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Antrag auf Fristverkürzung
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1952 Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin Konfession der gesuchten Person(en): Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Hallo zusammen, ich möchte gerne beim Standesamt einen Antrag auf Fristverkürzung stellen. Es geht um eine Heiratsurkunde plus Sammelakte aus dem Jahre 1952. Beide Ehepartner sind vor mehr als 30 Jahren verstorben. Die Sterbeurkunden hierzu liegen mir vor. Vielleicht habt Ihr bereits Erfahrungen damit gesammelt und wisst, wie ich am besten vorgehen sollte. Und vor allem, ob ich dies auch per Email erledigen kann. Viele Grüße Zetteltante |
#2
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Wirklich Erfahrung habe ich damit noch nicht. Aber eigentlich bräuchtest du nur mit den Sterbeurkunden zum Standesamt gehen und dort um die Heiratsurkunde bitten.
Martina |
#3
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Guten Abend,
aber dazu muß man dann auch wissen, wo sie geheiratet haben, denn der Sterbeort (StA) muß nicht dringend auch der Heiratsort (StA) sein oder liege ich da falsch!? |
#4
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Standesamt und Urkundennummer sind bekannt. Steht auf beiden Sterbeurkunden.
Zum Standesamt gehen fällt leider aus. Ich wohne im Rheinland. Deshalb hätte ich es gerne per Email angefordert. Mich hätte interessiert, ob es ein Formular hierfür gibt. Dann werde ich es wohl per Post probieren und die Kopien der Sterbeurkunden beifügen. Zetteltante |
#5
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Hallo,
vielleicht geht es ja doch per email, schau mal hier: http://www.berlin.de/standesamt/ Viel Erfolg. Reiner |
#6
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Formloses Anschreiben per Email geht in der Regel bei Berliner Standesämtern ganz gut, meiner Erfahrung nach. Einfach mal probieren. Scans aber unbedingt anhängen, und auch einen Scan des Personalausweises bzw. des Reisepasses.
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#7
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Hallo jgr93,
das formlose Anschreiben per Email hat funktioniert. Ich hatte erst nur angefragt, wie sie es gerne hätten. Die Antwort folgte nach 3 Monaten: Da keine Namensgleichheit besteht, bitte Nachweise zuschicken. Viele Grüße, Zetteltante |
#8
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Da die Personen länger als 30 Jahre tot sind fallen sie aus dem Datenschutz raus, ein Nachweis der Verwandtschaft ist nicht mehr nötig....
Wissen anscheinend die Standesbeamten nicht. |
#9
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Martina das ist nur halb richtig. Verstorbene fallen nach 30 Jahren aus dem datenschutz und die Schutzfristverkürzung ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten, bei Ehen also die Ehepartner, nachweislich bereits 30 Jahre verstorben sind. Auch hier ist dies strittig gesehen. Ich hatte schon erlebnisse in denen die in randbemerkungen erwähnten Kinder zu dem Beteiligtenkreis hinzugezählt wurden.
Siehe hierzu paragraph 62 Absatz 2 Satz 2 und 3 Personenstandsgesetz. Dort sind Beteiligte die Ehegatten und die müssen seit 30 Jahren tot sein. Im teleologischen Schluss muss man dazu kommen, dass diese Feststellung nur unter Vorbringen der entsprechenden Nachweise möglich ist. LG Alex Geändert von Opa98 (08.09.2018 um 21:13 Uhr) |
#10
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"Beide Ehepartner sind vor mehr als 30 Jahren verstorben. Die Sterbeurkunden hierzu liegen mir vor."
Zitat aus dem ersten Post. |
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fristverkürzung |
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