1851, Böhmen: Heirat erst 14 Jahre nach Geburt des Kindes, mögliche Gründe?

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  • Feldsalat
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2017
    • 1078

    1851, Böhmen: Heirat erst 14 Jahre nach Geburt des Kindes, mögliche Gründe?

    Hallo zusammen,

    ich befasse mich noch keine drei Wochen mit Ahnenforschung, bin aber schon auf einige uneheliche Kinder gestoßen, bei denen im Geburtseintrag kein Vater genannt ist.

    Gestern allerdings bin ich auf einen Geburtseintrag gestoßen, bei dem ich nicht schlecht gestaunt habe:



    Der zweite Eintrag ist es. Die Tochter Rosalia ist 1837 geboren, und erst 1851 haben die Eltern geheiratet

    Ich dachte immer, man hatte es früher sehr mit Sitte und Moral und bloß nicht vor der Ehe ......

    Habe ich da völlig falsche Vorstellungen?

    Was könnten denn die Gründe sein, daß zur damaligen Zeit erst so lange nach der Geburt geheiratet wurde?

    Schönen Tag euch allen,
    Feldsalat
    Zuletzt ge?ndert von Feldsalat; 07.09.2017, 08:37. Grund: Link repariert
  • renatehelene
    • 16.01.2010
    • 1983

    #2
    Hallo Feldsalat,

    leider funktioniert der Link bei mir nicht, so daß ich den Eintrag nicht sehen kann.
    Aber woher hast Du die Erkenntnis, daß die Eltern erst so spät geheiratet
    haben?

    Welchen Beruf hatte denn der Vater?

    Kommentar

    • katrinkasper

      #3
      Zitat von Feldsalat Beitrag anzeigen
      Was könnten denn die Gründe sein, daß zur damaligen Zeit erst so lange nach der Geburt geheiratet wurde?
      Guten Abend,
      ein fehlender Heiratskonsens.
      Zukunftsfähigkeit – hört man allerorten – hänge zuvörderst von der demographischen Lage ab. Folglich wird immer seltener über die Gesellschaft und vom sozialen Wandel berichtet und stattdessen vermehrt über die Bevölkerung informiert und eine Umkehr der demographischen Entwicklung angemahnt. Oft werden auf diese Weise soziale Phänomene zu demographischen Fakten erklärt: die Demographisierung des Gesellschaftlichen. Dieser Band will den Prozessen der Demographisierung nachspüren und fragt explizit auch nach den Chancen des demographischen Wandels.

      Kommentar

      • Feldsalat
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2017
        • 1078

        #4
        Komisch, bei mir funktioniert der Link.

        @renatehelene
        Im Geburtseintrag ist ein Vermerk zur Vaterschaftsanerkennung nach geschlossener Ehe 1851.

        Im Geburtseintrag kann ich den Beruf nicht lesen, im Heiratseintrag steht "Wirtschaftsbesitzer".

        Und hier ist der Heiratseintrag, der erste Eintrag auf der Seite:



        @katrinkasper
        Der Begriff Heiratskonsens ist mir neu, danke dafür, vielleicht war das ja der Grund?

        Schönen Abend,
        Feldsalat
        Zuletzt ge?ndert von Feldsalat; 07.09.2017, 08:38. Grund: Link repariert

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        • katrinkasper

          #5
          Guten Abend,
          leider funktionieren beide Links nicht.

          Kommentar

          • Valentin1871

            #6
            Zitat von Feldsalat Beitrag anzeigen
            Komisch, bei mir funktioniert der Link.
            Die URLs eignen sich nicht zur Weitergabe.
            Oben bei Vademecum auf das Ketten-Icon klicken, dann wird ein Perma-Link angezeigt. Bitte diesen verwenden!

            Kommentar

            • Feldsalat
              Erfahrener Benutzer
              • 20.08.2017
              • 1078

              #7
              Danke für den Hinweis auf den Perma-Link, hier also noch ein Versuch.

              Geburtseintrag Rosalia Tietze 1837:


              Heiratseintrag Karl und Magdalena Tietze 1851:

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              • katrinkasper

                #8
                Guten Abend,
                1837 wird der Vater als BESPANTER bezeichnet. Fehlt wohl ein Verdoppelungsstrich über dem N.

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                • Ysabell
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.09.2008
                  • 259

                  #9
                  Gerade im Landwirtschaftlichen Bereich ist das meiner Erfahrung nach fast eher die Regel als die Ausnahme gewesen (Bereich Mecklenburg Schwerin). Geheiratet werden durfte erst nach Übernahme des Hofes und anderer Bedingungen das war nicht selten relativ spät zum Familie gründen in damaliger Zeit. Meine Urgroßmutter (*1901) war bereits das 4. Kind ihrer Eltern und als erstes (knapp) ehelich geboren. Da war mein Ururgroßvater bereits 36 Jahre alt, seine Frau 34. Auf das Heiraten konnte man warten, auf's Kinder zeugen nicht. Die mussten schließlich rechtzeitig alt genug sein um später ihrerseits den Hof zu übernehmen und die altgewordenen Eltern zu versorgen.
                  Dasses in früheren Zeiten immer sittsam zuging mag auf gewisse Kreise zutreffen, in denen Jungfräulichkeit zumindest bei der Frau erheblichen Einfluss auf die Heiratschancen hatte, bei der einfachen Bevölkerung siegte aber oft eher der Pragmatismus vor der Sittsamkeit. Problematisch wurde es für die Frauen meist nur dann wenn der Vater sich nicht zum Kind bekannt hat.

                  Kommentar

                  • nav
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.03.2014
                    • 710

                    #10
                    Ich habe auch einen Fall, in dem von 1884 bis 1896 sechs Kinder geboren wurden und die Eltern erst 1914 geheiratet haben. Sogar der Name eines Enkelsohns musste dann noch geändert werden. Man stelle sich vor, eine der Töchter hätte 1913 ein Kind bekommen und 1915 den Vater geheiratet...

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