Außerehelicher Vater bekannt, aber nicht festgestellt

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  • Philipp
    Erfahrener Benutzer
    • 19.07.2008
    • 841

    Außerehelicher Vater bekannt, aber nicht festgestellt

    Hallo!

    Zu dem Vater meines Großvaters hatte das Standesamt bei der Eheschließung von letzterem seinerzeit dokumentiert, dieser sei "nicht festgestellt".

    Heute bekam ich folgende Zeilen an die Hand, die das Amtsgericht meiner Urgroßmutter geschrieben hat:

    "Auf Ihre an das Amtsgericht Pirna gerichtete Anfrage vom 23.5.39 wird Ihnen mitgeteilt, daß der Vormund Emil P. (Anm.: ihr Vater) in Friedrichswalde bei seiner Verpflichtung am 6.11.1914 erklärt hat, daß er gegen den außerehelichen Vater Otto S., s. Zt. Soldat des IR. 102 im Felde, Anträge nicht zu stellen habe. Eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung seitens S.´s ist in den Vormundschaftsakten nicht erfolgt."

    Liest sich für mich ein wenig nach:
    Wie kommen Sie darauf, dass hier eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt?

    Nun aber die wichtigen Fragen:
    Ist Otto S. der außereheliche Vater oder ist er nicht festgestellt? Kann man damit weiterarbeiten? Reicht das aus, um ihn als Vater in die Ahnentafel aufzunehmen?

    Die vielleicht schwierigere Frage:
    Was mag der Vater sich dabei gedacht haben, als er erklärte, er habe keine Anträge zu stellen? Nach meiner Kenntnis war der Vormund doch eigentlich da, um die Rechte durchzusetzen.

    Für ein paar Meinungen und Tipps wäre ich sehr dankbar.

    VG
    Philipp
  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    #2
    Hallo,
    ich denke folgendes:
    Ihre Urgroßmutter hatte ein Kind von Otto S. oder war von ihm schwanger. Otto S. wurde zum Kriegsdienst eingezogen und konnte die Vaterschaft aus praktischen Gründen gar nicht anerkennen.
    Der Vater Ihrer Urgroßmutter wurde zum Vormund des Kindes bestellt, war sich sicher, dass Otto S. nach seiner Rückkehr aus dem Kriege Ihre Urgroßmutter heiraten und das Kind als seines anerkennen würde, und stellte deshalb keine Anträge gegen ihn.
    Gruß
    R.

    Kommentar

    • Philipp
      Erfahrener Benutzer
      • 19.07.2008
      • 841

      #3
      Hallo!

      Vielen Dank für die Einschätzung. Also rein praktische Er- und Abwägungen .

      Und kann ich jetzt als Familienforscher mit Otto S. weiterarbeiten? Oder ist das "nicht festgestellt" einem Ausschluss der Vaterschaft gleichzusetzen?

      VG
      Philipp

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      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Vaterschaft

        Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
        Hallo!

        Vielen Dank für die Einschätzung. Also rein praktische Er- und Abwägungen .

        Und kann ich jetzt als Familienforscher mit Otto S. weiterarbeiten? Oder ist das "nicht festgestellt" einem Ausschluss der Vaterschaft gleichzusetzen?

        VG
        Philipp
        Hallo,

        tja, Philipp, eine berechtigte Frage, die aber niemand wirklich beantworten können wird
        Ich teile die Ansicht/Interpretation von Raschdorf, was mich persönlich aber immer noch nicht dazu veranlassen würde, den Otto S. als "gesicherten" Vater in mein Ahnenblatt aufzunehmen.
        Mangels anderer Infos würde ich ihn als Vater zwar eintragen, würde aber unter "Anmerkungen" z.B. den Text vom Amtsgericht Pirna einfügen und den Otto mit einem möglichst dicken Fragezeichen versehen.
        Kann sein, dass er wirklich der Vater ist, kann aber auch nicht sein; niemand wird "die Kerze" gehalten haben, wie man so sagt.

        Hast Du noch irgendwelche anderen "Beweise", die die Theorie bestärken könnten?
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4823

          #5
          Hallo Philipp,

          "nicht festgestellt" bedeutet für mich, daß der Vater nicht _amtlich_ festgestellt wurde. Und darauf kam es dem Amt ja offenbar an. Der Vater war ja offenbar in der Familie bekannt.

          Ich würde zu dem Otto S. jedenfalls mal forschen was man so zu ihm findet. Vielleicht ist er gefallen und deshalb unterblieb später eine Eheschließung.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #6
            Hallo!

            Bislang ist der Name das einzige, was ich habe, neben der Einheit.
            Und eine Person mit diesem Namen war in dieser gemäß Verlustlisten und ist vermutlich 1916 gefallen.
            Aber eindeutig ist eine Personenidentität m. E. noch nicht.

            Die Vormundschaftsakten sollen bereits vernichtet sein.

            Ich tue mich ein wenig schwer damit, bei vier anderen Fällen unehelicher Kinder habe ich eine Abschrift des Titels, die Anerkennung oder den Eintrag als "Erzeuger" o.ä.
            Um 1700 hätte ich gesagt ist gut, da haben manche bereits aus Zahlungen an die Mutter oder Erbeinsetzungen eine mögliche Vaterschaft hergeleitet, aber für 1914 scheint mir das irgendwie nichts halbes und nichts ganzes.
            Er war nicht mal Anzeigender bei der Geburt.

            Eine herausragende Idee fehlt mir dazu derzeit.

            VG
            Philipp

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