Hallo,
ich hab bereits vor einiger Zeit von Forscherkollegen gehört, daß das Allensteiner Archiv und sicher auch die anderen polnischen Archive, es nun erlauben, dort Fotos von den Akten zu machen.
Nun hat mich heute das Thema nicht mehr losgelassen, und ich hab selber mit der Archivleitung des Allensteiner Archivs telefoniert.
Nun hier das was ich heute zu diesem Thema hörte:
1.Ja, es ist richtig, daß Akten abfotografiert werden dürfen.
2.Es dürfen nur Fotos ohne Blitz gemacht werden, weil die Blitzerei angeblich schlecht für die Akten wäre.
3. Es dürfen keine zusätzlichen Lichtquellen benutzt werden.
4. Es dürfen keine Stative aufgebaut werden.
5. Die anderen Benutzer des Archivs dürfen bei ihrer Forschung nicht gestört werden.
6. Es dürfen max. 75 % einer Akte auf einmal abfotografiert werden.
Ich denke, eine super Sache!
Hat jemand bereits Erfahrung mit dieser "Neuigkeit" gemacht? Wie sieht die Sache in anderen polnischen Archiven aus?
Gruß Bernhard
ich hab bereits vor einiger Zeit von Forscherkollegen gehört, daß das Allensteiner Archiv und sicher auch die anderen polnischen Archive, es nun erlauben, dort Fotos von den Akten zu machen.
Nun hat mich heute das Thema nicht mehr losgelassen, und ich hab selber mit der Archivleitung des Allensteiner Archivs telefoniert.
Nun hier das was ich heute zu diesem Thema hörte:
1.Ja, es ist richtig, daß Akten abfotografiert werden dürfen.
2.Es dürfen nur Fotos ohne Blitz gemacht werden, weil die Blitzerei angeblich schlecht für die Akten wäre.
3. Es dürfen keine zusätzlichen Lichtquellen benutzt werden.
4. Es dürfen keine Stative aufgebaut werden.
5. Die anderen Benutzer des Archivs dürfen bei ihrer Forschung nicht gestört werden.
6. Es dürfen max. 75 % einer Akte auf einmal abfotografiert werden.
Ich denke, eine super Sache!
Hat jemand bereits Erfahrung mit dieser "Neuigkeit" gemacht? Wie sieht die Sache in anderen polnischen Archiven aus?
Gruß Bernhard
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