Taufe in zwei Kirchenbüchern eingetragen

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  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 509

    Taufe in zwei Kirchenbüchern eingetragen

    Liebe Kollegen,

    Ich stolpere über einen doppelten Kirchenbucheintrag und weiß nicht, ob das üblich war?

    Meine Großmutter wurde 1874 in Augsburg geboren und evangelisch getauft. Der Taufeintrag liegt mir vor. Jetzt stieß ich aber auf ihren Taufeintrag im Taufbuch der Hofgemeinde Weimar. Ausdrücklich dort auch mit der Angabe, Geburtsort und Taufort seien in Augsburg. Ich habe fünf Jahrgänge durchgesehen und fand zwei solche Fälle, wobei im anderen die Wohnadresse in Weimar lag.
    Der Vater meiner Großmutter wurde 1838 in Weimar geboren und lebte dort bis 1855. Sein Vater hatte den Wohnsitz in Weimar bis 1865. Also die Verbindung zu Weimar besteht schon. Allerdings waren sie vorher in der Stadtkirche/Herderkirche gewesen. Ich vermute, sie müssen später Mitglied der Hofkirche geworden sein, nur erklärt mir auch dies nicht, weshalb der Augsburger Taufeintrag in Weimar dokumentiert ist. War es vielleicht gängige Praxis, auswärts geborene im Heimatkirchenbuch einzutragen? Da hätten doch aber die Kirchenbücher voll sein müssen mit solchen "Fremdeinträgen"?

    Besten Dank und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von MarthaLU; 30.11.2023, 16:37.
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    du solltest immer ausgiebiger in vorleistung gehen, z.b. über die religion.
    ich erkläre es dir aus katholischer sicht, und aus sicht eines evangelischen mitr augsburger bekenntnis.


    sie verließen beide ihren heimatort und heirateten am neuen ort.
    die katholische ließ sich vorher am heimatort von der pfarre entlassen und am ort ihrer frischen einbürgerung neu einschreiben, mit hinweis auf ihren herkunftsort.


    der evangelische wurde lediglich im heimatort mit seiner hochzeit eingetragen, die genauen angaben fand man aber in der stadt der heirat, er kehrte später mit gattin in seine heimat zurück. seine dortige geburtskirche wusste bei seinem tod durch die eingetragene heirat, dass er eine witwe hinterließ und wie sie hieß.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • MarthaLU
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2013
      • 509

      #3
      Hallo Sternap,

      Danke für Deine Überlegung. Und Du hast natürlich recht, die Konfession hätte ich nennen müssen. Habe ich vergessen, weil bedeutungslos. Beides sind evangelisch-lutherische Kirchen, die Heilig-Kreuz in Augsburg und die Jakobs in Weimar.

      Die Einträge sind auch inhaltlich gleich. Er stammte wie gesagt aus Weimar, die Braut aus Braunschweig, und sie lebten seit 1873 in Augsburg, zuvor mehrere Jahre in der Schweiz. Ihr erstes Kind, ein Junge, war in Bern geboren, er taucht nicht auf im weimarischen Kirchenbuch. Das Ehepaar ist nie nach Weimar zurückgezogen. Ich denke immer, es könnte zu tun haben mit dem Status Sachsen-Weimar-Eisenachs, aber das war 1874 ja schon Bundesstaat. Mehr fällt mir nicht ein.
      Zuletzt geändert von MarthaLU; 30.11.2023, 18:09.

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      • MarthaLU
        Erfahrener Benutzer
        • 13.02.2013
        • 509

        #4
        Ich habe nochmal die Unterlagen angeguckt. Es gibt eine Bestätigung Ende 1872, dass er Untertan in Sachsen-Weimar-Eisenach ist. Und es gibt eine Aufenthaltsanzeige Anfang 1873 in Augsburg, wo als Heimatort und Heimatbehörde Weimar genannt ist. Damit muss es wohl zu tun haben.

        Nur wenn es so war, dass auswärtig Geborene in Weimar im Kirchenbuch eingetragen wurden, dann müsste es doch mehr Fälle geben? Und wie kam er dann von der Herderkirche Weimar, wo er geboren war, ausgerechnet zur Hofkirche?

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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4072

          #5
          Zitat von MarthaLU Beitrag anzeigen
          Und wie kam er dann von der Herderkirche Weimar, wo er geboren war, ausgerechnet zur Hofkirche?

          die pfarrersstelle kann vakant gewesen sein, wahrscheinlicher scheint mir ein gesellschaftlicher aufstieg, mit kontakt zur pfarre am hof.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • MarthaLU
            Erfahrener Benutzer
            • 13.02.2013
            • 509

            #6
            Hallo Sternap,
            Ich habe ja gar nicht so viel Erfahrung mit Kirchenbüchern und daher war ich unsicher, ob so ein Eintrag im Heimatkirchenbuch bei auswärts Lebenden normal sei. Da auch hier niemand das zu kennen scheint, wohl eher nicht. Daher habe ich gerade an die Kirchgemeinde Weimar geschrieben,vielleicht waren es ja spezielle Statuten der Hofgemeinde, so vorzugehen. Ich werde berichten.

            Dir nochmals herzlichen Dank!

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #7
              Zitat von MarthaLU Beitrag anzeigen
              Hallo Sternap,
              Ich habe ja gar nicht so viel Erfahrung mit Kirchenbüchern und daher war ich unsicher, ob so ein Eintrag im Heimatkirchenbuch bei auswärts Lebenden normal sei.
              wie es eingetragen wurde, war unterschiedlich, aber dass es vermerkt wurde, ist korrekt.
              meistens ist es eine notiz beim taufeintrag, der kirchenoberste konnte jedoch verfügen, dass im hochzeitsbuch ein eintrag erfolgte, nur dort oder zusätzlich.
              damit verhinderte man bigamie, bei katholiken verunmöglichte man so eine wiederverheiratung nach einer trennung,denn die ehe galt für sie erst mit dem tod des ehegatten als aufgelöst.
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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              • RLP-Peter
                Erfahrener Benutzer
                • 09.01.2023
                • 660

                #8
                Hallo Martha,

                ein Detail fehlt: Wann wurde denn der Eintrag im Weimarer KB vorgenommen?

                Wenn Deine Großmutter beispielsweise am 1. April 1874 in Augsburg geboren und am 5. April getauft wurde, mit welchem Datum erfolgte dann der Eintrag in Weimar, auch zum 5. April? Nein, doch erst viel später, oder?

                Dann hat der Augsburger Pfarrer, weil die Familie zum Zeitpunkt der Tf NICHT zu seiner Gemeinde gehörte, die Tf nach Weimar gemeldet, weil sie eigentlich nach dort eingepfarrt war - das habe ich dann auch noch nicht gehört/gelesen.

                Grüße,
                Peter.

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                • MarthaLU
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.02.2013
                  • 509

                  #9
                  Hallo Peter,
                  Danke, ich habe nochmals gelesen. Also sie hieß Elsa Charlotte Sophie von Gerstenberg, nicht adlig, geb. am 25. 03. 1874, getauft am 16.04.1874. Ich denke, Du hast recht, die Taufe wurde etwa vier Wochen danach nachgemeldet in Weimar, wie man an den Daten anderer Taufen sieht. Und das muss wohl bedeuten, dass dies eine Regelung der Hofgemeinde Weimar war, auswärtige Taufen auch einzutragen. Wenn es spezielle Statuten nur dieser Gemeinde waren, erklärt sich auch, dass das äußerst selten vorkam.
                  Falls Du Archion hast, es ist im Traubuch der Hofgemeinde Weimar 1870-1885 die S.96.
                  Die Sache ist auch nicht nur kurios wegen des doppelten Taufeintrags. Es handelt sich um meine Lieblingsvorfahren, eine Familie, die als Fälscher bekannt geworden war. Mittlerweile fand ich auch noch den Heiratseintrag von Karls Vater, Heinrich von Gerstenbergk sowie den Heiratseintrag von Karls Schwester. Meines Erachtens muss das bedeuten, sie waren in allem Ernst Mitglied dieser Hofgemeinde. Und das waren sie vor den Schillerfälschungen eben nicht.
                  Zuletzt geändert von MarthaLU; 02.12.2023, 10:13.

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                  • RLP-Peter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.01.2023
                    • 660

                    #10
                    Hallo Martha,

                    die Sache bleibt kurios.

                    Es gilt doch der Grundsatz: Es trägt der Geistliche die Amtshandlung in sein KB ein, der sie auch durchgeführt hat. Davon gibt es natürlich wieder Ausnahmen; sei es im Bezug auf das Militär, da gab es ja vor allem in Preußen eigene Militärkirchenbücher, oder sei im Bezug auf die Konfession, wenn der Familienvater sein Kind auswärts beim ev. Pfarrer taufen ließ, er aber dem "ungeliebten" kath. vor Ort eine Tf-Gebühr entrichten mußte, die dieser in sein Tf-KB dann auch noch vermerkte.

                    Damit hat aber Dein Fall nichts zu tun.

                    Noch ein anderes Problem: Im Frühjahr 1874 gab es weder in Weimar noch in Augsburg Standesamtsregister. Somit gab es zur Geburtenerfassung im Dt. Reich dort nur die KB. Mit zwei Einträgen wären dann auch zwei Kinder erfaßt worden. Es sei denn, der Weimarer Pfarrer trug die Augsburger Tf bei sich ohne Numerierung ein, so daß es bei der Geburtenerfassung bei einem Kind geblieben wäre.

                    Ich habe im Moment kein Archion - ist das so, also ohne laufende Durchnumerierung?

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                    • MarthaLU
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.02.2013
                      • 509

                      #11
                      Hallo Peter,
                      Vielen Dank nochmals, jetzt sehe ich klarer. Ja, die Nummer fehlt. Und ich habe gerade ausführlich andere Einträge angeguckt, wo ebenfalls die Nummer fehlt oder die auswärts stattfanden. Dabei fand ich eine Anmerkung des Pfarrers zu einer unehelichen Geburt in Erfurt, dass man ihm die Paten nicht genannt habe im Schreiben. Es ist also wohl so, wie ich spekuliert hatte, dass in dieser Kirche auswärtige Geburten ausführlich mit ins Taufbuch geschrieben wurden. Bei den anderen wenigen Auswärtigen ist immer ein Bezug zum Staat vermerkt, ein Gerichtsbote, ein Staatsanwalt, der Regisseur des Hoftheaters. Von meinen lieben Gaunern ist mir allerdings da bisher nichts bekannt.
                      Und sogar der bereits im März 1865 in Erfurt getaufte noch uneheliche Sohn Heinrich von Gerstenbergks,(sie heirateten erst Ende 1865) steht im Taufbuch der Hofgemeinde. Mit der Anmerkung, der Vater habe den Eintrag nachträglich erbeten, im Dezember 1865 nach der Heirat, und diesmal steht da auch die fortlaufende Nummer 322. Im Erfurter Taufeintrag der Michaeliskirche, (dort fand die Taufe tatsächlich statt) kann ich es schlecht erkennen, aber vermutlich Nr. 17. Dort ist das Kind als unehelich getauft und der Vater gar nicht erwähnt. Das heisst, dieses Kind ist 1865 tatsächlich doppelt erfasst worden?
                      Zuletzt geändert von MarthaLU; 03.12.2023, 17:02.

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                      • Horst von Linie 1
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.09.2017
                        • 19759

                        #12
                        Großherzog als Taufpate? Vielleicht war es das fünfzehnte Kind. So war der Bundespräsident heute Pate bei ...(Drillingen?) ist.
                        Diese Eintragungen von auswärts geborenen Kindern könnten vorgenommen worden sein, um ihnen die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Heimatrecht zu ermöglichen. Für den Fall, dass sie mittellos wurden.
                        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                        Und zum Schluss:
                        Freundliche Grüße.

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                        • MarthaLU
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.02.2013
                          • 509

                          #13
                          Oh ja, diese Erklärung klingt richtig. Die anderen weimarischen Kirchen taten es nicht. Aber diese Hofkirche war ja der Ort der Prominenz und des Reichtums. Danke für den Hinweis!
                          (Die Sache mit den Taufpaten, nein, leider nein. Es war das zweite Kind der beiden, und es deutet vieles darauf hin, dass man den Knaben einem Adligen unterschob, um Alimente zu erhalten.)
                          Zuletzt geändert von MarthaLU; 03.12.2023, 17:03.

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