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Geburtsurkunde: Kind vorzeigen
Hallo,
auf der mir vorliegenden Geburtsurkunde aus dem Jahr 1831 für den Ort Eschweiler steht schon als Vordruck: welcher mir ein Kind ................. Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den ........................ geboren ist. Für Bitburg lautet der Vordruck: Das Geschlecht des mir vorgezeigten Kindes ist für ............. anerkannt worden. War es in anderen Gegenden auch Pflicht, das Kind vorzuzeigen? Viele Grüsse und einen schönen Ostersonntag Marlies |
#2
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RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen
Guten Tag
Dieses konnte ich bei mir nicht feststellen. Im Gebiet um Stade (Niedersachsen) ging der Nachbar zum Standesbeamten oder vorher zu Kirche und zeigte einfach nur die Geburt des Kindes von xy an. Im Bayrischen Raum (westlich München) war es ebenso. Gruß Hugo |
#3
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RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen
Hallo Hugo,
aus anderen Gegenden wie Eichsfeld, Donaueschingen oder Niederbayern kenne ich das auch nicht, scheint wohl eine Eigenart zu sein, die Napoleon in "seinen" Gebieten eingeführt hat, dort gabs ja schon um einiges früher "Standesämter" Viele Grüße und einen schönen Ostermontag Marlies |
#4
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RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen
Hallo Marlies, ich habe einen Geburtsakt aus dem Jahre 1844 aus Alsweiler, Kreis St. Wendel. Das Kind wurde dem Bürgermeister, der zugleich Zivilstandsbeamter war ein Kind vorgezeigt. Er bestätigte, dass das Kind weiblichen Geschlecht sei. Nach der Vorzeigung des Körpers, wurde der Geburtsakt ausgefertigt und von den anzeigenden mit unterschrieben.
Mit besten Grüßen Norbert |
#5
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RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen
Hallo,
ich habe einige Geburtsanzeigen aus den Jahren 1844 - 1935 aus Sompolno, Polen. In denen steht auch die Formulierung "und zeigte uns ein Kind männlichen/weiblichen Geschlechts". Meistens wurden diese Anzeigen jedoch ein paar MOnate bis zu einem Jahr nach der Geburt gemacht, wahrscheinlich wurde dann das Kind wirklich mitgebracht und vorgezeigt. Viele Grüße Petra |
#6
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Im Rheinland, wo es seit 1794 linksrheinisch und 1810 rechtsrheinisch Standesämter gab, gehörte das Vorzeigen des Kindes zur Anmeldung. Mein Mann hat etliche solcher Urkunden. Gewöhnlich wurde das Baby vom Vater und einem Zeugen (Nachbar oder Verwandter) gebracht, oft erst einen Tag nach der Geburt, und mussten beim Bürgermeister ausgepackt werden, um zu beweisen, dass es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelte.
Der Hintergrund war, dass keine Jungen als mögliche spätere Soldaten unterschlagen werden sollten. Ich habe mir oft versucht vorzustellen, wie das dann beim Bürgermeister zugegangen ist. Auf dem Weg dorthin mag so ein Baby ja geschlafen haben, aber spätestens beim Auspacken wurde es ja wohl wach und hatte dann vermutlich auch Hunger! Keine Ahnung, wie die Männer diese Situation gemeistert haben, wenn die Mütter noch zu Hause im Wochenbett lagen... die Mairie war ja auch oft ein gutes Stück entfernt, keine Pampers, kein Fläschchen, kein Auto... |
#7
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Hallo,
ich habe auch einige Zivilstands-Urkunden (Raum Hunsrück) aus diesem Zeitraum, wo extra vermerkt ist, daß das Kind vorgezeigt wurde. Und ich habe mir auch überlegt, wie das so zugegangen ist. Es kommt ja noch hinzu, daß es in Gegenden wie dem Hunsrück viele Orte gab, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, und dann vielleicht noch Winter ..... Dort herrscht ja eher ein rauhes Klima. Ich habe mir dann vorgestellt, wie das arme Wurm, kaum einen Tag alt, durch Wind und Wetter und Schnee zum nächsten Standesamt geschleppt wurde. Man weiß nicht so recht, wer sich da unwohler gefühlt hat, das Baby oder die Männer..... Allerdings denke ich, sie hatten sicher eine Frau dabei, Tante, Oma, zukünftige Patin, oder so. Die erscheinen bloß nicht in der Urkunde. Zuerst dachte ich, weil Frauen nicht berechtigt waren, als Zeugen aufzutreten. Dann fiel mir aber ein, daß ich Heiratsurkunden aus der gleichen Zeit und Gegend habe, in denen ausdrücklich die Zustimmung beider Eltern, also auch der Mutter, festgestellt wurde. Ich denke aber trotzdem, daß es etwas mit der rechtlichen Stellung der Frau zu tun hat. Grüße Gisela |
#8
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Hallo roi und Gisela,
auch bei mir waren es stets der Vater und 2 männliche Zeugen, die das Kind dem Bürgermeister "vorstellten". Das Alter der Zeugen reicht bis 72(!) Jahre, in diesem Fall hatte man sich wohl auch noch um einen sagen wir mal älteren Herrn zu "kümmern". Für weitere Wege wird man wohl schon ein "Fahrzeug" (Heuwagen, Schlitten usw.) benutzt haben, und ich denke auch, dass ein weibliches Wesen dabei war: Nachdem früher die Kinder mit allem drum und dran "Frauensache" waren, kann ich mir schlecht vorstellen, dass Papa das Kind nach dem Vorzeigen wieder ordentlich gewickelt hat, um einen u.U. längeren Rückweg anzutreten. Und so manches Mal wird sich wohl auch ein bestimmtes "Düftchen" im Zimmer des Bürgermeisters breit gemacht haben Gruß Marlies |
#9
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Hallo,
Gesetzesausgaben des Code Civil, hier: Von den Geburts-Acten, Artikel 55 - 57: Jede Geburt soll in den ersten drey Tagen nach der Niederkunft dem Beamten des Civil-Standes des Ortes angezeigt werden, das Kind muß ihm vorgezeigt werden. Die Geburt des Kindes muß vom dem Vater, oder in Ermangelung des Vaters von den Doctoren der Atzney oder Wundarzney-Kunde, den Hebammen, Gesundheits-Beamten oder von anderen Personen, die bey der Geburt zugegen gewesen sind, und wenn die Mutter außer ihrem Wohnorte niedergekommen ist, von der Person, bey welcher sie geboren hat, angezeigt werden. Der Geburts-Act soll sogleich in Gegenwart zweyer Zeugen abgefaßt werden. Dert Geburts-Act muß den Tag, die Stunde und den Ort der Geburt angeben, das Geschlecht des Kindes, und die Vornahmen, die man ihm gegeben hat, die Vornahmen, Geschlechts-Nahmen, das Gewerbe und den Wohnort der Eltern so wie der Zeugen enthalten |
#10
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Kind vorzeigen
Hallo Freunde!
Ich kann das nur bestätigen, Ende des 18ten, Anfang des 19ten wurden die Kinder auf der mairie présentiert. Doch nicht nur das, auch bei einem Sterbefall begab sich der Beamte des civilstandes in die Wohnung des Verstorbenen, und überzeugte sich vom Tode des betreffenden. Mindestens 2 Zeugen waren immer dabei. Amicalement! Hans |
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