Zur Erbauung - und vielleicht weiß ja jemand mehr über jenen Johann/Hans Eyselt wie Geburt/Ort usw...?
Ich zitiere aus: "Codex Ferdinandeo Leopoldinus" siehe Link:
"1697. den 17 Decembris haben Ihre Kayser. und Königl. Majest. allergnädigst rescribiret / daß alle criminalia auch auß dem Marggraffthumb Mähren zur Königl. Apellations=Cammer nacher Prag gehörig / occasione deß zum Lutherthumb relabirten Hanß Eyselt.
Leopold u.(u.?)
Liebe Getreue. Auß dem Copeylichen Inschluß ersehet Ihr gehorsambst mitmehrerem / was von Uns wegen deß schon von geraumer Zeit auf Unserer Vestung Spilbergs verarrestirten Ketzers / Johann Eyselt / welcher zwar den Catholischen allein seeligmachenden Glauben angenommen / aber zum Ljuterthumb wider relabiret ist / und darinnen hartneckiger Weise beharret / Unser Königlichen Ambt der Landeshaubtmanschafft in Unserm Erbmarggraffthumb Mähren / dem 28. Novembris nächsthin in Unterthänigkeit berichtet.
Wann denn die Criminalia zu Unserer Königlichen Appellations=Cammer gehörig.
Als remittiren Wir auch diesen Casum an euch hiermit / gnädigst befehlende / daß ihr die Nothdurfft hierinnen rechtlichen erwegen / und was mit obbenanten hartnäckigen Ketzer / welcher sich auch des criminis periurij & sacrilegij theilhafftig gemacht / weither zuthun seyn möchte / mit guttachten zu Handen Unserer Königlichen Böheimbischen Hoff=Cantzley gehorsambst berichten sollet. Daran geschicht u. Wienn den 17. December. Anno 1697."
Liebe Grüße
Marianne
Ich zitiere aus: "Codex Ferdinandeo Leopoldinus" siehe Link:
"1697. den 17 Decembris haben Ihre Kayser. und Königl. Majest. allergnädigst rescribiret / daß alle criminalia auch auß dem Marggraffthumb Mähren zur Königl. Apellations=Cammer nacher Prag gehörig / occasione deß zum Lutherthumb relabirten Hanß Eyselt.
Leopold u.(u.?)
Liebe Getreue. Auß dem Copeylichen Inschluß ersehet Ihr gehorsambst mitmehrerem / was von Uns wegen deß schon von geraumer Zeit auf Unserer Vestung Spilbergs verarrestirten Ketzers / Johann Eyselt / welcher zwar den Catholischen allein seeligmachenden Glauben angenommen / aber zum Ljuterthumb wider relabiret ist / und darinnen hartneckiger Weise beharret / Unser Königlichen Ambt der Landeshaubtmanschafft in Unserm Erbmarggraffthumb Mähren / dem 28. Novembris nächsthin in Unterthänigkeit berichtet.
Wann denn die Criminalia zu Unserer Königlichen Appellations=Cammer gehörig.
Als remittiren Wir auch diesen Casum an euch hiermit / gnädigst befehlende / daß ihr die Nothdurfft hierinnen rechtlichen erwegen / und was mit obbenanten hartnäckigen Ketzer / welcher sich auch des criminis periurij & sacrilegij theilhafftig gemacht / weither zuthun seyn möchte / mit guttachten zu Handen Unserer Königlichen Böheimbischen Hoff=Cantzley gehorsambst berichten sollet. Daran geschicht u. Wienn den 17. December. Anno 1697."
Liebe Grüße
Marianne
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