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#1
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Pachhofer marriage in Vienna, 1905: what do all the addenda say?
Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1905 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wien 01. St. Augustin Namen um die es sich handeln sollte: Rudolf Pachhofer (As usual, apologies for writing in English; I can understand German, but not write/speak it.) It turns out the reason I couldn't find this guy's marriage based on the note on his birth record is that the note got the year wrong: the marriage was in 1905, not 1925. http://data.matricula-online.eu/de/o.../02-17/?pg=225 Pfarre/Ort 01., St. Augustin Signatur 02-17 Buchtyp Trauungsbuch Datum von 1. Januar 1899 Datum bis 31. Dezember 1905 02-Trauung_0223 18. [not even going to try the officiant(s).] Zeit: 27. April Bräutigam: Pachhofer Rudolf, Oberleutnant in k.u.k. W?? reg. Freiherr v. Raumberg Nr. 8. gebor. zu Wien Pf. St. Ulrich am 23. März, 1879, zustg. nach Rohatyn in Galizien, ehl. Sohn das Julius Pachhofer, Kaufmannes & das Michaela Anna geb. Schill. Beide kathol. Wohnort: Rohatyn in Galizien Kathol., 26 Jahre, ledig Braut: Sobotka Gertrude Barbara, Private, geb. zu Wienersdorf bei Baden in N.O. am 9. August, 1883, zuständig nach Wien, ehel. Tochter das Moriz Sobotka, Kaufmannes & das Sophie, geb. Bumm?? /alia d??/ Wohnort: I. Canovagasse 7. Kathol., 21 Jahre, ledig Beistände: ??? Forster Oblt? U.R.8. Zborów Galizien; Rudolf Sch?? Kaufmann Wien III Th??gasse 8 Anmerkungen: Verkündet [??? announced once on 23 April 1905, dispensation for the other two announcements?] Heirats-Documente: [??? something about Lemberg? Then something about k.u.k. Feldsuperiorat, then something about both birth certificates, and the year 1905 several times, then something about military and war ministry?] "die in d. Pfarrkirche St. Augustin, Wien, I, am 27. April [1925 crossed out] 1905 zwischen Rudolf Pachhofer und Gertrude Sobotka geschlossene, aber nicht ... Ehe ... .... 31 März 1942 ?? 1956/35, ... ... XII. ... ..." (... .... in Wien, ... 26. V. 1942, Z. 2739) ... ... Standesamt 7 Wien, Wieden am 4.6.1940 .. 2. Ehe geschlossen Standesamt 7 Wien, Wieden 4.6. 1940, Nr 349/40 "... die ... des ... vornamens "Sara" angezeigt." ... in Wien Ia-P-22422/1940 von 7.VI.1943. --- As you can see, I can mostly figure out the original marriage entry, but the remarks and addenda are proving too difficult for me. |
#2
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Hallo,
Bräutigam: Pachhofer Rudolf, Oberleutnant in k.u.k. Ulanenreg. Beistände: Heinrich Forster Oblt? U.R.8. Zborów Galizien; Rudolf Scherer Kaufmann Wien III Thongasse 8 Verkündet in hies(iger) Pfarre am 23. April 1905 mit Dispens vom II. und III. Aufgebot v. Trauung in geheiligter Zeit n. W. Z.e. Ord. dto 20. IV. 1905 Z 2880 u. v. mag. Bezirksamte I. dto 20.IV.1905 Z 22122 Bezirkshauptmannschaft Lemberg dto 22. IV. 1905 Verkünd Entlaßschein d. k.u.k. Feldsuperiorats dto 24.IV.1905 Z 439 Beide Taufscheine, Wohnungszeugnis, Heimatschein d. Braut v. W Mag dto 20.IV.1905 Z. 172/I. Großjährigkeitserklärung der minderjährigen Braut dto 15.IV.1905 Z 36467 Trauungs Legitimation vom Obersten Militärgerichtshof Abt. A No. 999 dto 14. IV. 1905 Ehebewilligung des k.u.k. Reichsministeriums Abt 1 dto 7. III. 05 Nr 1567 "die in d. Pfarrkirche St. Augustin, Wien, I, am 27. April [1925 crossed out] 1905 zwischen Rudolf Pachhofer und Gertrude Sobotka geschlossene, aber nicht vollzogene Ehe wurde laut Reskript der heiligen Sakramentenkongregation vom 31 März 1942 Zahl 1956/35, durch den heiligen Vater, Papst Pius XII. für den kirchlichen Bereich dispensatis, gelöst" (Mitteilung vom Ordinariat in Wien, vom 26. V. 1942, Z. 2739) dieselbe hab beim Standesamt 7 Wien, Wieden am 4.6.1940 die 2. Ehe geschlossen Standesamt 7 Wien, Wieden 4.6. 1940, Nr 349/40 "hat die Annahme des zusätzlichen vornamens "Sara" angezeigt." ... in Wien Ia-P-22422/1940 von 7.VI.1943. LG Christine |
#3
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Ich glaube, es geht JPmiaou auch um Informationen zu dem, was in den Anmerkungen steht.
ehl. Sohn des Julius Pachhofer, Kaufmannes & der Michaela Anna geb. Schill ... geb. zu Wienersdorf bei Baden in N.Ö. (=Niederösterreich) ... ehel. Tochter des Moriz Sobotka, Kaufmannes & der Sophie, geb. Brumm /alia desunt/ ... Beistände: Heinrich Forster Ob(er)l(eutnan)t U.R.8. Zborów Galizien; Rudolf Scherer Kaufmann Wien III Thongasse 8 "Verkündet in hiesiger ..." bedeutet, dass ein Dispens erteilt wurde, nach dem ein einmaliges Aufgebot in der Pfarrkirche am Ort ausreichte, anstatt der üblichen drei. Die folgenden Zeichen erläutern, wer den Dispens erteilt hat, welche Aktennummer er hat und wo er selbst -also das Original- in den Akten vermerkt wurde. Der "Entlaßschein" gehört noch zur Abteilung "Verkündet", deswegen die Abkürzung davor: Der Bräutigam war beim Militär, hat für die Trauung einen "Entlass-Schein" bekommen, war also zur Hochzeit von Dienst frei. Die "Heirats-Documente ..." beginnen mit den Taufscheinen. Die notar(ielle) Großjährigkeitserklärung der Braut war notwendig, da sie das zu damaliger Zeit erforderliche Alter um volljährig zu sein noch nicht erreicht hatte. Meistens erklären dann die Eltern das Einverständnis, hier ist es anders. Man könnte überlegen, warum das so ist. Auch hier, wie ebenso bei der Trauungslegitimation, geben die nun folgenden Kürzel an, wer beteiligt war und wo die Unterlagen zu finden sind. dieselbe hat beim Standesamt 7 Wien, Wieden am 4.6.1940 die 2. Ehe geschlossen Gertrude Barbara hat zum zweiten Mal geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war sie aber -das ist aus den übrigen Vermerken herauszulesen- nicht Witwe, sondern hat sich von ihrem ersten Mann standesamtlich scheiden lassen. Normalerweise sollte hier auf die entsprechenden gerichtlichen Unterlagen verwiesen werden, wie das vorher immer geschehen ist, allerdings fehlt das hier. Deshalb ist nicht erkennbar, wann die erste Ehe zivilrechtlich geschieden worden ist. Kirchlich war sie weiterhin verheiratet mit ihrem ersten Mann, deswegen wird der zweite auch nicht mit Namen genannt. Sie hat sich aber darum bemüht, diese erste Ehe zu lösen. So einfach ist das nicht, vor allem nach über 30 Jahren, denn nach katholischer Lehre ist eine Ehe bis zum Tod eines der Eheleute unauflöslich geschlossen; sie ist nur dann auflösbar, wenn sie nicht vollzogen worden ist. Man muss also "nachweisen", dass man die ganze Zeit nur nebeneinander gelebt hat, die Beziehung rein platonischer Art war und dass man deshalb eigentlich gar nicht verheiratet war. Schwierig auch deswegen, weil Trauungen unter der Voraussetzung gespendet werden, dass man die Ehe dann auch vollzieht, damit Kinder kommen und so der Fortbestand gesichert ist. Das bedeutet für den vorliegenden Fall gleichzeitig, dass aus der Ehe zwischen Rudolf Pachhofer und Gertrude Sobotka keine Kinder hervorgegangen sein dürften. - Zwei Jahre nach der zweiten standesamtlichen Trauung wurde das kirchliche Verfahren (es ist wie ein ordentliches Gerichtsverfahren aufgebaut, also wirklich aufwendig) für Gertrude Sobotka erfolgreich abgeschlossen, als Grund wird präzise angegeben, die geschlossene Ehe sei eine "aber nicht vollzogene" gewesen. Jetzt konnte sie auch kirchlich erneut heiraten (in der Logik dahinter: überhaupt erst zum ersten Mal wirklich heiraten). Das ist allerdings nicht geschehen, sonst wäre es hier vermerkt. Vielleicht sollte es noch erfolgen? Möglicherweise verhindert durch das, was nun folgt: Der Eintrag von 1943 hat mit den Rassegesetzen der Nationalsozialisten zu tun, die aus der wirren Ideologie dieser Leute kommen und ein weiteres trauriges Zeugnis dafür sind, wie irrsinnig diese Menschen waren. Im Deutschen Reich war schon 1938 eine Verordnung erlassen worden und in Kraft getreten, nach der Juden, die keine jüdischen Namen führten, den Vornamen Israel (Männer) bzw. Sara (Frauen) hinzufügen mussten. Nach dem Anschluss Österreichs wurde die Geltung dieses Gesetzes im Jahr 1939 auch auf dieses Gebiet ausgedehnt. Die Männer und Frauen waren verpflichtet, sich bei den Behörden zu melden und den zusätzlichen Vornamen eintragen zu lassen. Dass Getrude Sobotka erst im Jahr 1943 diesen Schritt geht wird darauf hindeuten, dass sie "nur" Teiljüdin war. Das liegt schon durch den Eintrag 1905 zum Taufschein nahe, denn dieser wie auch das erfolgreiche Nachsuchen um einen Ehedispens ab spätestens 1940, vermutlich aber schon früher, bedeutet, dass sie als Katholikin anerkannt war. - Der "kleine" Ariernachweis reichte bis in die dritte Generation, also Eltern und Großeltern, von denen man Geburts- oder Taufurkunden und die Heiratsurkunden vorlegen musste, der "große" war bis zum Jahr 1800 zurückzuführen. Was hier für Familie Sobotka galt, das kann man anhand dieses Eintrages nicht erkennen. Es ist also nicht klar, ob eines der Großeltern jüdisch war oder die Konversion noch weiter zurück lag. Geändert von Ulpius (30.05.2019 um 23:01 Uhr) |
#4
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A belated Thank You! to Sinhuber and Ulpius for their transcriptions and extensive explanations.
(I lost track of the notes for this family line. I remembered the bit about Israel/Sara, but couldn't find where I had encountered it until the forum software greeted me with a "you have unsolved posts" message.) |
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