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#1
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Bitte um Einschätzung eines Eintrags in einem Geburtsregister
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle stell. Wenn nicht, bitte verschieben. Mich interessiert sehr, ob bei Einträgen in Geburtsregistern dieser Art https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5B...93798684636f02 der Anzeigende auch immer der Vater des Kindes ist. Hier mal meine Transkription: Zitat:
Wenn der Anzeigende nicht der Vater ist, was könnte dann der Grund dafür sein, dass der Vater nicht aufgeführt ist? Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da es sich um direkte Vorfahren handelt. |
#2
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Guten Abend,
Fantasie hast Du, das kann Dir keiner absprechen. Aber warum sollte der Großvater auch der Kindsvater sein? Er zeigte die Geburt an und war auch angeblich Zeuge der Geburt. Nicht mehr und nicht weniger. Anzeigen und zeugen sind zwo Paar Schuhe. Übrigens: Ist die Taufe bei lagis nicht online und somit verlinkbar? Wir gedenken der Opfer in Trier. |
#3
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Hallo,
nein, der Anzeigende ist nicht immer der Vater! Bei Ehepaaren zwar sehr oft, es kommt aber auch vor, dass die Mutter oder die Hebamme die Geburt beim Standesamt anzeigt. In diesem Fall zeigt der Vater der ledigen Katharina die Geburt seines Enkels in seiner Wohnung an. Der Name des Kindsvaters ist hier nicht ersichtlich. Eventuell hast du Glück und er ist im Kirchbucheintrag angegeben. Viele Grüße Mia |
#4
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Hallo,
wer zur Anzeige einer Geburt verpflichtet war, ist im Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung von 1875 (gültig reichsweit ab 1.1.1876) genau aufgeführt. Zitat:
Bei deinem Dokument hat der Großvater des Kindes, in seiner Eigenschaft als dabei gewesene Person (4.) die Anzeige beim Standesamt übernommen. Interessanterweise an einem Sonntag. Sehr üblich zu dieser Zeit bei unehelichen Kindern sind Anzeigen durch die Hebamme. Möglicherweise war bei dieser Geburt also gar keine anwesend gewesen. Falls es eine Anerkennung durch den Kindsvater gab, dann wäre diese als Randbemerkung im Hauptregister zu sehen. Die verlinkte Urkunde ist ja nur die aus dem Nebenregister, in denen solche Randbemerkungen fehlen. LG, Antje |
#5
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!
Die digitalisierten Kirchbücher aus diesem Ort gehen leider nur bis 1875. Kann mir noch jemand einen Tipp geben, wie ich das zugehörige Hauptregister finde (falls es das überhaupt online gibt)? Viele Grüße, Manuel |
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