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#1
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Hallo,
ich möchte gerne eine Spur in Frankreich weiter verfolgen und habe dazu ein paar Fragen: Mein Schwiegervater wurde 1934 in Waziers in Frankreich geboren. Habe ich das Recht, seine Geburtsurkunde zu beantragen? Oder nur seine Nachkommen? Mein Schwiegervater ist 2006 verstorben. Wende ich mich zur Bestellung der Urkunde direkt an das Rathaus in Waziers? Und weiss vielleicht jemand etwas zu den Kosten, die da auf mich zukommen? Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen? Dankeschön |
#2
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![]() Nur die direkten Verwandten. Also muß dies dein Mann tun, oder die Kinder.
Geändert von Mismid (06.04.2021 um 10:38 Uhr) |
#3
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![]() Danke Mismid.
Da mein Mann verstorben ist, hat mein Sohn ein Recht auf die Urkunde? |
#4
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![]() Hallo Gertaud
Die Sperrfristen in Frankreich sind 75 Jahre für Geburt und Heirat. Keine Frist für den Sterbeeintrag. Also kann du problemlos den Geburtseintrag deines Schwiegervaters beantragen. die Kosten sind sehr klein, nur der Preis der Kopie. Die Mairie (bürgermeisterei von Waziers) contact@mairie-waziers.fr Grüße von Frankreich Mya |
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Stichworte |
frankreich , urkunde bestellen |
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