Todeserklärung beim Gericht nach dem Zweiten Weltkrieg

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  • kalle33
    Benutzer
    • 26.12.2014
    • 77

    Todeserklärung beim Gericht nach dem Zweiten Weltkrieg

    Hallo liebe Forengemeinde,
    ein Verwandter von mir war General bei der SS und spielte eine Entscheidene Rolle bei der Juden Deportation in einigen Gauen. Dieser starb angeblich einige Tage vor dem Kriegsende und so ist es auch schreibweise beim Bundesarchiv Lüneburg. Deshalb vermutet meine Familie, dass dieser geflohen ist und sich irgendwo versteckt hat. Nun habe ich gehört, dass die gefallenen noch von den Angehörigen für Tod erklärt werden musste. Dazu habe ich einige Fragen. ISt das richtig? Kann man die Unterlagen einsehen? Und wenn ja, wo kann ich sie einsehen?

    Ich freue mich schon sehr auf eure Antworten und danke euch jetzt schon sehr.

    Viele Grüße Euer Kalle
    Vorrangige Forschungsgebiete: Grafschaft glatz, Berslau und Niederlausitz
  • JürgenP
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2015
    • 394

    #2
    Moin Kalle,

    die Vita fast aller SS-Generäle ist weitestgehend erforscht.
    In welchem Archiv genau hast Du denn Unterlagen zu Deinem Verwandten gefunden ? Ein "Bundesarchiv Lüneburg" gibt es meines Wissens nach nicht.
    Der Name des Generals würde die Sache sicher wesentlich vereinfachen.

    Zur Todeserklärung:
    Die Angehörigen konnten - mußten aber nicht - ein Todeserklärungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren lief beim Amtsgericht des letzten Wohnortes des für tot zu Erklärenden.
    Und natürlich kann man die Akten einsehen. Diese lagern entweder noch bei dem Amtsgericht oder in einem Archiv, dem das Amtsgericht angeschlossen ist.

    Herzliche Grüße Jürgen

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    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1657

      #3
      Hallo Jürgen, hallo Kalle,

      Zitat von JürgenP Beitrag anzeigen
      Und natürlich kann man die Akten einsehen. Diese lagern entweder noch bei dem Amtsgericht oder in einem Archiv, dem das Amtsgericht angeschlossen ist.
      "Berechtigtes Interesse" und Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen vorausgesetzt, wobei meiner bescheidenen Erfahrung nach die Latte bei ersterem höher angelegt wird, als bei normalen Archivalien.

      A.
      Zuletzt geändert von Acanthurus; 29.05.2016, 19:45.

      Kommentar

      • JürgenP
        Erfahrener Benutzer
        • 22.02.2015
        • 394

        #4
        Hallo Acanthurus,

        danke für die Ergänzung. Du hast natürlich Recht. Zumindest solange die Akten bei Gericht lagern, geht es in den meisten Fällen wohl nicht ohne den entsprechenden Nachweis.

        Herzliche Grüße Jürgen

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        • Saure
          Erfahrener Benutzer
          • 27.03.2008
          • 4806

          #5
          Hallo Kalle,

          Ihren Satz:
          'Nun habe ich gehört, dass die gefallenen noch von den Angehörigen für Tod erklärt werden musste.',
          verstehe ich nicht.

          Ich habe noch nie gehört, das ein im Krieg gefallener Soldat für tot erklärt wurde.

          Meiner Meinung nach, konnte man 'nur' einen vermißten Soldaten für tot erklären lassen.

          Ich lerne aber gerne dazu.
          Viele Grüße
          Dieter Saure

          Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
          Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
          Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
          Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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          • Mats
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2009
            • 3391

            #6
            Hallo,

            da ist halt die Frage, wo und wie man die Information "gefallen" bekommt.
            Wann gilt einer offiziell als gefallen und wann nur als vermisst?
            Reicht es, wenn Fritz beteuert, er habe den Ernst "fallen" sehen oder muß Fritz auch einen Beweis vorbringen?

            Grüße aus OWL
            Anja
            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
            also ist heute der richtige Tag
            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
            Dalai Lama

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            • Saure
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2008
              • 4806

              #7
              Hallo Anja,

              Ihr Satz:
              'Reicht es, wenn Fritz beteuert, er habe den Ernst "fallen" sehen oder muß Fritz auch einen Beweis vorbringen?',
              ist gut.

              Mein Vater wurde für tot erklärt ,aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung eines Kriegskameraden.
              Mein Vater wurde nie für gefallen erklärt.

              Am Ende meiner Suche nach dem Grab meines Vaters stellte sich heraus, das die eidesstattliche Erklärung nicht den Tatsachen entsprach.
              Viele Grüße
              Dieter Saure

              Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
              Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
              Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
              Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

              Kommentar

              • kalle33
                Benutzer
                • 26.12.2014
                • 77

                #8
                Hey Hey,
                Jürgen du hast natürlich recht, ich meine das Bundesarchiv Ludwigsburg (lese bloß gerade ein Buch über den Lüneburger AuschwitzProzess. Also es handelt sich hier um Karl-Heinz Stoßberg.
                Aber ich will noch mal auf die todeserklärung eingehen. Bei einem anderen Verwandten hieß es von der WAST, dass der Verwandte schon 42 gefallen ist aber erst 61 von seiner Mutter für Tod erklärt wurde . War das bei jedem gefallenen so?
                Danke für eure antworten die ihr gegeben habt und die noch kommen werden.
                LG Kalle
                Vorrangige Forschungsgebiete: Grafschaft glatz, Berslau und Niederlausitz

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                • Saure
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.03.2008
                  • 4806

                  #9
                  Hallo Kalle,

                  meine Meinung:

                  Einen gefallenen Soldaten kann man nicht für tot erklären.

                  Einen Vermißten kann man unter bestimmten Voraussetzungen für tot erklären.

                  Bei meinem Vater war es so:
                  In Rumämien lag bzw. liegt eine Sterbeurkunde vor, da er 1945 in einem russ. Kriegsgefangenenlager gestorben ist.
                  Diese Sterbeurkunde wurde jedoch nie an deutsche Behörden bzw. an das zuständige Standesamt geschickt. Also hatte meine Mutter keine Ahnung von der Existenz dieser Sterbeurkunde.
                  Also hat meine Mutter, als sie 1957 wieder heiraten wollte, ihren Mann, meinen Vater für tot erklären lassen.
                  Viele Grüße
                  Dieter Saure

                  Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                  Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                  Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                  Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

                  Kommentar

                  • JürgenP
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.02.2015
                    • 394

                    #10
                    Moin Kalle,

                    wenn es sich um Karl Heinz Stoßberg, geboren am 22.07.1908 in Dortmund-Barup, SS-Nr. 17748, Partei-Nr. 318453 handelt, der sich am 07.05.1938 in Wilhelmshaven mit Fräulein Marieluise Heitz, geboren am 15.09.1916 in Bochum verlobt hat, dann habe ich gute Nachrichten für Dich.
                    Der komplette Vorgang zur Eheschließung beim SS-Rasse-und Siedlungshauptamt mit allen Unterlagen, Lebensläufen beider Personen, Ahnentafeln beider Personen und diversem Schriftverkehr liegt mir in Kopie vor.
                    Übrigens war sein letzter mir bekannter Dienstgrad Standartenführer (StaF) und somit war er kein General der SS sondern Oberst.
                    Wenn Du also Interesse an den Unterlagen hast, schicke mir per PN Deine E-Mailadresse und dann bekommst Du die ca. 50 Seiten

                    Herzliche Grüße Jürgen

                    Kommentar

                    • ManfredS
                      Erfahrener Benutzer
                      • 21.11.2010
                      • 433

                      #11
                      Hallo kalle33

                      “Stossberg soll um 6. Mai 1945 in Raudnitz (Roudnice n.L.) verstorben sein...”.
                      source: Bundesarchiv Ludwigsburg, B162/9633, p. 54

                      Klicke einmal hier herein



                      incl. eigen geschriebener Lebenslauf und Fotos




                      Stossberg ist auf der dritten Seite dieser pdf über die Wilhelmshaven Gestapo genannt:

                      M.f.G. Manfreds
                      Zuletzt geändert von ManfredS; 04.06.2016, 14:27.

                      Kommentar

                      • JürgenP
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.02.2015
                        • 394

                        #12
                        Moin Kalle,

                        ich hatte Dir vor ein paar Tagen die Akte mit den ca. 50 Seiten per WeTransfer hochgeladen. Du müßtest von WeTransfer eine E-Mail mit dem Downloadlink erhalten haben. Das Problem dabei ist, daß diese Daten nur ein paar Tage online stehen, danach werden die Daten gelöscht (konkretes Ablaufdatum steht in der Mail) und der Downloadlink funktioniert dann nicht mehr.
                        Ist ja nicht so, daß es gar keine Arbeit gemacht hat ...

                        Gruß Jürgen

                        Kommentar

                        • Hemaris fuciformis
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.01.2009
                          • 1800

                          #13
                          Zitat von ManfredS Beitrag anzeigen
                          Hallo kalle33

                          “Stossberg soll um 6. Mai 1945 in Raudnitz (Roudnice n.L.) verstorben sein...”.
                          source: Bundesarchiv Ludwigsburg, B162/9633, p. 54

                          Klicke einmal hier herein



                          M.f.G. Manfreds
                          Hallo Manfred,

                          hast Du obigen Link bis ganz runter gescrollt? Kalle33 steht doch mit Datum 5.März längst selber in obigem Thema. Und ob ein Großneffe die nötige Verwandtschaft nachweisen kann, weiß ich auch nicht.

                          Dies als mögliche Erklärung, warum er hier nicht mehr "mitspielt".

                          LG Christine

                          Kommentar

                          • Gunther11
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.06.2016
                            • 291

                            #14
                            Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            da ist halt die Frage, wo und wie man die Information "gefallen" bekommt.
                            Wann gilt einer offiziell als gefallen und wann nur als vermisst?
                            Reicht es, wenn Fritz beteuert, er habe den Ernst "fallen" sehen oder muß Fritz auch einen Beweis vorbringen?

                            Grüße aus OWL
                            Anja

                            Hallo,
                            mein Großvater wurde sehr wohl für Tod erklärt (x Jahre nicht gemeldet nach Gefangennahme). Zu einem späteren Zeitpunkt kam über den Suchdienst des Roten Kreuzes noch ein Meldung aus Russland, wo Tag und Ort des Todes (deutlich vor der amtlichen "Todesfestsetzung").

                            Gruß
                            Gunther
                            Viele Grüße
                            Gunther

                            ---------------------------------------------------------
                            Rheinland:
                            Maassen, Balzen, Kapp, Strerath, Hansen, Schellen, Reipen, Schotten, Bosch, Grossard

                            Memel:
                            Klöss, Wasik

                            Kommentar

                            • JürgenP
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.02.2015
                              • 394

                              #15
                              Moin Gunther,

                              natürlich konnte Dein Großvater nachträglich für tot erklärt werden. Das Todeserklärungsverfahren mit allen Fristen regelt das sogenannte Verschollenheitsgesetz.


                              Das war aber nicht die Frage, hier ging es um den Begriff "gefallen".
                              Als gefallen galt ein Soldat, wenn ein Kamerad das bezeugen konnte oder wenn die halbe EM sichergestellt wurde.
                              Galt ein Soldat als gefallen, war kein nachträgliches Todeserklärungsverfahren nötig.
                              Man muß aber dabei beachten, daß beides, also "gefallen" und "für tot erklärt" nachträglich durch Gerichtsbeschluß wieder rückgängig gemacht werden konnte, wenn die Person lebend aufgetaucht ist. Beispielsweise gab es beim DRK eine Heimkehreraussage, daß mein Onkel in Stalingrad gefallen sei. Er ist allerdings erst Ende 1944 einberufen worden ...

                              Genauso ist es nach wie vor möglich, noch vermißte Personen per Gerichtsbeschluß für tot zu erklären.

                              Herzliche Grüße Jürgen

                              Kommentar

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