Liebe Mitforschende,
mich treibt zur Zeit ein Fall um, bei dem die Puzzlestücke nicht ganz zusammenpassen. Vieles könnte an den Begriffsbezeichnungen hängen.
Um 1800 wird im heutigen Niedersachsen ein Knabe geboren, dessen Mutter ein Jahr darauf verstirbt. Im Sterbeeintrag der Mutter ist der Vater als lebend angegeben und es gibt aus anderer Quelle den Hinweis, er sei später (ohne Jahresangabe) in die nahe Stadt gezogen. Als der Knabe ca. 8 Jahre alt ist, gibt es scheinbar einen Streit um den Erlös aus dem Hausverkauf des Vaters. Nur wird dieser scheinbar mit dem Knaben geführt, der durch einen Vormund vertreten wird (nähere Angaben habe ich nicht).
-> Bedeutet dies, dass der Vater verstorben sein muss (denn sonst würde der Streit doch wohl mit dem Vater selbst geführt)? Im Internet deutet alles darauf hin, dass nur Kinder einen Vormund bekommen, deren Eltern nicht mehr leben oder wenn diese nicht zurechnungsfähig sind.
-> Der Knabe hatte Verwandte, sogar einen Bruder des Vaters. Der benannte Vormund ist (Stand jetzt) jedoch nicht mit dem Knaben verwandt. Warum überließ man die Verwaltung des Erbes(?) einem "Fremden"? (Onkel und Neffe verstanden sich angeblich prächtig)
Das Rätsel geht folgendermaßen weiter: Im Heiratseintrag des Knaben werden Vater und Mutter als verstorben genannt und Trauzeuge ist ein Mann, der dort als Stiefvater bezeichnet wird.
-> Wie kann es einen Stiefvater geben, wenn die Mutter bereits lange verstorben ist und definitiv zuvor nicht noch einmal geheiratet hat?
Die Bezeichnung "Stiefvater" taucht auch an anderer Stelle noch einmal auf. Sehe ich das alles zu eng? War man vielleicht einfach großzügig mit der Auslegung der Verwandtschaftsverhältnisse? Wuchs der Knabe vielleicht bei einem Verwandten auf (dessen Frau tatsächlich nach dessen Tod einen Mann mit demselben Nachnamen des als Stiefvater Benannten heiratete)?
Oder könnte der Verwandte, der diese Frau heiratete, der Vater gewesen sein (ein Vorname stimmt wohl überein) und die Vormundssache mit dem Haus hat andere Hintergründe? Auch dann wäre der neue Mann der Stiefmutter nicht direkt der Stiefvater, jedoch ein bisschen näher dran.
Für jegliche Denkhilfe, Berichte von ähnlichen Fällen oder Hilfe bei der Begriffsklärung bin ich dankbar.
Gruß
GlasScherer
mich treibt zur Zeit ein Fall um, bei dem die Puzzlestücke nicht ganz zusammenpassen. Vieles könnte an den Begriffsbezeichnungen hängen.
Um 1800 wird im heutigen Niedersachsen ein Knabe geboren, dessen Mutter ein Jahr darauf verstirbt. Im Sterbeeintrag der Mutter ist der Vater als lebend angegeben und es gibt aus anderer Quelle den Hinweis, er sei später (ohne Jahresangabe) in die nahe Stadt gezogen. Als der Knabe ca. 8 Jahre alt ist, gibt es scheinbar einen Streit um den Erlös aus dem Hausverkauf des Vaters. Nur wird dieser scheinbar mit dem Knaben geführt, der durch einen Vormund vertreten wird (nähere Angaben habe ich nicht).
-> Bedeutet dies, dass der Vater verstorben sein muss (denn sonst würde der Streit doch wohl mit dem Vater selbst geführt)? Im Internet deutet alles darauf hin, dass nur Kinder einen Vormund bekommen, deren Eltern nicht mehr leben oder wenn diese nicht zurechnungsfähig sind.
-> Der Knabe hatte Verwandte, sogar einen Bruder des Vaters. Der benannte Vormund ist (Stand jetzt) jedoch nicht mit dem Knaben verwandt. Warum überließ man die Verwaltung des Erbes(?) einem "Fremden"? (Onkel und Neffe verstanden sich angeblich prächtig)
Das Rätsel geht folgendermaßen weiter: Im Heiratseintrag des Knaben werden Vater und Mutter als verstorben genannt und Trauzeuge ist ein Mann, der dort als Stiefvater bezeichnet wird.
-> Wie kann es einen Stiefvater geben, wenn die Mutter bereits lange verstorben ist und definitiv zuvor nicht noch einmal geheiratet hat?
Die Bezeichnung "Stiefvater" taucht auch an anderer Stelle noch einmal auf. Sehe ich das alles zu eng? War man vielleicht einfach großzügig mit der Auslegung der Verwandtschaftsverhältnisse? Wuchs der Knabe vielleicht bei einem Verwandten auf (dessen Frau tatsächlich nach dessen Tod einen Mann mit demselben Nachnamen des als Stiefvater Benannten heiratete)?
Oder könnte der Verwandte, der diese Frau heiratete, der Vater gewesen sein (ein Vorname stimmt wohl überein) und die Vormundssache mit dem Haus hat andere Hintergründe? Auch dann wäre der neue Mann der Stiefmutter nicht direkt der Stiefvater, jedoch ein bisschen näher dran.
Für jegliche Denkhilfe, Berichte von ähnlichen Fällen oder Hilfe bei der Begriffsklärung bin ich dankbar.
Gruß
GlasScherer
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