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Ja, Marina! Warum?
Vielen Dank! |
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Hallo Alejandro,
vielen Dank für Deine weitere Rückmeldung. Grundsätzlich wurden Ehepartner anderer Ethnien, die mit Deutsch-Balten verheiratet waren und gemeinsame Nachkommen, als "Volksdeutsche" anerkannt und als umsiedlungsfähig befunden, sofern diese nicht jüdischen Glaubens waren. Dies wurde im Zusatzprotokoll zum deutsch-lettischen Umsiedlungsvertrag, vom 30.10.1939, vereinbart. Hierzu findest Du im Anhang den Vertrag. In der Umsiedlerliste (Offizielles Dokument Lettlands) befinden sich daher alle anerkannten Umsiedler, unabhängig ihrer ethnischen Herkunft. Nach der Umsiedlung wurden die Betroffenen einem Einbürgerungsverfahren unterzogen. Die allermeisten erhielten dann die (reichs) deutsche Staatsbürgerschaft. Hierzu finden sich im Deutschen Bundesarchiv in Berlin umfangreiche Dokumentenbestände, deren Inhalte als Kopien im Rahmen einer kostenpflichtigen Archivanfrage zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich des Familiennamen Kersten, sende ich Dir eine Personalnachricht (PN) mit allen in der Umsiedlerliste genannten Personen. Diese Erwähnungen darf ich hier nicht veröffentlichen, da darin noch mögliche Lebende enthalten sein können. Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig zu helfen? Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüße AlAvo |
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Zitat:
Sehr gut! Vielen Dank! Ich kann nicht glauben, dass Sie diese Informationen haben. Was für eine Freude! Wenn es nicht ärgerlich ist, würde ich Sie gerne weiter fragen. Wissen Sie, wo ich suchen kann, wie sie als Deutsche registriert wurden? Gibt es eine deutsche Aufzeichnung, die diese Informationen enthalten kann? Wissen Sie, ob Staatsbürgerschaftsurkunden ausgestellt wurden? Meine Großmutter hatte einen deutschen Reisspass und erhielt über die Botschaft auch eine Rente aus Deutschland in Argentinien. Ich kann die Akte nicht finden, aus der hervorgeht, dass sie Deutscher ist (der Reisepass ist nicht ausreichend) Vielen Dank und viele Grüße! |
#144
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Jewgenija Serafimowa/Jevgenija Serafimova war keine geborene Deutsche, sie war Russe. Und geheiratet hat sie ihren Mann in der russisch-orthodoxen Kirche. Wusstest Du das nicht? Ihr Vorname und ihr Familienname sind russisch.
Was weisst Du von deinem Grossvater? Marina |
#145
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Zitat:
Meine Großmutter war bis 1939 Lettin, als ich mich auf den Repratiacionsvertrag mit Deutschland bewarb. Ich habe ihre Heiratsurkunde, aus der hervorgeht, dass ihr Ehemann in St. Petersburg, Russland, geboren wurde. Kann ich dir eine private Nachricht schreiben? |
#146
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Nein. Sie hatte die lettische Staatsangehoerigkeit, aber ethnisch war sie keine Lettin. Serafimowa ist kein lettischer Familienname.
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Natuerlich.
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Zitat:
vielen Dank für Deine weiter nette Rückmeldung. Helfen zu dürfen ist stets eine Freude. Es ist davon auszugehen, dass Deine Großmutter wahrscheinlich eingebürgert wurde und eine Einbürgerungsurkunde erhielt, ansonsten hätte Sie anschließend keinen deutschen Reisepass erhalten. Die Dokumente zur Einwanderung bzw. Einbürgerung befinden sich im Deutschen Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde, Referat R3. Die Bestandssignatur lautet: Bundesarchiv, BArch R59 (Volksdeutsche Mittelstelle) und R69 (Einwandererzentralstelle Litzmannstadt) Anfragen können auch Englisch und per E-Mail gestellt werden. Sofern erwünscht, kann ich Dir per PN die Kontaktdaten des entsprechenden und zuständigen Ansprechpartners mitteilen. Ergänzend ist auch eine Anfrage beim Bundesarchiv Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv) möglich. Dieses Archiv bewahrt Akten von Umsiedlern, die nach der Umsiedlung, der Flucht oder Vertreibung aus dem Wartheland finanziell entschädigt wurden. Eine weitere Möglichkeit ist eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bzw. zuständigen Archiv am letzten Wohnort Deiner Großmutter in Deutschland. Allerdings sind Anfragen und die Erstellung von Dokumenten bei allen drei genannten Institutionen kostenpflichtig. Eine Legitimtation durch einen Abstammungsnachweis (Kopien der Geburts- und Sterbeurkunde, Passkopie der Großmutter, Geburtsurkunde des nachgeborenen Elternteils sowie von Dir ist nötig. Eine nächste Möglichkeit wäre eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung, sofern Deine Großmutter noch innerhalb der letzten 10 Jahre ihre Rente bekam. Allerdings ist die Deutsche Rentenversicherung nicht zu Auskünften verpflichtet und es hängt vom guten Willen des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Anfragen können auch in Englisch, Briefpost und per E-Mail gestellt werden. Eine Legitimtation durch einen Abstammungsnachweis (Kopien der Geburts- und Sterbeurkunde, Passkopie der Großmutter, Geburtsurkunde des nachgeborenen Elternteils sowie von Dir ist auch hier nötig. Hier noch ein Überblick zur der maßgeblichen direkten Organisation und Durchführung der Umsiedlung aus/in Deutschland, die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig zu helfen? Viele Grüße AlAvo |
#149
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Zitat:
solange die Abstammung von Jewgenija Serafimowa nicht zweifelsfrei geklärt ist, also beide Eltern tatsächlich russchischer Abstammung waren, wäre wohl die Umschreibung: wahrscheinlich russischer Abstammung, lettische Staatsbürgerin bis zur Umsiedlung und danach wahrscheinlich eingebürgerte Deutsche sachlich zutreffend. Gruß AlAvo |
#150
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Nein. Russischer Abstammung koennen auch die Deutschen sein. Ich spreche aber von der ethnischer Herkunft.
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