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#1
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![]() Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1900 Region, aus der der Begriff stammt: Oberpfalz Hallo liebe Mitforscher, in einem Taufeintrag aus dem Jahr 1900 fand ich neben den üblichen Angaben zu Eltern und Paten noch folgenden Zusatz: "subconditione rebaptizata" (ich hatte mir allerdings subconditiore notiert, aber das ist wohl falsch, muss wahrscheinlich subconditione heißen). Nach der Befragung von Google komme ich in etwa auf: unter Vorbehalt umgetauft, worunter ich mir allerdings jetzt nichts vorstellen kann. Kann es damit zusammenhängen, dass die Eltern erst einen Monat vor Geburt des Kindes geheiratet haben? Viele Grüße Mia |
#2
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![]() Hallo, Mia!
Guck mal hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...FpH_YbMSeqPoUQ Da steht dann: "s.cond.reb." Wofür könnte diese (lateinische?) Abkürzung stehen? sehr wahrscheinlich: sub conditione rebaptizatus (rebaptizata) heißt: "unter der Bedingung wiedergetauft (dass die erste (Not-)Taufe nicht gültig war)". Würde das für Dich "passen"? |
#3
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![]() Hallo Scheuck,
vielen Dank für die Info! Zitat:
Seh' ich das richtig, dass dann bei Geburt des Mädchens vorsichtshalber eine Nottaufe vorgenommen wurde, weil zu befürchten stand, dass es nicht lange überlebt? Und als sie dann doch am Leben blieb wurde sie noch einmal getauft. War das so üblich? Viele Grüße Mia |
#4
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![]() Mia,
Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten ![]() Da müssen die "Kirchen-Kenner" her ... |
#5
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![]() Hallo Scheuck,
Zitat:
![]() Danke für deine Hilfe, jetzt weiß ich ja schon mal, dass die erste Taufe (warum auch immer) nicht gültig war. Viele Grüße Mia |
#6
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![]() Hallo,
hier ist es erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sub_conditione Also: sub conditione rebaptizata = Unter der Bedingung noch einmal getauft, dass vermutet wird, dass die erste Taufe (Nottaufe) nicht fachgerecht durchgeführt wurde. "... bei vermutetem Fall stark korrumpierter Taufformel bei der Ersttaufe " bzw. die beiden Worte die Du schon erwähntest: "Unter Vorbehalt" noch einmal getauft, weil der Pfarrer nicht genau weiß, ob die Taufformel bei der Nottaufe bereits korrekt gesprochen wurde. Falls die Nottaufe korrekt gewesen war, wäre die wiederholte Taufe dann überflüssig bzw. wertlos, daher der Zusatz im Taufbuch, um dies zu kennzeichnen. |
#7
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![]() ... und die Nottaufe konnte auch jemand anderes machen als ein Priester - aber nur zu Not. Und wenn diese Not sich nachträglich als irrtümlich heraus stellte, ...
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#8
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![]() ....zum Beispiel konnte die Hebamme eine derartige Nottaufe vornehmen.
Die war dann von einem Pfarrer noch einmal "gesichert gültig" zu wiederholen. Ich habe diese sonderbare Form von "christlicher" Glaubensauffassung auch nie verstanden.... |
#9
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![]() Die war dann von einem Pfarrer noch einmal "gesichert gültig" zu wiederholen.
Das stimmt so nicht ! Die Taufe ist (wie dir Firmung und die Priesterweihe) ein einmaliges Sakrament und kann nicht wiederholt werden. Grundsätzlich ist der geweihte Priester zur Spendung der Sakramente zuständig. In Notfällen kann aber jeder getaufte Christ das Sakrament der Taufe spenden. Ebenso kann nur getauft werden wer lebt. Die Taufe sub cond. erfolgt also unter dem Vorbehalt, dass entweder die Nottaufe unwirksam war (z.B. fehlerhafte Taufformel). Formel: Si non baptizatus est....WENN du nicht (schon) getauft bist..." oder bei Zweifeln ob schon tot : Si vivis ....WENN du lebst Also keinesfalls eine Wiederholung. Und wenn diese Not sich nachträglich als irrtümlich heraus stellte, Dann ist die Nottaufe wirksam (wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen)....Putativnot ist aus der Sicht des Anwenders ein echter Notfall. Geändert von Huber Benedikt (12.03.2017 um 08:54 Uhr) |
#10
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![]() Korrektur zu oben:
Laut Lehrbuch des kath. Kirchenrechts kann die Nottaufe nicht nur von getauften Christen sondern auch von Häretikern gespendet werden: Zitat: Im Notfalle aber kann und darf jeder Mensch, auch der Häretiker und Ungläubige, taufen, wenn nur die notwendige Materie und Form angewandt wird und die „intentio faciendi, quod facit ecclesia" vorhanden ist. Doch haben dabei unter sonst gleichen Umständen Christen vor NichtChristen, Kleriker vor Laien, Männer vor Frauen den Vorzug. Besonders häufig kommen Hebammen in die Lage, die Nottaufe erteilen zu müssen. Daher haben die Bischöfe dafür zu sorgen, daß dieselben hierüber durch die Pfarrer unterrichtet werden. Sich selbst kann niemand taufen ' Geändert von Huber Benedikt (12.03.2017 um 08:51 Uhr) |
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