Raubmord und andere Verbrechen

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  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 2999

    #16
    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1839

    Der hierunten näher signalisirte Heinrich Claasen aus Zyfflich ist dringend bezüchtigt, in der jüngst verflossenen Neujahrsnacht:

    1) den Mühlenmacher Heinrich Thünissen aus Goch getödtet und
    2) seine Schwägerin Anna Gochermann, Ehefrau von Wilhelm Claassen aus Zyfflich zu tödten versucht zu haben.

    Der der Beschuldigte sich der Untersuchung durch Flucht entzogen hat, so wir Jeder der von seinem Aufenthalt Kenntniß haben möchte, dringend aufgefordert, hiervon seiner nächsten Ortsobrigkeit oder mir Nachricht zu geben; sämmtliche betreffenden Behörden werden aber geziemend ersucht, den Claassen im Betretungsfalle zu verhaften und mir vorführen zu lassen.

    Kleve, den 4. März 1839
    Der Ober-Prokurator: Bressel

    Signalement:
    Heinrich Claassen, geboren zu Cranenburg, Standes Böttcher, wohnhaft zu Zyfflich, seit einem Jahre als Böttchergeselle in Nymegen arbeitend; katholisch, 31 Jahre alt, groß circa 5 Fuß 5 Zoll, mittelmäßiger Positur, etwas blatternarbig, stark rothes Haar; bekleidet mit einem blauen Kittel und runden Hut.
    Viele Grüsse
    Konni

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    • Konni
      Erfahrener Benutzer
      • 19.08.2008
      • 2999

      #17
      Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1833

      Am 23. v. M. Sonntags, gleich nach der Mittagsstunde, ist, mittelst im hohen Korn des nach Areen hinführenden Feldes bei Walbeck, an der Wittwe des Ackermanns Wilhelm Koppers, Maria Sibilla geborne Ebus zu Walbeck die grausamste Mordthat vollführt worden. Der Mörder hat sich dem Anschein nach theils eines Messers, theils seiner Füße bedient, um die Unglückliche mit Wunden zu bedecken, so wie ihr an Kopf und Unterleib mehrere, schlechthin tödliche Verletzungen beizubringen. Nur außerordentlicher Fügung ist es zuzuschreiben, daß schon am zweiten Tage darauf der Leichnam der Wittwe im Korn gefunden wurde, die sonst noch immer spurlos verschwunden sein würde.

      Gegen den vermuthlichen Thäter sind zwar bereits Anzeigen gewonnen; doch aber halte ich mich verpflichtet, das größere Publikum ebenfalls aufzufordern, zu deren Vermehrung beizutragen, gleichwie ich die braven Bewohner von Walbeck und seiner Umgegend von Abscheu erfüllt, so wie aufs bereitwilligste gefunden habe, der untersuchenden Behörde ihr Geschäft zu erleichtern.

      Hierzu würde vorzüglich die Entdeckung eines goldenen Kreuzes nebst goldener Rose beitragen, welches der Mörder, aus irgend einem Beweggrunde, der Hingeopferten vom Halse gerissen hat. Dieses Kreuz ist breit und auf beiden Seiten glatt, hat ausgeschweifte Ecken und etwa 1 1/2 Zoll Länge. Besonders kenntlich ist es an dem in den Rand eingegrabenen Namenszuge der Verstorbenen M. S. E., vielleicht auch M. S. Ebus. Die Rose dagegen, rund, ist mit blumenähnlichen Buckeln bedeckt und hat etwa die Größe eines Preuß. 2 1/2 Sgroschen-Stücks.

      Jedermann, der eine nah oder fern auf den Thäter führende Spur anzugeben weiß, wird ersucht, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde sofort mitzutheilen. Insonderheit aber nehme ich für Kreuz und Rose die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch und wünsche, daß jeder Inhaber solcher Stücke angehalten, so wie zur näheren Ausweise veranlaßt werde.

      Cleve, den 1. Juli 1833
      Der Ober-Prokurator: Bessel
      Viele Grüsse
      Konni

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      • Konni
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2008
        • 2999

        #18
        Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1828

        Der Tagelöhner Peter Alwitz, 30 Jahr alt, aus Wesel, woselbst sein verstorbener Vater Soldat war, gebürtig, mußte schon in früher Jugend unter Verabsäumung des Schul- und Religions-Unterrichts sein Brod durch Viehhüten verdienen. Im Jahre 1815 trat er in Militär-Dienste, und nachdem er aus diesen entlassen und bereits zwei Mal durch das Urtheil des Assisenhofes zu Cleve vom 21sten Juli 1824, wegen gleichen Vergehens, zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt, und zur Abbüßung dieser Strafe an das Zuchthaus zu Werden abgeliefert. Hier lernte er auf der Wollenweberei den Züchtling Johann Michael Stein näher kennen, welchem von den Vorgesetzten der Anstalt eine beschränkte Aufsicht über die übrigen Züchtlinge aufgetragen war. Zwischen beiden knüpfte sich ein freundschaftliches Verhältniß an, welches bis zum 12ten September 1825 ungestört blieb. An diesem Tage wurde dem Peter Alwitz von dem Züchtling Stein, wegen angeblicher Begünstigung eines von andern Züchtlingen begangenen Diziplinar-Vergehens Vorhaltungen gemacht, und obwohl diese in einem wohlmeinenden Tone erfolgten, so erregten sie dennoch so sehr den Zorn des Alwitz, daß dieser am Morgen des 13ten Septembers, in der Meinung, der Züchtling Stein sey im Begriffe, von dem Vorfalle bei den Vorgesetzten der Anstalt eine schriftliche Anzeige zu mchen, unbemerkt mit einer zerbrochenen eisernen Schaufel hinter den schreibenden Stein trat, und diesen mit zwei kräftigen Schlägen auf den Kopf zu Boden streckte.

        Michael Stein starb am 18ten September an den Folgen der erhaltenen Wunden, welche die zugezogenen Aerzte schon vor seinem Tode für unbedingt tödtlich erklärt hatten. Dieses ihr Gutachten bestätigten dieselben auch nach erfolgter Obduction.

        Peter Alwitz gestand die in Gegenwart von vielen andern Züchtlingen verübte That, und ist auf den Grund der von dem unterzeichneten Inquisitoriate geführten Untersuchung von dem Criminal-Senate des hiesigen Königl. Ober-Landes-Gerichts in erster Instanz:
        wegen des am 13ten September 1825 an den Johann Michael Stein verübten Todschlages zur Strafe des Beils verurtheilt worden.

        Dieses Erkenntnis wurde in zweiter Instanz von dem zweiten Senate des Königl. Ober-Landes-Gerichts zu Münster bestätigt, und durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 25ten September 1827 konfirmirt.

        Nachdem nun auch ein von Seiten des Peter Alwitz Allerhöchsten Orts eingereichtes Begnadigungs-Gesuch, als unbegründet zurückgewiesen, wurde die erkannte Strafe heute Morgen 7 1/2 Uhr vor dem Norden-Thore vollzogen, welches in Gemäßheit des § 549 der Kriminal Ordnung hierdurch zur Warnung öffentlich bekannt gemacht wird.

        Hamm, den 12. Januar 1828
        König. Preuß. Inquisitoriat
        Viele Grüsse
        Konni

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        • wiehopf
          Erfahrener Benutzer
          • 19.07.2008
          • 368

          #19
          Mordsteine Region Südniedersachsen

          Oppermann und Spangenberg
          (Gemarkung Meensen)
          Quelle:


          "...ein Stein mit Kreuz und Inschrift, der „Oppermann Stein“, ein Erinnerungsmal an Jost Oppermann, der 1645 hier erschossen wurde....
          der sogenannte „Spangenberg Stein“ zum Gedenken an einen Hauptmann, der bei der Belagerung der Burg von einem Doppelhaken tödlich getroffen wurde...."

          Johann Kessler und Georg Schmalkalden von Saltz
          (Gemarkung Bonaforth)
          Quelle:


          "...im Steinbachtal bei Bonaforth...Der Mündener Kaufmann Johann Kessler und sein Schwiegersohn Georg Schmalkalden von Saltz fielen im Jahre 1614 einem brutalen Raubmord zum Opfer..."


          Martin Hentzen, Hanns Grünewald, unbekannter General
          (Gemarkung Scheden)
          Quelle:


          "...Kreuzstein im "Sauren Felde"...Im Volksmund kursiert die Geschichte, dass an dieser Stelle bei einem Streit ein gewisser Martin Hentzen mit einem Pflugeisen einen Hanns Grünewald erschlagen haben soll. Der Stein soll dann vom Täter als Buße aufgestellt worden sein. Eine andere Quelle berichtet: Der Stein sei nach dem Totschlag eines Bauern aufgestellt worden, der sich mit einem anderen über die (vielleicht auch seine eigene) Feldgrenze stritt...."

          "...Kreuzstein im "Weingarten"....Die Schedener Bevölkerung berichtet über eine Sage, in der ein General an der Stelle des Kreuzsteines im "Weingarten" zur Zeit des 30jährigen Krieges bei einem Gefecht getötet worden sein soll...." www

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          • Konni
            Erfahrener Benutzer
            • 19.08.2008
            • 2999

            #20
            Am 10. d. M. Abends nach 10 Uhr, ist der Faßbinder Christian Kleppe aus Düsseldorf auf offener Landstraße jenseits des Grafenberg, in der Bürgermeisterei Gerresheim, von zwei Männern überfallen, mit einem Messer verwundet und seines neuen, blauen, leinenen, am Halse rund eingeschnittenen Kittels, mit einer Kassenanweisung von 5 Thaler, beraubt worden. Nach der von dem Beraubten gemachten Person-Beschreibung der beiden Thäter war einer mit einem Kittel und einer Schirmkappe bekleidet, etwa 5 Fuß 7 Zoll groß und von gesetzter Statur; der andere war größer und in ein rundes Kamisol und lange Hosen gekleidet. Indem ich dieses zur allgemeinen Kanntniß bringe, ersuche ich die betreffenden Behörden, zur Ermittelung des Geraubten und dessen Besitzer nach Kräften mitzuwirken und mir Alles mitzutheilen, was zur Entdeckung der Räuber führen könnte. Hierbei bemerke ich, daß Verdacht auf den kürzlich, nebst anderen Verbrechern aus dem Zuchthause zu Werden entwichenen, wegen Mordes verurtheilten Heinrich Hütten, der sich noch immer in der Gegend von Gerresheim aufhalten soll, haftet.

            Düsseldorf, den 24. October 1828
            Der Königl. Ober-Prokurator: Hundrich

            Ein schändliches Verbrechen ist hier verübt worden. Man hat den 4jährigen Knaben Friedrich Pütz gestern Nachmittags gegen 2 Uhr in den hiesigen öffentlichen Anlagen bei dem Militair-Schießstande durch einen Stich in den Hals ermordet gefunden, und aus den Umständen ist zu schließen, daß die That nur kurz vor der Entdeckung geschehen sei. Weitere Verletzungen sind an dem Knaben nicht gefunden. Den Thäter deckt das Geheimniß. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit aber ist die Ermittelung des frevelhaften Mörders eines schuldlosen Kindes dringend zu wünschen, und indem wir Alle und Jeden auffordern, dazu mitzuwirken, wollen wir denjenigen, dessen Anzeige die Entdeckung des Mörders bewirkt, hierdurch eine Belohnung von Einhundert Thalern zusichern.

            Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
            Viele Grüsse
            Konni

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            • Konni
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2008
              • 2999

              #21
              Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1828

              Am 4. Juli 1825, Mittags, wurde die Ehefrau des Ackerknechts Heinrich Vogel, Anna Maria geborne Kaiser, von ihrem Nachbarn todt auf der Tenne ihres zu Ostönnen gelegenen Hauses gefunden.
              Mehrere Umstände deuteten auf eine gewaltsame Tödtung, und die sofort veranlaßte gerichtliche Besichtigung und Obduction des Leichnams ergaben als Resultat, daß die Ehefrau Vogel an Erstickung gestorben, und durch fremde Hand erwürgt worden sey.
              Gleich der erste Verdacht fiel auf den Ehemann der Getödteten, den Ackerknecht Heinrich Vogel.
              Dieser, der Sohn des Ackerwirths Friedrich Vogel von Ostönnen, Gerichtsbezirk Soest, ist jetzt 31 Jahre alt, wurde in seiner Jugend gehörig zum Schul- und Religions-Unterrichte angehalten, ernährte sich demnächst als Ackerknecht, und nachdem er seiner Militair-Pflicht Genüge geleistet, verheirathete er sich mit der Anna Maria Kaiser, welche bereits ein uneheliches Kind mit ihm erzeugt hatte. Diese bewohnte ein kleines Häuschen zu Ostönnen, während ihr Mann in dem zwei Stunden entfernten Dorfe Beisinsgen als Knecht diente.
              Hier lernte Vogel ein auf demselben Hofe dienendes Mädchen kennen, und knüpfte mit dieser um Ostern 1825, einen ehebrecherischen Umgang an, durch welchen nicht allein der eheliche Frieden gestört, sondern auch Abneigung und Widerwillen auf Seiten des Vogel gegen seine Frau erzeugt wurden.
              Diese Verhältnisse, einige verdächtige Aeußerungen des Vogel und der Umstand, daß derselbe in der Nacht, in welcher unzweifelhaft die That verübt, mehrere Stunden auf dem Hofe seines Brodherrn vermißt worden, veranlaßten sofort seine Verhaftung, und schon bei seiner ersten Vernehmung, am 6. Juli 1825, gestand er unter der umständlichsten Erzählung den Hergang der Sache
              daß er in der Nacht vom 3. auf den 4. Juli, gereizt durch einen beim Eintritt in die Wohnung seiner Frau entstandenen Wortwechsel, diese, in der Absicht, sie zu tödten, gefaßt und erdrosselt habe.
              Einige Umstände erregten zwar den Verdacht, daß Vogel mit längst vorher überlegtem Vorsatze seine Frau getödtet, und schon in dieser Absicht in jener Nacht die Wohnung derselben betrete habe; allein, diese erschwerenden Umstände läugnend, blieb er in dem wiederholten Verhör bei dem von ihm abgelegten Geständnisse, welches er auch gegen mehrere ihn im Gefängnisse Besuchende erneuerte.
              Sein mehrfach wiederholtes, freies, unumwundenes Geständniß war in Uebereinstimmung mit dem Befunde der Sachverständigen, und mit allen auf das Verbrechen Bezug habenden Umständen, welche auf das sorgfältigste ermittelt und aufgeklärt wurden.
              Dennoch wagte es Vogel während des Fortgangs der Untersuchung, diese seine Geständnisse gänzlich abzuläugnen; er heuchelte nicht allein Liebe und Zuneigung zu seiner Frau, verabredete jede nähere Bekanntschaft mit jenem Mädchen, welches während der Untersuchung geständlich von ihm ein Kind geboren, sondern er ging auch in seinem Frevel so weit, sogar seine Unterschrift unter den gerichtlichen Untersuchungs-Verhandlungen abzuleugnen.
              Auf einen solchen Widerruf der durch alle Umstände als wahr bestätigten Geständnisse konnte nicht Rücksicht genommen werden, und so wurde von dem Criminal-Senate des hiesigen, und dem zweiten Senate des Königlichen Ober-Landes-Gerichts zu Münster in beiden Instanzen gleichlautend erkannt:
              daß Inquisit Heinrich Vogel wegen des an seiner Ehefrau Anna Maria, geborne Kaiser, verübten Todtschlages, zum Richtplatze zu schleifen, und daselbst mit dem Beile vom Leben zum Tode zu bringen.
              Dieses Urtheil erhielt unter dem 17. vorigen Monats die Allerhöchste Bestätigung, und nachdem dasselbe am 19. d. M. publicirt worden, wurde heute Morgen 8 Uhr die erkannte Strafe vor dem Norden-Thore hieselbst vollzogen.
              In den letzten Augenblicken vor der Hinrichtung bestätigte Delinquent seine früher abgelegten Geständnisse, und ging dem Tode mit wahrer Reue über sein Verbrechen entgegen.

              Hamm, den 22. Januar 1829
              Königlich Preußisches Inquisitoriat
              Viele Grüsse
              Konni

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