Sohn hat lebenslang Nachnamen der Mutter
    * Heirat *
    1889, mit 37 Jahren, Geburt eines ehelichen Sohns mit bekanntem Vater (in Saulgrub, wo sie mit ihrem Mann lebte - die Eheeintragung hab ich noch nicht gefunden); Sohn hat lebenslang Ehenamen der Eltern (also des Vaters)
    * Scheidung *
    * erneute Heirat *
    (zu den beiden letzten hab ich noch keine Dokumente)
    * irgendwann Tod in München

    Was meint Ihr?
    Wieso ist dieser eine Sohn (mein Urgroßvater) ohne benannten Vater geboren?
    Danke für Eure Ideen!

    Viele Grüße,
    Bienenkönigin
    Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich
  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2512

    #2
    Hallo Bienenkönigin,

    ich denke, dass alle von Dir genannten Gründe potentiell möglich sind, dazu noch viele weitere:
    - Der Kindsvater hat einen höheren Sozialstand und soll durch Verschweigen vor Schaden bewahrt werden (möglicherweise verbunden mit geheimen Unterhaltszahlungen).
    - Der Kindsvater hat einen niedrigeren Sozialstand und es soll durch Verschweigen "Schande" von der eigenen Familie abgewunden werden.
    - Der Kindsvater ist zwar bekannt, aber inzwischen verzogen und nicht mehr lokalisierbar.
    - [...]

    In Deinem speziellen Fall könnte man vermuten, dass die Mutter 1884 als Magd vielleicht von ihrem Dienstherren geschwängert wurde. Hätte sie den Vater öffentlich gemacht, hätte sie möglicherweise ihre Stelle und damit Finanzquelle verloren.
    Ganz zeitlos, wie noch in der heutigen #Metoo-Debatte zu verfolgen, wurden zu allen Zeiten Machtpositionen ausgenutzt, um Frauen unter Druck zu setzen.

    Eine Schwester eines meiner Ahnen beging nachweislich Selbstmord, als sie bemerkte, dass sie unverheiratet schwanger war...

    Kommentar

    • Ingenieur
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2012
      • 279

      #3
      Meines Wissens nach, wurden die Väter von unehelichen, illegitimen, Kindern, nie eingetragen. Es sei denn der Vater bekannte sich ausdrücklich dazu, bestätigte dies durch Unterschrift und Zeugen beim Pfarrer oder das Kind wurde später durch Heirat der Eltern legitimiert. Ein einfaches angeben, eines Vaters, durch die Mutter war nicht möglich.

      Kommentar

      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #4
        Ingenieur, dieser Aussage kann ich klar widersprechen. Ich habe bereits einige Taufeinträge gesehen, in denen sinngemäß stand: "Als Kindsvater gab die Mutter an: ..."

        Kommentar

        • Bienenkönigin
          Erfahrener Benutzer
          • 09.04.2019
          • 1695

          #5
          Hallo Scherfer,
          Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
          In Deinem speziellen Fall könnte man vermuten, dass die Mutter 1884 als Magd vielleicht von ihrem Dienstherren geschwängert wurde. Hätte sie den Vater öffentlich gemacht, hätte sie möglicherweise ihre Stelle und damit Finanzquelle verloren.
          Ganz zeitlos, wie noch in der heutigen #Metoo-Debatte zu verfolgen, wurden zu allen Zeiten Machtpositionen ausgenutzt, um Frauen unter Druck zu setzen.
          .
          =>daran habe ich auch schon gedacht.

          Noch mehr Hintergrundinfo zur Katharina Demmel:
          Geburt 1 im Jahr 1973 (unehelich): Taufeintrag erfolgt "nach Mitteilung des Landgerichts Schongau". Kann man daraus schließen, dass der Vater sozusagen gezwungen wurde, sich zur Vaterschaft zu bekennen?
          Er war Bauerssohn.

          Geburt 2 im Jahr 1884: Interessant ist hier, dass sie beim "Söldner Joseph Schwarz" entbindet.
          Und dieser (oder wahrscheinlicher der gleichnamige Sohn) ist auch der Vater des unehelichen Kindes ihrer Schwester Creszentia im Jahr 1874, hier auch wieder "auf Mitteilung des Landgerichts Schongau" (im Jahr zuvor hatte sie von einem anderen Mann ein uneheliches Kind bekommen)!
          Joseph Schwarz ist außerdem Taufpate bei dieser Geburt, zusammen mit "seinem Eheweib Creszentia" - grrr, in dem Ort heißen so viele Josef und Creszentia - ich muss die Kirchenbücher ein drittes Mal durchforsten, vielleicht hat er ja später die Crezentia Demmel geheiratet und war dann Katharinas Schwager?
          Dann hätte er gleich beide Schwestern geschwängert?! Abstoßend, könnte aber durchaus sein.
          Die beiden Frauen waren Weberstöchter, also nicht aus einem renommierten Haushalt.

          Geburt 3 im Jahr 1889 war dann ehelich, der Mann war Holzarbeiter bzw. in einem anderen Eintrag "Gehilfe", das entspricht also wieder ihrem Stand.


          VG
          Bienenkönigin
          Zuletzt geändert von Bienenkönigin; 09.01.2020, 10:10.
          Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

          Kommentar

          • Bienenkönigin
            Erfahrener Benutzer
            • 09.04.2019
            • 1695

            #6
            (sorry, doppelpost)
            Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

            Kommentar

            • Ingenieur
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2012
              • 279

              #7
              Zumindest in Österreich und Böhmen war es per Dekret verboten den unehelichen Vater einzutragen, sofern er nicht mit zwei Zeugen dies ausdrücklich verlangte.

              Siehe: Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in und Außer Streitsachen für Böhmen, Mähren, Österreich, Steiermark, Illirien und für alle Militärgerichte, Josef Wessely, 1846

              "Der von der Mutter angegebene uneheliche Vater darf in das Taufbuch durchaus nicht eingetragen werden, wenn er nicht selbst mit zwei Zeugen bei dem Seelsorger erscheint, und die Eintragung seines Namens als Vater des Kindes in das Geburtsbuch verlangt,..."

              Inwieweit es in Deutschland anders gehandhabt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Glaube aber kaum, das in der damaligen Zeit, einfach auf Zuruf der Mutter ein Vater eingetragen werden durfte. U.u. hat sich der ein oder andere Seelsorger aber darüber hinweggesetzt.

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              • wimper
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2010
                • 135

                #8
                Zitat von Ingenieur Beitrag anzeigen
                Inwieweit es in Deutschland anders gehandhabt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Glaube aber kaum, das in der damaligen Zeit, einfach auf Zuruf der Mutter ein Vater eingetragen werden durfte. U.u. hat sich der ein oder andere Seelsorger aber darüber hinweggesetzt.
                Also in Mecklenburg gab es eine Verfügung des regierenden Herzogs an die Kirchen und Prediger, dass von jedem Kirchenbuch ein "Extract" zu fertigen sei, aus dem sich "mit eben den Worten, die im Kirchenbuche stehen, a. alle Getaufte nach ihren vollen bei der Taufe empfangenen Nahmen, und mit dem Geschlechts=Nahmen, auch mit den vollen Nahmen beider Eltern, deren Bedienung und Gewerbe, zusammt dem Nahmen und Stande der Taufzeugen" ergeben. Diese "Extracte"/Abschriften sollten dem Verlust des Datenmaterials insbesondere durch Feuer vorbeugen. Es waren Muster mit Beispielen beigefügt, wie dies aussehen soll. Dort ist auch das Beispiel drin für ein unehelich geborenes Kind. Beim Vater steht dort: "soll seyn der entwichene Knecht M.G. zu G. (oder: ist unbekannt)". Hieraus dürfte für Mecklenburg zu folgern sein, dass auch auf "Zuruf der Mutter", wie du es nennst, der Vater einzutragen war. Dies lässt sich durch die Einträge auch bestätigen. Vielfach findet man "angeblich ...", "angeblicher Vater:", "Vater nach Angabe der Mutter soll sein" oder eben auch bloß das aus dem Muster folgende "soll sein".
                FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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                • Ingenieur
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.03.2012
                  • 279

                  #9
                  Den Begriff des "Zurufs" habe ich dem o.g. Werk entnommen:

                  "Bei unehelichen Kindern ist der Name des Vaters in den Taufbüchern nicht mehr beizusetzen. Denn diese blos nach der Aussage der Mutter, nach einem ungefähren Rufe oder der vermuthung des Seelsorgers mögliche Einschreibung bleibt immer zweideutig, setzt den vermeintlichen Vater in den Augen der Welt herab, und hat im Recht weder auf Mutter noch Kind einigen Einfluß."

                  Kommentar

                  • hessischesteirerin
                    Erfahrener Benutzer
                    • 08.06.2019
                    • 1330

                    #10
                    Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen

                    Eine Schwester eines meiner Ahnen beging nachweislich Selbstmord, als sie bemerkte, dass sie unverheiratet schwanger war...
                    W war eine Schande, wenn eine Frau unverheiratet Sex hatte. Wenn die Tochter schwanger wurde, zeigte man nicht nur mit dem Finger auf sie, sondern auf die ganze Familie.

                    Die Moral war damals eine ganz andere, schwanger ohne verheiratet gewesen zu sein, stell ich mir heute vergleichbar mit einen Schwerbrechen vor.

                    Warum man den Namen des Vaters nicht angibt, ist reine Spekulation. Da wird jede junge Frau einen anderen Grund gehabt haben.

                    Meine Oma hat den Namen des Vaters nicht angegeben, weil es ihr von ihrem Vater wiederum verboten wurde und 1925 hat man noch gemacht, was der Vater gesagt hat. Mein Opa hat dann das uneheliche Kind seinen Namen gegeben, damit alles seine Ordnung hat und der Bub offiziell zur Familie gehört
                    und das Uropa begeistert war, dass die Tochter schwanger ist, kann ich mir kaum vorstellen

                    Es war ein offenes Geheimnis, dass mein Onkel einen anderen Vater hatte, aber das Geheimnis hat meine Oma mit ins Grab genommen.

                    Kommentar

                    • Juleika
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.08.2018
                      • 159

                      #11
                      Ich kann nicht so viel zu dem Thema beitragen, habe aber selbst zwei Fälle in meiner Familie:

                      1) Eine Dienstmagd Anna (selbst auch als uneheliches Kind geboren), bekommt ein uneheliches Kind Maria. In der Taufurkunde, steht kein Vater drin. Später heiratet Anna einen anderen Mann. Als Maria heiratet steht plötzlich ein Vater in ihrer Heiratsurkunde. Dies ist nicht der Mann von Anna, also ziemlich sicher ihr tatsächlicher Vater.

                      2) Meine Ururoma war schwanger mit meiner Uroma, als sie geheiratet hat. Allerdings war mein Ururopa nicht der Vater. Er wusste das auch, das Kind hat trotzdem seinen Nachnamen bekommen (wahrscheinlich Standard, da sie ja dann verheiratet waren). Der genetische Vater wurde nirgends erwähnt und ist unbekannt.
                      Also heißt auch nicht unbedingt ein kurzer Zeitraum zwischen Hochzeit und Geburt etwas.

                      Kommentar

                      • Ingenieur
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.03.2012
                        • 279

                        #12
                        Man konnte, ggf. auch kann, einem vorehelich geborenen (fremden) Kind, den Nachnamen durch Erklärung erteilen. Damit ist keine Adoption gemeint. Es wird nur der Familienname erteilt, keine weiteren Rechte.

                        Kommentar

                        • Silke Schieske
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.11.2009
                          • 4398

                          #13
                          Hallo,

                          In meinem Stammbaum befinden sich auch einige uneheliche Kinder, wobei aber ein großer Teil später vom Vater ligitimiert wurde.
                          Der Grund warum es so viele uneheliche Kinder gab war oftmal einfach der, das man zum heiraten erst mal vorlegen musste das man auch eine Familie ernähren konnte. Zumeist fehlten dem Ehepaar schlichtweg die Mittel um das belegen zu können. Soweit ich weiß musste der Bräutigam 100 Mark vorweisen.
                          Daher wurden nicht selten erst 5 Kinder geboren bevor die Eltern heiraten konnten.


                          Heute wird so erst mal geschaut ob es der Kindesvater überhaupt wert ist geheiratet zu werden


                          LG Silke
                          Wir haben alle was gemeinsam.
                          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

                          Kommentar

                          • gki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.01.2012
                            • 4823

                            #14
                            Zitat von Ingenieur Beitrag anzeigen
                            Zumindest in Österreich und Böhmen war es per Dekret verboten den unehelichen Vater einzutragen, sofern er nicht mit zwei Zeugen dies ausdrücklich verlangte.

                            Siehe: Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in und Außer Streitsachen für Böhmen, Mähren, Österreich, Steiermark, Illirien und für alle Militärgerichte, Josef Wessely, 1846

                            "Der von der Mutter angegebene uneheliche Vater darf in das Taufbuch durchaus nicht eingetragen werden, wenn er nicht selbst mit zwei Zeugen bei dem Seelsorger erscheint, und die Eintragung seines Namens als Vater des Kindes in das Geburtsbuch verlangt,..."

                            Inwieweit es in Deutschland anders gehandhabt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Glaube aber kaum, das in der damaligen Zeit, einfach auf Zuruf der Mutter ein Vater eingetragen werden durfte. U.u. hat sich der ein oder andere Seelsorger aber darüber hinweggesetzt.
                            Das war zu der Zeit auch zB in Bayern so, aber eben erst ab etwa 1850. Davor wurde eigentlich immer irgendwer eingetragen.

                            Zur selben Zeit wurde gesetzlich eingeführt, daß ledige Kinder den Nachnamen der Mutter zu führen hatten. Davor führten sie eigentlich immer den des Vaters.
                            Gruß
                            gki

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                            • gki
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2012
                              • 4823

                              #15
                              Hallo Bienenkönigin!

                              Zitat von Bienenkönigin Beitrag anzeigen
                              Noch mehr Hintergrundinfo zur Katharina Demmel:
                              Geburt 1 im Jahr 1973 (unehelich): Taufeintrag erfolgt "nach Mitteilung des Landgerichts Schongau". Kann man daraus schließen, dass der Vater sozusagen gezwungen wurde, sich zur Vaterschaft zu bekennen?
                              Er war Bauerssohn.
                              Ja, das kann sein, die Mutter wird ihn auf Alimente oder auch gebrochenes Eheversprechen verklagt haben und er wurde dann gerichtlich als Vater festgestellt und mußte zahlen.

                              Aus der Tatsache, daß so ein Eintrag bei der zweiten Geburt fehlt, könnte man schließen, daß ein solcher Prozeß da nicht notwendig war, da der Vater von selber zahlte.
                              Gruß
                              gki

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