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  #1  
Alt 03.08.2018, 10:45
Benutzerbild von vonbiesnitz
vonbiesnitz vonbiesnitz ist offline männlich
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Registriert seit: 16.01.2017
Ort: Görlitz
Beiträge: 28
Frage Präfix "Gedinge", z. B. Gedingebauer, Gedingehäusler

Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1700-1900
Region, aus der der Begriff stammt: z.B. Nieder-Bielau, Niederschlesien


Hallo liebe Gemeinde,

oftmals ist in der Bezeichnung zum Stand/Beruf einer männlichen Person die Bezeichnung "Gedinge" torangesetzt:
  • Gedingebauer
  • Gedingegroßbauer
  • Gedingehäusler

Auffällig ist, dass dieser Präfix bei älteren Personen zu Tage tritt. Einer der Foreneinträge übersetzt "Gedingebauer" mit "Kleinbauer". Dies ist sicher falsch, denn ich habe auch "Gedingegroßbauer" als Bezeichnung in Kirchenbücher gefunden.

Wie muss Gedinge- im Zusammenhang mit einem Stand/Beruf richtig verstanden werden?
Und was wäre dann ein Gedingehäusler?
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  #2  
Alt 03.08.2018, 11:20
Benutzerbild von Interrogator
Interrogator Interrogator ist offline männlich
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Registriert seit: 24.10.2014
Ort: Emsland
Beiträge: 1.976
Standard

Obligation Schuld, Verbindlichkeit, Schuldverhältnis, Forde¬
rung, Forderungsrecht; — Schuldurkunde, Schuldschein,
Handschrift, (Schuld)verschreibung, Schuldbrief, Handschein
slippisch), Anleiheschein, Verpflichtungsurkunde. (Ä. W.)

Gedinge. Obligation
Aus der AMTSSPRACHE

und

http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WB...03565#XGG03565
__________________
Gruß
Michael

Geändert von Interrogator (03.08.2018 um 11:27 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #3  
Alt 03.08.2018, 18:08
henrywilh henrywilh ist offline männlich
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Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Weserbergland
Beiträge: 11.784
Standard

Da du von "älteren" Personen sprichst, halte ich folgendes für erwähnenswert:

In manchen Regionen gibt es das Wort "Ausgedinge" für das, was wiederum anderswo "Altenteil" heißt. In gewissen Gegenden spricht man auch von "Austragsbauern" oder "Austraglern".
Nun fehlt in deinen Beispielen zwar das "Aus-", aber vielleicht ...
__________________
Schöne Grüße
hnrywilhelm
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  #4  
Alt 03.08.2018, 18:19
henrywilh henrywilh ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Weserbergland
Beiträge: 11.784
Standard

So falsch scheint mein Gedanke nicht zu sein.
Hier steht, dass in der Ober-Lausitz statt "Ausgedinge" nur "Gedinge" gebraucht wurde:

https://books.google.ie/books?id=5qY...ndwirt&f=false

Und dieses "Ausgedinge" oder "Gedinge" ist halt das, was ein Altenteiler erhielt.
Somit wären - zumindest in der Oberlausitz - die "Gedingebauern", ob Groß- oder Klein- sämtlich Altenteiler - was auch das hohe Alter erklärt, das man in allen Fundstellen findet.
__________________
Schöne Grüße
hnrywilhelm
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  #5  
Alt 03.08.2018, 23:47
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
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Hallo,
der Bauer verspricht sein Hof/Erbe, und bekommt als Gegenleistung den Lebensunterhalt garantiert

https://de.wikipedia.org/wiki/Leibgedinge


stammt von Wortbedeutung "gedingen" = das Zuversichtliche erwarten / darauf hoffen / ausharren


Der Gedingebauer hat also seinen Hof an Jemanden vertraglich versprochen, und bekommt dafür von ihm den Lebensunterhalt.
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (03.08.2018 um 23:56 Uhr)
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  #6  
Alt 04.08.2018, 07:54
Benutzerbild von consanguineus
consanguineus consanguineus ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2018
Ort: Harz
Beiträge: 5.510
Standard

Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Der Gedingebauer hat also seinen Hof an Jemanden vertraglich versprochen, und bekommt dafür von ihm den Lebensunterhalt.

Das ist so nicht richtig. Der Gedingebauer hat seinen Hof nicht versprochen, sondern ihn bereits an den Nachfolger überschrieben. In der Praxis ein himmelweiter Unterschied!
__________________
Suche:

Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
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  #7  
Alt 04.08.2018, 09:25
henrywilh henrywilh ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Weserbergland
Beiträge: 11.784
Cool

Hier geht's wieder mal nach dem Motto:

Eigentlich ist alles gesagt - nur noch nicht von jedem.
__________________
Schöne Grüße
hnrywilhelm
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  #8  
Alt 04.08.2018, 13:37
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Zitat:
Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
Das ist so nicht richtig. Der Gedingebauer hat seinen Hof nicht versprochen, sondern ihn bereits an den Nachfolger überschrieben. In der Praxis ein himmelweiter Unterschied!
Danke für die Richtigstellung.

Das Gedinge ist das was er dann als Gegenleistung erhielt.
Das Gedinge = "das zu Erwartende" (die Gegenleistung die der Bauer zu erwarten hat)
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (04.08.2018 um 13:39 Uhr)
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