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  #1  
Alt 01.12.2020, 20:09
manuelfunk manuelfunk ist offline männlich
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Registriert seit: 01.12.2020
Ort: Wetzlar
Beiträge: 7
Frage Bitte um Einschätzung eines Eintrags in einem Geburtsregister

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle stell. Wenn nicht, bitte verschieben.
Mich interessiert sehr, ob bei Einträgen in Geburtsregistern dieser Art https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5B...93798684636f02 der Anzeigende auch immer der Vater des Kindes ist.
Hier mal meine Transkription:
Zitat:
Seite 5
Nr. 5
Hartenrod, am 15. Januar 1888
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der
Persönlichkeit nach
bekannt,
der Ackermann Johann Georg Becker
(zweiter)
wohnhaft zu Endbach
--- Religion, und zeigte an, daß von der
Katharina Becker, ledigen Standes und
eine Tochter des Anzeigenden und seiner Ehe-
frau Katharina, geborene Jung, evangelischer Religion,
wohnhaft bei ihm
zu Endbach in seiner Wohnung
am dreizehnten Januar des Jahres
tausend acht hundert achtzig und acht, nachmittags
um vier ein halb Uhr ein Kind weiblichen
Geschlechts geboren worden sei, welches den Vornamen
Katharina
erhalten habe; der Anzeigende erklärte, daß er
bei der Niederkunft der Katharina Becker
zugegen gewesen sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Johann Georg Becker II
Der Standesbeamte
Will
In dem Fall wäre es doch so, dass der Anzeigende Johann Georg Becker eine Tochter (Katharina) mit seiner Tochter (ebenfalls Katharina) gezeugt hätte, oder?
Wenn der Anzeigende nicht der Vater ist, was könnte dann der Grund dafür sein, dass der Vater nicht aufgeführt ist?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da es sich um direkte Vorfahren handelt.
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  #2  
Alt 01.12.2020, 20:36
Benutzerbild von Horst von Linie 1
Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2017
Beiträge: 19.486
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Guten Abend,
Fantasie hast Du, das kann Dir keiner absprechen.
Aber warum sollte der Großvater auch der Kindsvater sein?
Er zeigte die Geburt an und war auch angeblich Zeuge der Geburt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Anzeigen und zeugen sind zwo Paar Schuhe.
Übrigens: Ist die Taufe bei lagis nicht online und somit verlinkbar?


Wir gedenken der Opfer in Trier.
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.
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  #3  
Alt 01.12.2020, 20:41
Benutzerbild von Mia
Mia Mia ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2013
Beiträge: 472
Standard

Hallo,

nein, der Anzeigende ist nicht immer der Vater! Bei Ehepaaren zwar sehr oft, es kommt aber auch vor, dass die Mutter oder die Hebamme die Geburt beim Standesamt anzeigt.

In diesem Fall zeigt der Vater der ledigen Katharina die Geburt seines Enkels in seiner Wohnung an. Der Name des Kindsvaters ist hier nicht ersichtlich. Eventuell hast du Glück und er ist im Kirchbucheintrag angegeben.

Viele Grüße
Mia
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  #4  
Alt 02.12.2020, 05:49
Benutzerbild von AKocur
AKocur AKocur ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Ort: Aachen
Beiträge: 1.371
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Hallo,

wer zur Anzeige einer Geburt verpflichtet war, ist im Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung von 1875 (gültig reichsweit ab 1.1.1876) genau aufgeführt.
Zitat:
§. 18.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

1. der eheliche Vater;
2. die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme;
3. der dabei zugegen gewesene Arzt;
4. jede andere dabei zugegen gewesene Person;
5. die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.

Jedoch tritt die Verpflichtung der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige verhindert ist.

§. 19.

Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.

§. 20.

Bei Geburten, welche sich in öffentlichen Entbindungs-, Hebammen-, Kranken-, Gefangen- und ähnlichen Anstalten, sowie in Kasernen ereignen, trifft die Verpflichtung zur Anzeige ausschließlich den Vorsteher der Anstalt oder den von der zuständigen Behörde ermächtigten Beamten. Es genügt eine schriftliche Anzeige in amtlicher Form.
Ein unehelicher Vater ist also überhaupt nicht zur Anzeige der Geburt seines Kindes verpflichtet, d.h. zumindest nicht in seiner Eigenschaft als Kindsvater.

Bei deinem Dokument hat der Großvater des Kindes, in seiner Eigenschaft als dabei gewesene Person (4.) die Anzeige beim Standesamt übernommen. Interessanterweise an einem Sonntag.
Sehr üblich zu dieser Zeit bei unehelichen Kindern sind Anzeigen durch die Hebamme. Möglicherweise war bei dieser Geburt also gar keine anwesend gewesen.

Falls es eine Anerkennung durch den Kindsvater gab, dann wäre diese als Randbemerkung im Hauptregister zu sehen. Die verlinkte Urkunde ist ja nur die aus dem Nebenregister, in denen solche Randbemerkungen fehlen.

LG,
Antje
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  #5  
Alt 02.12.2020, 08:53
manuelfunk manuelfunk ist offline männlich
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.12.2020
Ort: Wetzlar
Beiträge: 7
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!
Die digitalisierten Kirchbücher aus diesem Ort gehen leider nur bis 1875.
Kann mir noch jemand einen Tipp geben, wie ich das zugehörige Hauptregister finde (falls es das überhaupt online gibt)?

Viele Grüße,
Manuel
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