Eintrag auf Geburtsurkunde "Vaterschaft anerkannt"

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  • vonatta
    Benutzer
    • 22.03.2018
    • 81

    Eintrag auf Geburtsurkunde "Vaterschaft anerkannt"

    Hallo Leute,
    auf der Geburtsurkunde meines Großvaters steht ein Hinweis, dass die Vaterschaft anerkannt wurde. Mein Großvater wurde 1908 geboren und die Vaterschaft auf der Urkunde 1947 anerkannt. Darauf kann ich mir keinen Reim machen.

    Geboren wurde er im Memelland und der Eintrag kommt vom Standesamt in Esses. Auch das ist mir rätselhaft, denn mein Opa hat im April 1934 in Meppen geheiratet.

    Hat jemand eine Idee, was der Eintrag auf der Urkunde zu bedeuten hat?

    Gruß
    Astrid
    Zuletzt geändert von vonatta; 24.07.2018, 10:38.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    ich lese da 1943 und vermute, dass der Großvater Vater eines nicht ehelichen Kindes war.

    Frdl. Grüße

    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28365

      #3
      Hallo,

      ich schließe mich Kasstor an.

      Ich hätte ja vorgeschlagen, dass Du Dir die Geburtsurkunde Nr. 248/1943 besorgst, aber vermutlich lebt das "Kind" noch. Und da Du wohl nicht in direkter Linie verwandt bist, müsstest Du eh die Fristen abwarten.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • vonatta
        Benutzer
        • 22.03.2018
        • 81

        #4
        Upsss... 1943 ist natürlich richtig, da habe ich mich vertippt.

        Da mein Opa meines Wissens nie in Essen war, wundert mich die Anerkennung der Vaterschaft doch sehr. Vielleicht bekomme ich in Essen ja doch eine Auskunft.

        Danke für Eure Hinweise

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28365

          #5
          Hallo vonatta,

          er selbst muß ja nicht in Essen gewesen sein.

          Es reicht, wenn die Mutter, nachdem er sie geschwängert hatte, nach Essen gegangen ist (gehen mußte u.U.) und dort entbunden hat.
          Wenn sie aus einem kleinen Dorf kam, wurde sie vielleicht nach Essen zu Verwandten geschickt, um die "Schande" eines unehelichen Kindes zu verbergen.

          Außerdem war Krieg, sie könnte auch dorthin geflohen sein!
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • vonatta
            Benutzer
            • 22.03.2018
            • 81

            #6
            Xtine, soweit habe ich noch gar nicht gedacht. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht und blickt nur in eine Richtung.

            Vielen Dank für die Anregung.

            Gruß, Astrid

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            • renatehelene
              • 16.01.2010
              • 1983

              #7
              Guten Abend,

              ich finde diesen Eintrag auf der Geburtsurkunde von 1908 sehr
              "gewöhnungsbedürftig" und wäre nicht abgeneigt, einen Fehler
              des/der Standesbeamten/tin zu vermuten.

              Astrid, hat Dein Opa im 2. WK gedient?

              Kommentar

              • vonatta
                Benutzer
                • 22.03.2018
                • 81

                #8
                Renate, ja er hat gedient, aber ich weiß nicht wo und wie lange.

                Mein Opa hat für ein Kind die Vaterschaft anerkannt, das vor seiner Ehe geboren wurde, aber das war 1934 und auch nicht in Essen. Ich hatte auch schon an einen Zahlendreher gedacht, bin aber über das Standesamt Essen gestolpert.

                Jetzt versuche ich herauszubekommen, ob meine Oma das Kind vielleicht tatsächlich in Essen zur Welt gebracht hat.

                Gruß, Astrid

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                • vonatta
                  Benutzer
                  • 22.03.2018
                  • 81

                  #9
                  Inzwischen habe ich die Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt in Essen erhalten. Es war tatsächlich ein uneheliches Kind, das im Krieg gezeugt wurde.

                  Kommentar

                  • Horst von Linie 1
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2017
                    • 19752

                    #10
                    Hai,
                    Glückwunsch zum Familienzuwachs.
                    Einen anderen Schluss ließ der Randvermerk auch nicht zu.
                    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                    Und zum Schluss:
                    Freundliche Grüße.

                    Kommentar

                    • Philipp
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.07.2008
                      • 841

                      #11
                      Hallo!

                      Hat jemand Kenntnis, von wann bis wann und nach welcher Vorschrift ein Vermerk über ein nicht eheliches Kind im Geburtseintrag beim Vater vorgenommen wurde?

                      VG
                      Philipp

                      Kommentar

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