Unterscheidung der Richter in einem Amtsdorf

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  • Molle09
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2009
    • 1379

    [gelöst] Unterscheidung der Richter in einem Amtsdorf

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: +-1800
    Region, aus der der Begriff stammt: Dörfer um Freyburg an der Unstrut



    Hallo,
    wer kann mir bitte erklären was in einem Amtsdorf der Unterschied zwischen einem herrschaftlichen Richter und dem Ortsrichter ist.
    Zuletzt geändert von Molle09; 10.12.2019, 17:40.
    Liebe Grüße
    Mlle
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    den Verbleib von Johann Wilhelm Nürnberger *04.12.1803
  • rigrü
    Erfahrener Benutzer
    • 02.01.2010
    • 2559

    #2
    Ohne Kontext schwer zu sagen. Vielleicht stand der Ortsrichter einem Ort vor, der zu einem Amt gehörte, während der herrschaftliche Richter für einen Ort verantwortlich war, der von einer Adelsfamilie verwaltet wurde?
    rigrü

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo,
      der herrschaftliche Richter war der Richter der Grundherrschaften eines Amtes. Der Ortsrichter nur für das Dorf zuständig.
      Diese Interpretation leite ich aus dieser Quelle ab, siehe Bildanhang:
      Wobei das für Sachsen auch etwas anders aussehen könnte.

      Quelle: Gedrängte Uebersicht der Verfassung herrschaftlicher Wirthschaftsämter und der Verhältnisse zwischen Obrigkeiten und Unterthanen in Oesterreich unter der Enns, im Vergleich mit Böhmen, 1813
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 10.12.2019, 21:07.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Molle09
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2009
        • 1379

        #4
        Hallo rigrü und hallo Anna Sara Weingart,


        vielen Dank für eure Antworten, die das bestätigen, was ich mir so gedacht hatte. Wollte mich aber vergewissern.
        Wenn es aber in einem Dorf einen Mord gab und der Mörder gefasst wurde, welcher Richter wäre dafür wohl zuständig gewesen, der Ortsrichter oder der herrschaftliche Richter??? Was meint ihr dazu?
        Liebe Grüße
        Mlle
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        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Einiges Erhellende findet sich z.B. hier:

          Zuletzt geändert von henrywilh; 12.12.2019, 09:51.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo Molle,
            ich gehe davon aus, dass der herrschaftliche Richter ein ausgebildeter Jurist war (Universitäts-Studium), während die Dorfrichter nur Laienrichter waren, die nur über Kleinigkeiten richten durften.

            Bei Mord würde ich gar vermuten, dass es die Kompetenz des herrschaftlichen Amtsrichters überstieg, und die Fälle stattdessen beim königlich sächsischen Bezirksgericht verhandelt wurden.

            Wobei ich nicht weiß, wie die Kompetenzen zwischen den adligen Grundherren, und dem sächsischen Staat, bzw. König, aufgeteilt waren,
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 12.12.2019, 17:39.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Malte55
              Erfahrener Benutzer
              • 02.08.2017
              • 1625

              #7
              Moin,
              ohne die Örtlichkeit zu kennen, wäre ich der Meinung von Rigrü.
              Ähnlich wie bei Amtsschultze und Dorfschultze, haben diese eher die niedere Gerichtsbarkeit ausgeführt. Der erste war für die Amtsuntertanen zuständig und der andere für die übrigen. Erst recht wenn der Ort um den es geht kein Sitz eines Amtes war.
              LG Malte

              Kommentar

              • rigrü
                Erfahrener Benutzer
                • 02.01.2010
                • 2559

                #8
                Wenn es sich bei den genannten Richtern wie im Fragebogen angegeben um Personen im dörflichen Umfeld handelte, ist ein Hochschulstudium wenig wahrscheinlich/ausgeschlossen.
                rigrü

                Kommentar

                • Molle09
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.03.2009
                  • 1379

                  #9
                  Hallo und guten Morgen an alle



                  und auch ein ganz großes Dankeschön für eure Hilfen!


                  Ich habe mal hier





                  nach einer weiteren Möglichkeit gesucht. "Leider" gibt es im angegeben Umfeld keine Morde, wo man Nähres aus den Akten erfahren könnte.


                  Danach habe ich mal so ganz allgemein in diesem Archiv nach dem Stichwort gesucht und festgestellt, dass oft ein Gutsarchiv angegeben war.


                  Somit kann man vlt tatsächlich ableiten, dass die Dorfrichter nicht in Frage kamen und die Zuständigkeit den jeweiligen herrschaftl. Richtern oblag.
                  Liebe Grüße
                  Mlle
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                  • rigrü
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.01.2010
                    • 2559

                    #10
                    Zitat von Molle09 Beitrag anzeigen
                    Somit kann man vlt tatsächlich ableiten, dass die Dorfrichter nicht in Frage kamen und die Zuständigkeit den jeweiligen herrschaftl. Richtern oblag.

                    Nein, das stimmt nicht. Herrschaftliche Richter waren im Hinblick auf ihre Aufgaben nichts anderes als Dorfrichter, nur dass der Grundherr nicht der Landesherr, sondern der Besitzer einer Herrschaft war. Der herrschaftliche Richter übte für letzteren die niedere Gerichtsbarkeit aus. Morde wurden an höherer Stelle verhandelt.
                    rigrü

                    Kommentar

                    • Molle09
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.03.2009
                      • 1379

                      #11
                      Hallo rigrü,


                      also klar, so wie es Anna Sara Weingart schon schrieb. Dann quasi das Amtsgericht oder noch eine höhere Instanz, je nach schwere des Mordes.


                      Danke nun bin ich !


                      Schönen 3.Advent!
                      Liebe Grüße
                      Mlle
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