Hallo Zusammen,
ich möchte eine Petition zur Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg beim Petitionsausschuss des Landtages einreichen bzw. eine Initiative zur Errichtung eines Personenstandsarchivs per E-Mail an das Landesarchiv Baden-Württemberg, die neun kreisfreien Städte sowie deren Archive, die 35 Landkreise sowie deren Archive, den Städtetag Baden-Württemberg und den Gemeindetag Baden-Württemberg richten.
Die Initiative geht an die genannten Einrichtungen, da bei der Errichtung eines Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg sowohl das Land, als auch die Kreise, die Städte und die Gemeinen beteiligt sein, und ferner unterschiedliche Zuständigkeiten und rechtlichen Bedingungen beachtet werden müssten.
Dazu möchte ich folgendermaßen vorgehen:
Falls sich für die Online-Petition innerhalb der drei Monate nicht genügend Stimmen findet, kann der Zeitplan auch geändert werden.
Petitionen auf www.openpetition.de werden (anscheinend) automatisch an die entsprechenden Adressaten weitergeleitet, wenn ein bestimmtes Quorum erfüllt ist. Wie das in Falle dieser Petitionen laufen wird, werden wir sehen. Falls jemand schon einmal eine Petition auf der www.openpetition.de eingestellt hat, bitte ich um Tipps, da ich das noch nie gemacht habe.
Ein großer Teil der Forums-Nutzenden ist bei seiner Forschung sicherlich schon in der Zeit vor den standesamtlichen Registern. Aus Solidarität mit den Forschenden, die von einem zentralen Personenstandsarchivs profitieren würden, rufe ich alle dazu auf, sich an der Petition zu beteiligen. Zumal es ja auch sein kann, dass man selbst irgendwann doch davon profitieren könnte, z.B. wenn man die Ahnen der Schwiegertochter oder des Schwiegersohnes erforschen will.
Nun der Entwurf des Petitionstextes:
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Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg
Hiermit möchten wir die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg anregen.
Durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 ist die elektronische Registerführung ab dem 1. Januar 2014 für alle Standesämter verbindlich vorgeschrieben. Die bisherigen, papierenen Standesregister wurden dadurch spätestens zum 31. Dezember 2013 geschlossen. Somit bilden die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, einen geschlossenen, zeitlich abgegrenzten Bestand. Die Überlieferungen beginnen somit in den vormals badischen Landesteilen am 2. Februar 1870, in den einstmals preußischen am 1. Oktober 1874 und in den ehemals württembergischen sowie den hessischen Landesteilen am 1. Januar 1876. Die Überlieferungen enden landesweit am besagten 31. Dezember 2013.
Ein Personenstandsarchiv, in dem alle Zweischriften der Personenstandsregister aus Baden-Württemberg (die Erstschriften werden von den Standesämtern bei ihrer Arbeit noch benötigt) zentralisiert wären, brächte viele Vorteile.
Ahnenforscher müssen derzeit bei ihren genealogischen Recherchen in Baden-Württemberg häufig mit mehreren Standesämtern Kontakt aufnehmen und erhalten dann auch nur den jeweiligen Ort betreffende Auskünfte. Mit einem Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg müssten die Genealogen nur noch eine Stelle anschreiben und erhielten außerdem Auskünfte über Gemeindegrenzen hinaus.
Außerdem wäre die Bearbeitungszeit potentiell kürzer, da die Mitarbeitenden des Personenstandsarchivs nur für Auskünfte aus den Registern zuständig wären.
Die Archivierung der Personenstandsregister wäre in einem Personenstandsarchiv einheitlich, sowohl was die Ordnung, als auch die Rahmenbedingungen beträfen.
Darüber hinaus könnte ein Personenstandsarchiv eine einheitliche Bearbeitung genealogischer Anfragen garantieren.
In den Kreisarchiven und den Archiven der kreisfreien Städte, die die Zweitschriften derzeit verwahren und bei Errichtung eines Personenstandsarchiv an selbiges abgeben würden, würden dadurch etliche Regalmeter freiwerden, die dann für andere Archivalien zur Verfügung stünden.
Die Standesämter bzw. Stadtarchive müssten keine Arbeitszeit für die Bearbeitung genealogischer Anfragen aufwenden, da sie diese an das Personenstandsarchiv weiterleiten könnten bzw. diese Anfragen von vorneherein dorthin gerichtet werden würden. Außerdem bräuchten Standesbeamte keine paläographischen Kenntnisse (Deutsche Kurrentschrift, Sütterlin) mehr vorzuweisen.
Derzeit gibt es vier Personenstandsarchive: das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz und das Personenstandsarchiv im Hessischen Landesarchiv sowie das Personenstandsarchiv Rheinland und das Personenstandsarchiv der Abteilung Ostwestfalen-Lippe des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen. Diese Personenstandsarchive sind teilweise infolge des Personenstandsrechtsreformgesetzes von 2007 entstanden, teilweise haben sie aber auch schon eine ältere Geschichte.
Die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg wäre sicherlich ein größerer Aufwand, jedoch haben die Errichtung der genannten Personenstandsarchive sowie die Zentralisierung der baden-württembergischen Grundbücher im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim gezeigt, dass ein vergleichbarer Aufwand machbar ist.
Ein Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg wäre also sowohl für die Ahnenforschung, als auch für die Standesämter und die Kreisarchive ein Gewinn.
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Freue mich auf rege Beteiligung. Macht bitte eure Kollegen, Freunde usw. oder auch in anderen Foren auf diese Petitionen aufmerksam.
Schönen Gruß
Uwe
ich möchte eine Petition zur Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg beim Petitionsausschuss des Landtages einreichen bzw. eine Initiative zur Errichtung eines Personenstandsarchivs per E-Mail an das Landesarchiv Baden-Württemberg, die neun kreisfreien Städte sowie deren Archive, die 35 Landkreise sowie deren Archive, den Städtetag Baden-Württemberg und den Gemeindetag Baden-Württemberg richten.
Die Initiative geht an die genannten Einrichtungen, da bei der Errichtung eines Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg sowohl das Land, als auch die Kreise, die Städte und die Gemeinen beteiligt sein, und ferner unterschiedliche Zuständigkeiten und rechtlichen Bedingungen beachtet werden müssten.
Dazu möchte ich folgendermaßen vorgehen:
- Veröffentlichung eines Entwurfs für einen Petitionstext hier im Forum (s.u.) für die Dauer von zwei Wochen (also bis zum 7. Juli 2015). In dieser Zeit kann jeder Änderungs- und Ergänzungsvorschläge machen. Sind sie sinnvoll, werde ich den Text dann entsprechend ändern.
- Einstellen des Petitionstext auf www.openpetition.de, Aufruf in diesem und einem anderen Forum zur Beteiligung an der Petition bis 7. Oktober 2015.
- Einreichung der Petition beim Landtag bzw. Versenden der Initiative, jeweils mit Hinweis auf die Petition im Internet am 8. Oktober 2015 (oder kurz danach).
Falls sich für die Online-Petition innerhalb der drei Monate nicht genügend Stimmen findet, kann der Zeitplan auch geändert werden.
Petitionen auf www.openpetition.de werden (anscheinend) automatisch an die entsprechenden Adressaten weitergeleitet, wenn ein bestimmtes Quorum erfüllt ist. Wie das in Falle dieser Petitionen laufen wird, werden wir sehen. Falls jemand schon einmal eine Petition auf der www.openpetition.de eingestellt hat, bitte ich um Tipps, da ich das noch nie gemacht habe.
Ein großer Teil der Forums-Nutzenden ist bei seiner Forschung sicherlich schon in der Zeit vor den standesamtlichen Registern. Aus Solidarität mit den Forschenden, die von einem zentralen Personenstandsarchivs profitieren würden, rufe ich alle dazu auf, sich an der Petition zu beteiligen. Zumal es ja auch sein kann, dass man selbst irgendwann doch davon profitieren könnte, z.B. wenn man die Ahnen der Schwiegertochter oder des Schwiegersohnes erforschen will.
Nun der Entwurf des Petitionstextes:
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Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg
Hiermit möchten wir die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg anregen.
Durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 ist die elektronische Registerführung ab dem 1. Januar 2014 für alle Standesämter verbindlich vorgeschrieben. Die bisherigen, papierenen Standesregister wurden dadurch spätestens zum 31. Dezember 2013 geschlossen. Somit bilden die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, einen geschlossenen, zeitlich abgegrenzten Bestand. Die Überlieferungen beginnen somit in den vormals badischen Landesteilen am 2. Februar 1870, in den einstmals preußischen am 1. Oktober 1874 und in den ehemals württembergischen sowie den hessischen Landesteilen am 1. Januar 1876. Die Überlieferungen enden landesweit am besagten 31. Dezember 2013.
Ein Personenstandsarchiv, in dem alle Zweischriften der Personenstandsregister aus Baden-Württemberg (die Erstschriften werden von den Standesämtern bei ihrer Arbeit noch benötigt) zentralisiert wären, brächte viele Vorteile.
Ahnenforscher müssen derzeit bei ihren genealogischen Recherchen in Baden-Württemberg häufig mit mehreren Standesämtern Kontakt aufnehmen und erhalten dann auch nur den jeweiligen Ort betreffende Auskünfte. Mit einem Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg müssten die Genealogen nur noch eine Stelle anschreiben und erhielten außerdem Auskünfte über Gemeindegrenzen hinaus.
Außerdem wäre die Bearbeitungszeit potentiell kürzer, da die Mitarbeitenden des Personenstandsarchivs nur für Auskünfte aus den Registern zuständig wären.
Die Archivierung der Personenstandsregister wäre in einem Personenstandsarchiv einheitlich, sowohl was die Ordnung, als auch die Rahmenbedingungen beträfen.
Darüber hinaus könnte ein Personenstandsarchiv eine einheitliche Bearbeitung genealogischer Anfragen garantieren.
In den Kreisarchiven und den Archiven der kreisfreien Städte, die die Zweitschriften derzeit verwahren und bei Errichtung eines Personenstandsarchiv an selbiges abgeben würden, würden dadurch etliche Regalmeter freiwerden, die dann für andere Archivalien zur Verfügung stünden.
Die Standesämter bzw. Stadtarchive müssten keine Arbeitszeit für die Bearbeitung genealogischer Anfragen aufwenden, da sie diese an das Personenstandsarchiv weiterleiten könnten bzw. diese Anfragen von vorneherein dorthin gerichtet werden würden. Außerdem bräuchten Standesbeamte keine paläographischen Kenntnisse (Deutsche Kurrentschrift, Sütterlin) mehr vorzuweisen.
Derzeit gibt es vier Personenstandsarchive: das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz und das Personenstandsarchiv im Hessischen Landesarchiv sowie das Personenstandsarchiv Rheinland und das Personenstandsarchiv der Abteilung Ostwestfalen-Lippe des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen. Diese Personenstandsarchive sind teilweise infolge des Personenstandsrechtsreformgesetzes von 2007 entstanden, teilweise haben sie aber auch schon eine ältere Geschichte.
Die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg wäre sicherlich ein größerer Aufwand, jedoch haben die Errichtung der genannten Personenstandsarchive sowie die Zentralisierung der baden-württembergischen Grundbücher im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim gezeigt, dass ein vergleichbarer Aufwand machbar ist.
Ein Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg wäre also sowohl für die Ahnenforschung, als auch für die Standesämter und die Kreisarchive ein Gewinn.
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Freue mich auf rege Beteiligung. Macht bitte eure Kollegen, Freunde usw. oder auch in anderen Foren auf diese Petitionen aufmerksam.
Schönen Gruß
Uwe
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