Rückkaufbrief für die Güter Frielinghausen 1322 - Latein

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  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6446

    [gelöst] Rückkaufbrief für die Güter Frielinghausen 1322 - Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Rückkaufbrief. Landesarchiv NRW
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1322
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: 2 Güter Frielinghausen, Hochgericht Schwelm
    Namen um die es sich handeln sollte: Frielinghausen, Husman, Volmestein


    Hallo liebe Helfer,

    zum angehängten Rückkaufbrief existiert bereits eine Transkription und eine Übersetzung (letztere habe ich ein bisschen ergänzt). An den Lücken komme ich jedoch einfach nicht weiter, weil sich mir die Kürzel nicht erschließen.

    Wenn Ihr die Rätsel lösen und auch das Bisherige prüfen könntet, würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Xylander

    Universis Christi fidelibus presens scriptum visuris vel audituris. Ego Theodericus
    dictus Husman una cum meis heredibus cupio esse notum quod honestus vir
    Theodericus de Volmistene miles suique heredes bona in Vrylinchusen ambas
    domos quas colunt Thylemannus et dictus Hals cum hominibus et omnibus
    attinentiis a me Theoderico Husmano predicto vel a meis heredibus licite et
    plane redimere poterit pro quadraginta marcis et quatuor marcis bonorum denariorum
    Tremoniensium vel equivalentium infra octo dies ante cathedram beati
    Petri et infra octo dies post cathedram Petri qocunque die voluerit omni
    anno sed …

    … In quorum testimonium presens
    scriptum meo sigillo est sigillatum pro recognitione supradictorum.
    Datum et actum anno domini millesimo trecentesimo vicesimo secundo crastino Katerine virginis.

    Allen Christgläubigen, die dieses Schreiben sehen oder hören werden. Ich Dietrich
    genannt Husmann wünsche bekannt zu machen, dass der Edle
    Dietrich von Volmestein und seine Erben die Güter zu Frielinghausen, beide
    Häuser, welche Thilmann und der Hals Genannte bewohnen, mit den Leuten und allem
    Zubehör von mir vorgenanntem Dietrich Husmann oder meinen Erben mit vollem Recht und
    ganz und gar zurückkaufen kann für vierzig Mark und vier Mark guter Dortmunder Denare
    oder gleichwertiger (Währung) binnen acht Tagen vor der Stuhlfeier seligen
    Petri (22. Feb.) und binnen acht Tagen nach der Stuhlfeier Petri an welchem Tage er will jeden
    Jahres aber …

    … Zum Zeugnis dieser (Zusicherungen) ist das vorliegende
    Schreiben mit meinem Siegel gesiegelt zur Überprüfung der oben genannten Rückkäufer.
    Geschehen und verhandelt im Jahre des Herrn 1322 am Tage nach Katharina der Jungfrau (26. Nov.)
    Angehängte Dateien
  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6446

    #2
    Hallo zusammen,

    inzwischen meine ich, in den drei Lückenzeilen Folgendes entziffern zu können:

    anno sed v... quod d... bonorum redd... q... m... et q... Sol...
    a me ut a meis heredibus redempti ad d... Theodericum de Volmistene im...
    et ad suos heredes ... ... ... ... In quorum testimonium presens

    Kommt Ihr da ein Stückchen weiter?

    Viele Grüße
    Xylander

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    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4649

      #3
      Hallo Xylander,

      Ergänzungsversuch zu den fehlenden Zeilen (Latein ist leider nicht mein Ding):

      anno sed vide… q(uo)d d...or(um) bonor(um) reddit(us) q(ua)tuor marcar(um) et q(ua)tuor Solidor(um)
      a me ut ((?)) a meis he(re)dib(us) redempti ad d... Theod(er)icu(m) de Volmistene imlite… ((?))
      et ad suos he(re)des reuoluentiur lib(er)alit… ((?)) et solute(m) In quor(um) testimo(n)i(um) p(rae)sens

      Es grüßt der Alte Mansfelder

      PS: Für die fehlenden Kürzel solltest Du das Buch "Laterculus Notarum" konsultieren - es liegt mir leider nicht vor.
      Zuletzt ge?ndert von Alter Mansfelder; 27.09.2014, 14:20. Grund: PS hinzugefügt.
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
      - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
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      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6446

        #4
        Hallo Alter Mansfelder,

        das ist ein großer Schritt voran, danke Dir, auch für den Literaturtipp! Zwar kann ich es noch nicht übersetzen, aber wenigstens habe ich jetzt die Ansatzpunkte und werde noch mal nachdenken. Vielleicht hat auch sonst jemand noch Vorschläge, ich bin gespannt.

        Viele Grüße
        Xylander

        Danke an die Moderatoren fürs Verschieben.

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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6446

          #5
          Hallo liebe Experten,
          noch ein paar Fitzelchen, ausgehend vom Vorschlag des Alten Mansfelders:

          anno sed vide… q(uo)d denarior(um) bonor(um) reddit(us) q(ua)tuor marcar(um) et q(ua)tuor Solidor(um)
          a me vel a meis he(re)dib(us) redempti ad dominum Theod(er)icu(m) de Volmistene imlite… ((?))
          et ad suos he(re)des reuoluentur lib(er)aliter ((?)) et solute(m) In quor(um) testimo(n)i(um) p(rae)sens

          Kommt jemand damit weiter?

          Viele Grüße
          Xylander

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4649

            #6
            Hallo Xylander,

            ich kann mit Deinen Ergänzungen mitgehen. Nur beim "denariorum" bin ich mir unsicher. Der Rest stimmt meiner Meinung nach.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6446

              #7
              Hallo Alter Mansfelder,
              danke, ja, da bin ich auch im Zweifel. Es entspricht nicht dem bonorum denariorum in Zeile 6 des Dokuments, weder im Schriftbild, noch in der Wortstellung.

              Was hältst Du von dictorum bonorum - besagter Güter (dh der beiden Güter Frielinghausen)? Die Wendung kommt häufiger in ähnlichen Zusammenhängen vor.


              Bei liberaliter et solute(m) schlage ich vor, das (m) zu streichen. Da liberaliter das Adverb von liberalis - großzügig, freigebig ist, müsste auch solute eine Adverbform sein, und zwar von solutus - frei, ungebunden.

              Einen möglichen Sinn, der uns helfen würde, den Rest zu erschließen, bekomme ich in den Satz aber immer noch nicht.

              Viele Grüße
              Xylander

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              • Xylander
                Erfahrener Benutzer
                • 30.10.2009
                • 6446

                #8
                Oh, oh, ich muss mich entschuldigen. Nachdem ich vor einiger Zeit beim mehrfachen Googeln erfolglos war, habe ich gerade das gefunden:

                und mit Trick auch ein bisschen Fortsetzung:


                Demnach lauten die lückenhaften drei Zeilen:
                anno, ita videlicet, quod dictorum bonorum redditus quatuor marcarum et quatuor solidorum
                ante vel a me vel a meis heredibus redempti ad dictum Theodericum de Volmistene militem
                et ad suos heredes revolventur liberaliter et solute. In cuius rei testimonium presens

                Wobei bei rei eine vielleicht hochgestellte 1 erscheint (Fußnote? Andere Deutung?)

                Auf gelöst mag ich noch nicht stellen, denn der Sinn ist mir zwar klar (Dietrich von Volmestein oder seine Erben können nach Zahlung die Güter zurückbekommen, so ist es dann auch tatsächlich gewesen), aber eine ordentliche Übersetzung bekomme ich nicht hin.
                Also:
                so ist offenbar, dass... und wie weiter? redditus - zurückgegeben scheint mir grammatisch nicht zu passen.

                Ich hoffe auf Eure Hilfe

                Viele Grüße
                Xylander

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                • Alter Mansfelder
                  Super-Moderator
                  • 21.12.2013
                  • 4649

                  #9
                  Guten Morgen Xylander,

                  schön, dass Du noch die Vergleichstranskription/ -übersetzung gefunden hast.

                  Das "ita videlicet" in der ersten Zeile und das "ante vel" in der zweiten sehe ich jetzt auch. Dass man "dictorum" so abkürzt, wusste ich nicht - wieder etwas dazu gelernt. Dass ich aber den "militem" (Ritter) nicht erkannt habe - eieiei - aber es stimmt.

                  Dass nach "ante vel" noch einmal "a me vel" steht, ist sicher eine fehlerhafte Doppelung in der Transkription - das zweite steht ja im Original gar nicht da. Auch "In cuius rei" am Ende zu lesen, habe ich Schwierigkeiten. Es mag aber sein, dass die Überschreibung dies inhaltlich bedeuten soll - dafür fehlen mir, wie gesagt, die Lateinkenntnisse.

                  Es grüßt der Alte Mansfelder
                  Gesucht:
                  - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                  - Tote Punkte in Ostwestfalen
                  - Tote Punkte am Deister und Umland
                  - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                  - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                  - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6446

                    #10
                    Guten Morgen Alter Mansfelder,

                    danke, ja die Doppelung fiel mir auch auf, ebenso in cuius rei. Das ist sicher falsch transkribiert, und die Formel in quorum testimonium durchaus geläufig

                    Vielleicht steht was in der Fußnote, die im Snippet nicht freigegeben wird.

                    redditu... ist hier übrigens wohl nicht Partizip Perfekt von reddere, sondern eine Form des Substantivs red(d)itus (u-Deklination) - Rückkehr, Einkommen

                    Viele Grüße
                    Xylander

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                    • Xylander
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.10.2009
                      • 6446

                      #11
                      Hallo liebe Lateiner,

                      jetzt mache ich folgenden Vorschlag:

                      ...omni
                      anno. Ita videlicet, quod dictorum bonorum redditus quatuor marcarum et quatuor solidorum
                      a me vel a meis heredibus redempti ad dictum Theodericum de Volmistene militem
                      et ad suos heredes revolventur liberaliter et solute. In quorum testimonium presens
                      scriptum…

                      …in jedem
                      Jahr. So ist offenkundig, dass die mir oder meinen Erben für vier Mark und vier Solidi wieder abgekauften (Rechte auf die Lehns-) Einkünfte der besagten Güter an besagten Ritter Dietrich von Volmestein und seine Erben großzügig und frei rückübertragen werden werden. Zum Zeugnis dieser
                      (Vereinbarungen) ist das vorliegende Schriftstück…


                      Ganz wohl ist mir bei zwei Dingen nicht:
                      1. red(d)itus redempti, pl. - die zurückgekauften Einkünfte stehen weit gesperrt. Das ist sonst nicht der Stil des Textes.
                      2. statt quatuor marcarum - für vier Mark hätte ich pro quatuor marcis erwartet.


                      So traue ich der Übersetzung nicht so recht und könnte jetzt Eure Kommentare gut gebrauchen.


                      Viele Grüße
                      Xylander
                      Zuletzt ge?ndert von Xylander; 01.10.2014, 19:46.

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6446

                        #12
                        Hallo zusammen,
                        jetzt fand ich in den Kindlinger-Manuskripten II, 29, online beim Landesarchiv NRW in Münster, eine Abschrift von ca 1800.



                        Dies bestätigt den letzten Stand bei den Lückenzeilen und bringt kleine Modifikationen im übrigen Text, die wir aber nicht diskutieren müssen.

                        So bleibt meine Bitte um Überprüfung des Übersetzungsvorschlags.

                        Viele Grüße
                        Xylander
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                        • Xylander
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.10.2009
                          • 6446

                          #13
                          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                          ...omni
                          anno. Ita videlicet, quod dictorum bonorum redditus quatuor marcarum et quatuor solidorum
                          a me vel a meis heredibus redempti ad dictum Theodericum de Volmistene militem
                          et ad suos heredes revolventur liberaliter et solute. In quorum testimonium presens
                          scriptum…

                          …in jedem
                          Jahr. So ist offenkundig, dass die mir oder meinen Erben für vier Mark und vier Solidi wieder abgekauften (Rechte auf die Lehns-) Einkünfte der besagten Güter an besagten Ritter Dietrich von Volmestein und seine Erben großzügig und frei rückübertragen werden werden. Zum Zeugnis dieser
                          (Vereinbarungen) ist das vorliegende Schriftstück…
                          Hallo,
                          das ist ja Unsinn. Der vertragliche Rückkaufpreis beträgt 44 Mark, und nicht 4 Mark und 4 Solidi (Schillinge). Das ist vielmehr die Höhe der jährlichen Abgaben, die die Lehnsnehmer Thylemannus und Hals zu leisten haben, und die dann natürlich nach dem Rückkauf auch wieder an den Rückkäufer gehen sollen.

                          Also auf ein Neues:
                          …in jedem
                          Jahr. So ist offenkundig, dass die mir oder meinen Erben wieder abgekauften (Rechte auf die Lehns-) Einkünfte aus den besagten Gütern in Höhe von vier Mark und vier Solidi an besagten Ritter Dietrich von Volmestein und seine Erben großzügig und frei rückübertragen werden werden. Zum Zeugnis dieser
                          (Vereinbarungen) ist das vorliegende Schriftstück…

                          Dann klappts auch mit dem Genitiv bei quatuor marcarum et quatuor solidorum.

                          Eigentlich halte ich den Fall damit für gelöst, warte aber noch mal auf eventuelle gegenteilige oder ergänzende Meinungen.

                          Viele Grüße
                          Xylander

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                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6446

                            #14
                            Hallo zusammen,
                            dann stelle ich es jetzt auf gelöst. Danke nochmal, Alter Mansfelder, für die Hilfe.

                            Viele Grüße
                            Xylander

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