Eintrag im Traufbuch

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  • sterzl
    Benutzer
    • 11.08.2010
    • 35

    [gelöst] Eintrag im Traufbuch

    Quelle bzw. Art des Textes:Traubuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1892.Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Österreich

    Guten Abend,
    leider kann ich die Ergänzungen beim Eintrag im Traubuch nicht lesen. Könnte mir bitte jemand behilflich sein?
    Es handelt sich um den Eintrag in das Traubuch aus St Jodok Österreich:

    _MF 1475-10_St. Jodok am Brenner - TR 4_1863-_1972_0017.jpg

    Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Inge
    Angehängte Dateien
  • Heike Irmgard
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2016
    • 461

    #2
    Hallo Inge,

    die am 3. Febr. 1892 von Al. Kreidl mit Rosina [B]acher geschlossene Ehe wurde mit dem vom k. k. Obersten Gerichtshofe m. Erl. v. 9. Mai 1906 [.] 7807 bestätigten Urtheile des k. k. Oberlandesgerichts Jnnsbruck v. dd. März 1906 G.Z. BC 188/5 für ungiltig erklärt. Vorgemerkt [7?] zufolge Statthaltereierlasses v. [11?] Juni 1916 z[.] 30797.

    Viele Grüße von Heike

    Nachtrag: die eventuelle 7 in der Zeile unten gehört vielleicht noch zum Geschäftszeichen darüber
    Zuletzt geändert von Heike Irmgard; 25.03.2018, 21:07.

    Kommentar

    • sterzl
      Benutzer
      • 11.08.2010
      • 35

      #3
      Vielen herzlichen Dank! Darf ich fragen, was im Bereich unter dem Namen steht? Ich glaube dort Brixen zu lesen??
      Liebe Grüße
      Inge

      Kommentar

      • Heike Irmgard
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2016
        • 461

        #4
        Hallo Inge,

        ich habe gar nicht gemerkt, daß der Text in der zweiten Spalte noch weiter geht:

        Ebenso wurde diese Ehe [...] Metropolitan-
        [ka?]pitel Salzburg v. 1[.] [April?] 19[..] [dr ?] Urtheil des
        Diözesangerichts Brixen als ung[i/ü]ltig erklärt.

        Dazwischen der Orginaltext des Traueintrags betr. die Dispensierung wegen Blutsverwandtschaft.

        Viele Grüße von Heike

        Kommentar

        • sterzl
          Benutzer
          • 11.08.2010
          • 35

          #5
          Hallo Heike,
          vielen Dank, das ist ja höchst spannend
          Steht Näheres zum Grad der Blutverwandschaft?

          Lieben Dank
          Inge

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28377

            #6
            Hallo Inge,

            ja, das steht dazwischen, da das mit der Ungültigkeit nachträglich in die Lücken geschrieben wurde.

            [ka?]pitel Salzburg v. 1[.] [April?] 19[..] [dr ?] Urtheil des
            NB.) Vom 4. Grad der Blutsverwandtschaft
            wurde Sicpensirt vom ___ Ordinariat Brixen
            22./1.(?) 92 N.439 /:Im Archiv hinterlegt:/
            Diözesangerichts Brixen als ung[i/ü]ltig erklärt.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Zita
              Moderator
              • 08.12.2013
              • 6061

              #7
              NB.) Vom 4. Grad der Blutsverwandtschaft
              wurde Dispensirt vom F[ürst]b[istümlichen] Ordinariat Brixen
              22./1.(?) 92 N.439 /:Im Archiv hinterlegt:/

              Das Fb. ist geraten, aber immerhin war Brixen bis 1918 Fürstbistum.

              Liebe Grüße
              Zita

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              • sterzl
                Benutzer
                • 11.08.2010
                • 35

                #8
                Vielen herzlichen Dank
                Ich wusste gar nicht, dass Blutverwandtschaft 4. Grades ein Grund für die Auflösung der Ehe sein konnte.

                Liebe Grüße
                Ingrid

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                • Heike Irmgard
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.11.2016
                  • 461

                  #9
                  Hallo Ingrid,

                  es müssen andere Gründe gewesen sein, die zur Annullierung geführt haben. Das Brautpaar war ja vom Ehehindernis der Blutsverwandtschaft bei der Eheschließung durch eine kirchliche Dispens befreit worden. Da die katholische Kirche anders als die evangelische keine Scheidungen anerkannte/anerkennt, mußte eine Ehe für ungültig erklärt werden, wenn man wieder heiraten wollte.

                  Viele Grüße von Heike

                  Kommentar

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