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#1
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Seltsamer Hochzeitsmatrikeleintrag von 1826
Quelle bzw. Art des Textes: Hochzeitsmatrikeleintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 1826 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Nieder-Ullersdorf Namen um die es sich handeln sollte: Ender Liebe Mitforscherinnen und Mitforscher, Ich habe hier einen SEHR merkwürdigen Eintrag, und hoffe, dass vielleicht die Dinge, die ich nicht lesen kann, etwas Licht ins Dunkel bringe. Das Merkwürdige: Wenn sich hier der Pfarrer nicht verschrieben hat, soll hier ein 64jähriger eine 22jährige geheiratet haben, was ich sehr sehr merkwürdig finde. Es ist hier aber noch eine zusätzliche Notiz angegeben, vielleicht verrät diese mehr? https://ufile.io/utq82 Die Hausnummer ist die 84 am Anfang, also nicht die 64! Bei den Hochzeiten "drüber" steht auch immer das Alter bei dem, wo bei diesem Eintrag (der letzte auf der linken Seite) die 64 steht. Ich kann lesen: Josef Ender Bauer, ehel Sohn des Georg Ender, ???? (Beruf steht hier) in Glasendorf (heißt das Glasendorf???= und der Regina Lugin Eine Notiz die ich nicht lesen kann, verrät sie mehr? Thekla, ehel Tochter des Anton Jentschke Häusler hier und der Mariea Schwarzer ??? Danke im Voraus! ;-) Gruß, Steffen Geändert von SteffenHaeuser (21.01.2018 um 22:31 Uhr) |
#2
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Die Altersangaben der Beiden sind korrekt. 64 und 22.
Joseph Ender ist "Sohn des Georg Ender Bretschneider in Glasendorf u der Regina Luxin". Die Braut ist: "Thekla, ehel Tochter des Anton Jentschke Häusler v hier und der Maria Schwarzer v hier." Die Bemerkung lautet: "Die obervormundschaftliche Bewilligung sub __r Extr. jud. 332" Geändert von henrywilh (21.01.2018 um 23:20 Uhr) |
#3
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moin allsampten,
Kleiniges: des + Anton sub Nr. ext(ra) jud.(icium) 332 unter Nr. aussergerichtlich 332 , d.h. die Bewilligung ist behördlich ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts erteilt worden. |
#4
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Hallo!
Ich habe inzwischen den Sterbematrikeleintrag von Josef Ender gefunden, der das Alter 64 bei Hochzeit bestätigt (arme Frau - sie heiratet diesen alten Mann, er lebt dann noch 20 Jahre, er dann 89 - hier weicht die Altersangabe um 3 Jahre zur Hochzeit ab, laut Hochzeit muss er *ca. 1762 sein, laut Sterbematrikeleintrag * ca. 1759 - und sie 42, sie heiratet kurz darauf erneut, stirbt dann aber schon 6 Jahre später...). Vielen Dank nochmal! Gruß, Steffen |
#5
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... die Frau hat also bei dem Alten 20 Jahre lang gelebt und bei dem Jungen 6.
Welche Ehe war denn nun gesünder für sie? |
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