Schutzfristen Tod Auskunft

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  • IthiliaHarker
    Erfahrener Benutzer
    • 26.10.2012
    • 226

    Schutzfristen Tod Auskunft

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ab 1965
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Karlsbad
    Konfession der gesuchten Person(en): kath.


    Hallo liebe Mitfroscher,

    ich habe eine Anfrage in Karlsbad über das Todesdatum meines Urgroßonkels gestartet und bekam eine Rückmeldung mit dem Hinweis, dass nur nahe Angehörige die Auskunft erhalten. Nun ist er allerdings 1904 geboren und laut Familie schon min. seit den 80ern verstorben.

    Ich konnte leider nichts zu der Schutzfrist bei Todesfällen in Tschechien finden. Kann mir vielleicht jemand von euch helfen?

    Ich weiß, dass er keine Kinder hatte und würde halt nur gerne das Todesdatum wissen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Ithilia
    Unsere Vergangenheit macht uns zu dem Menschen, der wir heute sind.
  • fajo
    Erfahrener Benutzer
    • 08.10.2018
    • 2342

    #2
    Guten Morgen!

    Hast du irgendwelche Belege in welchem Bezug du zu ihm stehst und das er keine Kinder hatte (was sie ja prüfen können, da er ja wohl in Karlsbad gestorben ist?) bei deiner Anfrage / deinem Antrag (gibt auch ein Formular dafür!) mitgesendet? - So sollte es dann sogar auch außerhalb der Schutzfrist klappen. - Es sei denn... er ist nicht direkt in Karlsbad gestorben, dann ist in diesem Fall die jeweilige Gemeinde / Kirche zuständigt. Denn dort wird das Kirchenbuch bis zum Ablauf der Frist aufbewahrt.

    Ich selber belege solche Anfragen meist mit einer Kopie meines Personalausweis (im meinem Fall zusätzlich Eheschließungsurkunde) und der Geburtsurkunde und hatte dann bisher nie Probleme diese gewünschten Infos zu bekommen. Allerdings könnte es auch in manchem Fall sein das du deine Zeile lieber in Tschechisch aufsetzen solltest. Das war ein netter ein Hinweis von Porta Fontium! -

    Hier einmal ein Link zum Datenschutz:
    Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich…

    Eigentlich müsste die Schutzfrist demnach in Tschechien abgelaufen sein? -
    Zuletzt geändert von fajo; 12.09.2022, 19:27.
    Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







    Kommentar

    • rionix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.03.2010
      • 1196

      #3
      Guten Morgen,


      die Aufbewahrungsfristen von Tauf-, Trauungs- und Sterbebüchern in tschechischen Standesämtern betragen 100/75/75 Jahre (§ 23 Ges. 301/2000), frei vor Ort Einsicht genommen kann nach 100/75/30 Jahren (§ 25b Ges. 301/2000). Es können auch Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

      Kommentar

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