Wie lange galt eine Dimissio?!

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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1075

    Wie lange galt eine Dimissio?!

    Hallo liebe Forensler,

    normalerweise finde ich die Eintragung einer Ehe am gleichen Tage oder ganz wenige Tage nach dem entsprechenden Entlassungseintrag in der Heimatpfarrei des Entlassenen.

    Nun habe ich den Fall, daß am 02.04.1780 Georg Cramer entlassen wird, um Elisabeth Fenz zu heiraten.

    Erst am 11.08.1780 finde ich in der entsprechenden Pfarrei den Heiratseintrag eines Georg Steinmann mit der Elisabeth Fenz.
    Ich finde im Zeitraum April–August keinen Sterbeeintrag eines Georg Cramer, was überhaupt nichts bedeuten muß: Ich bin in einem Hofnamen-Gebiet unterwegs, Georg Cramer und Georg Steinmann sind höchstwahrscheinlich dieselbe Person.

    Ist es möglich, daß ein Paar erst 4 Monate nach erteilter Entlassung heiratet? Habt ihr das auch schon gehabt?

    Viele Grüße
    Jens
    Meine Ahnen
    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"
  • Kuba-Herbert
    Benutzer
    • 09.09.2023
    • 7

    #2
    Hallo Jens,

    die Gültigkeit eines Taufscheins zu Eheschließung wird meines Wissens nach heute vom jeweiligen Bistum geregelt. Welche Regelungen zu der Zeit und in Deinem Ort galten, weiß ich nicht aber heute heißt es:
    Auf katholisch.de (Deutsche Bistümer) darf der Taufschein zur Trauung nicht älter als 6 Monate sein.
    Beim Bistum Linz wird ein aktueller Taufschein gefordert, für das Erzbistum Wien habe ich keine Regelung gefunden.
    Mit 4 Monaten liegts Du innerhalb der Zeitspanne.
    Gruß aus Bochum

    Herbert

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