Hallo zusammen!
Mein Anliegen ist nicht primär genealogischer Art, aber dann am Ende doch wieder.
Es geht um das Lehnsrecht im Mittelalter. Starb der Lehnsherr ("Herrenfall"), dann wurde dem Lehnsnehmer ein neuer Lehnsbrief ausgestellt. Starb umgekehrt der Lehnsnehmer eines erblichen Lehens ("Mannfall"), dann wurde seinem Erben ebenfalls ein neuer Lehnsbrief augestellt. So weit, so einfach.
Nun gab es aber viele Fälle, ich möchte sagen, sie stellten bei Lehnsbindungen zwischen Territorialherren und deren ritterlichen Vasallen und zwischen letzteren und deren Aftervasallen die Regel dar, in denen sowohl Lehnsherr als auch Belehnter nicht aus einer Person bestanden, sondern aus einem "Familienverband". Das stellte für den Lehnsnehmer insofern eine sinnvolle Regelung dar, als sie die Wahrscheinlichkeit erhöhte, ein Lehen in der Familie zu behalten, da meistens ein Agnat zur Stelle war um in den Vertrag einzutreten.
Wie wurde es in denjenigen Fällen mit der Ausstellung eines Lehnsbriefes gehandhabt, in denen irgendeine mitbelehnte Person starb? Wurde dann auch gleich ein neuer Lehnsbrief ausgestellt (was ja immer mit Kosten verbunden war), oder wurde das Lehen nur ausdrücklich erneuert, falls der Senior der Familie, also beispielsweise der älteste Bruder als Repräsentant, starb? Dieselbe Frage stellt sich umgekehrt für den Familienverband der Lehnsherren. Ich habe bisher nur Fälle kennengelernt, in denen lediglich bei Tod des jeweiligen Ältesten ein neuer Lehnsbrief ausgefertigt wurde. Aber kann man das als generelle Regel annehmen?
Der Bezug zur Genealogie tritt nun hier zutage. Wenn ich einen Lehnsbrief vorliegen habe, also die Erneuerung eines Lehens, dann darf ich doch (unter der Annahme, daß nur bei Tod des jeweiligen Seniors ein solcher ausgestellt wurde) davon ausgehen, daß diejenige Person, welche nun, im Gegensatz zum vorigen Lehnsbrief, nicht mehr erwähnt wird, der älteste (Überlebende) einer Anzahl von Brüdern war (falls sicher ist, daß es sich um Brüder handelt). Falls ich aus anderen Quellen nicht ersehen kann, in welcher Folge mehrere Brüder altersmäßig rangieren, dann wäre doch also eine Reihe von Lehnsbriefen ein gutes Hilfsmittel, hier Ordnung hineinzubringen. Oder habe ich einen Denkfehler gemacht?
Vielen Dank für eure Ideen!
Mein Anliegen ist nicht primär genealogischer Art, aber dann am Ende doch wieder.
Es geht um das Lehnsrecht im Mittelalter. Starb der Lehnsherr ("Herrenfall"), dann wurde dem Lehnsnehmer ein neuer Lehnsbrief ausgestellt. Starb umgekehrt der Lehnsnehmer eines erblichen Lehens ("Mannfall"), dann wurde seinem Erben ebenfalls ein neuer Lehnsbrief augestellt. So weit, so einfach.
Nun gab es aber viele Fälle, ich möchte sagen, sie stellten bei Lehnsbindungen zwischen Territorialherren und deren ritterlichen Vasallen und zwischen letzteren und deren Aftervasallen die Regel dar, in denen sowohl Lehnsherr als auch Belehnter nicht aus einer Person bestanden, sondern aus einem "Familienverband". Das stellte für den Lehnsnehmer insofern eine sinnvolle Regelung dar, als sie die Wahrscheinlichkeit erhöhte, ein Lehen in der Familie zu behalten, da meistens ein Agnat zur Stelle war um in den Vertrag einzutreten.
Wie wurde es in denjenigen Fällen mit der Ausstellung eines Lehnsbriefes gehandhabt, in denen irgendeine mitbelehnte Person starb? Wurde dann auch gleich ein neuer Lehnsbrief ausgestellt (was ja immer mit Kosten verbunden war), oder wurde das Lehen nur ausdrücklich erneuert, falls der Senior der Familie, also beispielsweise der älteste Bruder als Repräsentant, starb? Dieselbe Frage stellt sich umgekehrt für den Familienverband der Lehnsherren. Ich habe bisher nur Fälle kennengelernt, in denen lediglich bei Tod des jeweiligen Ältesten ein neuer Lehnsbrief ausgefertigt wurde. Aber kann man das als generelle Regel annehmen?
Der Bezug zur Genealogie tritt nun hier zutage. Wenn ich einen Lehnsbrief vorliegen habe, also die Erneuerung eines Lehens, dann darf ich doch (unter der Annahme, daß nur bei Tod des jeweiligen Seniors ein solcher ausgestellt wurde) davon ausgehen, daß diejenige Person, welche nun, im Gegensatz zum vorigen Lehnsbrief, nicht mehr erwähnt wird, der älteste (Überlebende) einer Anzahl von Brüdern war (falls sicher ist, daß es sich um Brüder handelt). Falls ich aus anderen Quellen nicht ersehen kann, in welcher Folge mehrere Brüder altersmäßig rangieren, dann wäre doch also eine Reihe von Lehnsbriefen ein gutes Hilfsmittel, hier Ordnung hineinzubringen. Oder habe ich einen Denkfehler gemacht?
Vielen Dank für eure Ideen!
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