Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#1
|
|||
|
|||
18xx - Neugeborene mit dem Geburtsname der Mutter?
Hallo :-),
bei meiner heutigen weiteren Recherche bin ich auf etwas Aufmerksam geworden, was ich auf den ersten Blick etwas seltsam für diese Zeit fand. In den Jahren 1834, 1837 und 1839 wurden von einem nicht verheiratetem Paar 3 Kinder geboren. Alle diese 3 Kinder tragen jedoch den Geburtsnamen der Mutter. Erst im Jahr 1843 fand lt. meiner Recherchen die Hochzeit statt. War es in dieser Zeit üblich, dass Neugeborene bei nicht verheirateten Eltern den Namen der Mutter getragen haben? Geändert von mysteria (26.05.2022 um 00:35 Uhr) |
#2
|
|||
|
|||
Die Üblichkeit hängt vermutlich direkt proportional mit dem Ort des Geschehens zusammen...
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo mysteria,
ich weiß ja nicht wie alt Du bist. Für mich ist das die normalste Sache der Welt. Diese Namenslotterie ist doch erst in den letzten Jahrzehnten entstanden oder bringe ich da was durcheinander? |
#4
|
|||
|
|||
Hallo.
Ich finde das nicht so ungewöhnlich, wobei ich bei meinen Ahnen väterlicherseits auch schon drei Kinder - unabhängig voneinander - gefunden habe, die unter dem Familiennamen des Vaters eingetragen sind, obwohl der Kindsvater und die Kindsmutter nicht verheiratet gewesen sind bzw. nicht miteinander. Und es gibt Fälle, in denen Kinder vor der Eheschließung der Eltern geboren und später - nach der Hochzeit der Eltern - legitimiert worden sind. Herzliche Grüße Andrea |
#5
|
|||
|
|||
Hallo,
zumindest in Westdeutschland war es bis in die 1950er Jahre üblich, dass uneheliche Kinder den Geburtsnamen der Mutter erhielten, auch wenn diese zwischenzeitlich verheiratet gewesen war und nun einen anderen Namen, also ihren Ehenamen trug. |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
- ebenso wie ihre Mutter unehelich geboren wurde - deren Eltern wenig später heirateten - wieder einige Jahre später geschieden wurden und - deren Mutter später mit einem Mann zusammen lebte, den sie wegen der Scheidung nicht heiraten durfte. Großmutter und Großvater haben obendrein nach Geburt der Mutter geheiratet. Und jetzt ratet mal, unter welchem Familiennamen sie bei Volkszählungen geführt wurde bzw. welchen sie anscheinend später selbst angenommen hat: [ ] Name vom geschiedenen Ehemann [ ] Name von Mutter und Großmutter [ ] Name des Großvaters [ ] Name des späteren Lebensgefährten [ ] Sonstiger |
#7
|
||||
|
||||
Hallo Mysteria
Ich würde auch sagen, das kommt stark auf genaue Zeit und genauen Ort drauf an, wie bei vielem in der Ahnenforschung. Es war aber auch in meinen Forschungsgebieten normal, dass uneheliche Kinder den Familiennamen der Mutter erhielt. Hallo Erny-Schmidt Volkszählungen waren aber doch nicht so offiziell wie Eintragungen beim Standesamt, oder doch? |
#8
|
|||
|
|||
Guten Morgen,
bei meinen Nachforschungen in der Erzdiözese München-Freising: Uneheliche Kinder bekamen bis ca. 1840 immer den Familiennamen des angegebenen Vaters; erst wenn dieser unbekannt gewesen ist, erhielten die Kleinen den FN der Mutter. Nach ca. 1840 änderte sich die Rechtslage. Schönen Tag, Kastulus |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|